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   BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17)   

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https://dejure.org/2017,46319
BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17) (https://dejure.org/2017,46319)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17) (https://dejure.org/2017,46319)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17) (https://dejure.org/2017,46319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Abänderung; Abänderungsverfahren; Amnestie; Antiterrorismusgesetz; Auskunft; Aussetzung; Begnadigung; Bewährung; EGMR; EMRK; Einzelakt; Entlassung; Ermessen; Europäische Menschenrechtskonvention; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder

  • Wolters Kluwer

    Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
  • BVerwG, 01.03.2017 - 6 B 23.17

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 - ZfWG 2012, 377 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen einer Dienstreise verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 VR 7.23
    Diese Erwägungen standen dem Gericht für seine Entscheidung nicht zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den

    BVerwG, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 VR 10.17 -, juris, Rn. 3.
  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 13a ZB 20.30107

    Gefährdung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Tätigkeit für die Amerikaner

    Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge der Generalstaatsanwaltschaft nach § 356a StPO

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (st. Rspr. der Fachgerichte, z.B. OLG Jena, Beschl. v. 23.11.2005 - 1 Ws 431/05, BeckRS 2005, 153400 Tz. 8; BVerwG, Beschl. v. 08.04.2020 - 5 B 13.20, BeckRS 2020, 9004 Tz. 4; BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, BeckRS 2017, 134689 Tz. 17).
  • BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

    Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen Erkrankung verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1 und vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 13a ZB 18.30106

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris).
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 9 ZB 20.30794

    Erfolglose Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 4 A 1621/16

    Nachweis einer Verfolgung aus religiösen Gründen im Heimatland eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 VR 10.17 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
  • OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23

    Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche

    Dass das Gericht auf die Frage einer früheren Inhaftierung in Bulgarien in den Entscheidungsgründen nicht weiter eingegangen ist, könnte nur dann einen Gehörsverstoß nahelegen, wenn dieser Punkt nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betroffen hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, juris Rn. 3).
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