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   BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70   

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https://dejure.org/1972,674
BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70 (https://dejure.org/1972,674)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1972 - VI C 25.70 (https://dejure.org/1972,674)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1972 - VI C 25.70 (https://dejure.org/1972,674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenanteile der Gerichtsvollzieher als Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst - Steuerpflichtiger Teil der Gebührenanteile als Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst - Steuerfreiheit der Hälfte der Gebührenanteile eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 95
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70
    Wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VI C 57.66 - (BVerwGE 56, 29 [32]) ausgesprochen hat, kann die Lohnsteuerpflicht ein Anhaltspunkt dafür sein, um Dienstaufwandsgelder von den unter § 158 BBG fallenden Gehaltsteilen zu unterscheiden (vgl. auch Plog-Wiedow, § 158 BBG RdNr. 35).
  • BVerwG, 29.08.1966 - VIII C 252.63

    Ersatzzustellung eines Urteils an den "Gehilfen" eines prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70
    Durch diese sog. Anspornvergütung haben die Gerichtsvollzieher von jeher die Möglichkeit, durch Tüchtigkeit und rationelles Wirtschaften ein wesentlich über ihren festen Dienstbezügen liegendes Einkommen zu erzielen (vgl. hierzu auch BVerwGE 25, 1 [5/6]; Lentz in der Zeitschrift für Zivilproseß Bd. 54 S. 480 ff.).
  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 110.61
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70
    Eine Beschränkung hierauf würde den Sinn der Ruhensvorschriften widersprechen, die zur Vermeidung einer Doppelalimentierung grundsätzlich "jede an die Verwendung im öffentlichen Dienst geknüpfte Zahlung" (vgl. BVerwGE 16, 167 [168]) in Auge haben.
  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 23.71
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VI C 25.70
    Daß auch derartige Erfolgsvergütungen unter den Begriff des Einkommens im Sinne der Ruhensvorschriften fallen, ist nicht zweifelhaft (vgl. u.a. Urteil, vom 6. Juli 1972 - BVerwG II G 23.71 - [DÖD 1972, 209] m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 15.02

    Vollstreckungsvergütung der Gerichtsvollzieher; Bemessung nach der 2. BesÜV;

    Die Vollstreckungsvergütung ist deshalb eine "Anspornvergütung", die den Gerichtsvollziehern von jeher die Möglichkeit eröffnet hat, durch Tüchtigkeit und rationelles Wirtschaften ein wesentlich über ihren festen Dienstbezügen liegendes Einkommen zu erzielen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 25.70 - BVerwGE 41, 95 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.1993 - 3 L 153/92

    Anspruch eines Soldaten im Ruhestand auf Gewährung einer Kapitalabfindung;

    Dabei kann die Lohnsteuerpflicht ein Indiz sein, um Aufwandsentschädigungen im eigentlichen Sinne von Gehaltsteilen zu unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 08.07.1970, VI C 37.66, E 36, 29 (32) und Urteil vom 25.10.1972, VI C 25.70, E 41, 95 (99)).
  • BVerwG, 24.09.1973 - VI B 45.73

    Rechtsmittel

    Es kann daher auch nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls schon ausgesprochen hat - auf die Ruhegehaltfähigkeit der Beschäftigungszeit bzw. der an die Verwendung im öffentlichen Dienst geknüpften Zahlung ankommen (vgl. Urteil vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 8.64 - [Buchholz 231 § 127 DBG Nr. 2 = ZBR 1967, 154] und vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VI C 25.70 - BVerwGE 41, 95 [100]).
  • BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 25.78

    Höhe von Übergangsgebührnissen für einen früheren Soldaten auf Zeit gemäß § 53

    Dienstaufwandsgelder sind grundsätzlich nur, wie sich bereits aus dem Wortsinn dieses Begriffes ergibt, Ausgleichsleistungen des Dienstherrn oder Arbeitsgebers für einen besonderen Dienstaufwand (BVerwGE 41, 95 [96]), also Einkommensteile, die dem Beamten oder Arbeitnehmer - neben der Vergütung für die Arbeitsleistung - für durch den Dienst bedingte besondere Aufwendungen gewährt werden (vgl. Fürst, GKÖD I, K § 158 Rz 43; Plog-Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 158 RdNr. 31, 33; Fischbach, Bundesbeamtengesetz, 3. Aufl. 1965, § 158 Anm. VI, 1).
  • BVerwG, 08.07.1979 - 6 B 26.78

    Höhe von Übergangsgebührnissen für einen früheren Soldaten auf Zeit gemäß § 53

    Dienst auf wandsgelder sind grundsätzlich nur, wie sich bereits aus dem Wortsinn dieses Begriffes ergibt, Ausgleichsleistungen des Dienstherrn oder Arbeitgebers für einen besonderen Dienstaufwand (BVerwGE 41, 95 [96]), also Einkommensteile, die dem Beamten oder Arbeitnehmer - neben der Vergütung für die Arbeitsleistung - für durch den Dienst bedingte besondere Aufwendungen gewährt werden (vgl. Fürst, GKÖD I, K § 158 Rz 43; Plog-Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 158 RdNr. 31, 33; Fischbach, Bundesbeamtengesetz, 3. Aufl. 1965, § 158 Arm. VI, 1).
  • VG Düsseldorf, 14.05.1986 - 2 K 5926/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer begehrten Genehmigung von Mehrarbeit ;

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