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   BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10   

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https://dejure.org/2010,19127
BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10 (https://dejure.org/2010,19127)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2010 - 2 B 35.10 (https://dejure.org/2010,19127)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 (https://dejure.org/2010,19127)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 105 Abs 4 EG, § 31 Abs 4 BBankG, Art 6 HBeglG 2006
    Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass bundesbankspezifischer Bezahlungsregelungen

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung rechtlicher Fragen bzgl. ausgelaufenem Recht und daran anknüpfender Fragen hinsichtlich des Bestehens eines Anhörungsrechtes der EZB vor Erlass bundesbankspezifischer Bezahlungsregelungen

  • rewis.io

    Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass bundesbankspezifischer Bezahlungsregelungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass bundesbankspezifischer Bezahlungsregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionszulassung wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung rechtlicher Fragen bzgl. ausgelaufenem Recht und daran anknüpfender Fragen hinsichtlich des Bestehens eines Anhörungsrechtes der EZB vor Erlass bundesbankspezifischer Bezahlungsregelungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche, noch ungeklärte Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 76.81 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f. stRspr).
  • EuGH, 17.02.2011 - C-11/10

    Marishipping and Transport - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10
    Zudem ist aus den oben ausgeführten Gründen auch nicht dargelegt, dass trotz der Entscheidung des EuGH vom 10. Juli 2003 - Rs C-11/10 - noch Klärungsbedarf bestand.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10
    Denn auch die Nichtzulassungsbeschwerde gehört noch zum Rechtsweg gegen diese Entscheidung (vgl. Beschluss vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7).
  • BVerwG, 08.03.2000 - 2 B 64.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10
    Daher käme eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nur in Betracht, wenn die Klärung der Frage in nicht absehbarer Zukunft für eine nicht überschaubare Zahl von Fällen von Bedeutung sein wird (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21 S. 4).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 8 B 76.81

    Ablehnung eines Antrages auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtmittel gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche, noch ungeklärte Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 76.81 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f. stRspr).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 B 74.14

    Zulassung einer Grundsatzrevision bzgl. Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Verschiebung der Zahlung der

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5, vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.1259

    Nichtzulassung der Berufung in einem glücksspielrechtlichen Verfahren (Befristung

    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5, B.v. 22.10.2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5; B.v. 31.3.2021 - 2 B 64.20 - juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 B 64.20

    Revisios des Klägers wegen der Frage nach der Berücksichtigung der verbrachten

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5, vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18

    Festsetzung von Erfahrungszeiten bei der Bundespolizei; Nichtberücksichtigung der

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5, vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.2139

    Erteilung einer befristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle

    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5, B.v. 22.10.2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5; B.v. 31.3.2021 - 2 B 64.20 - juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 01.03.2021 - 2 B 55.20

    Berücksichtigung einer vor der Vollendung des 17. Lebensjahres verbrachten

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Fragen sich zu Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5, vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
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