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   BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19   

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https://dejure.org/2019,42431
BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19 (https://dejure.org/2019,42431)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2019 - 1 B 72.19 (https://dejure.org/2019,42431)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 1 B 72.19 (https://dejure.org/2019,42431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beruhen einer ablehnenden Entscheidung des Bundesverwaltungsamts auf einer unrichtigen deutschen Übersetzung einer ausländischen Urkunde; Stehen der Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens eines Aufnahmebewerbers im weiteren Sinne im pflichtgemäßen Ermessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Indes genügt hierfür allein der Umstand, dass der ablehnende Verwaltungsakt - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - nicht rechtmäßig verfügt werden durfte, nicht für die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 25 f. und 28 m.w.N.).

    Die hieraus resultierenden Folgen sind vielmehr gerade Ausfluss der Bestandskraft von Verwaltungsakten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 29).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Indes genügt hierfür allein der Umstand, dass der ablehnende Verwaltungsakt - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - nicht rechtmäßig verfügt werden durfte, nicht für die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 25 f. und 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Setzt eine offenkundige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts somit eine - im maßgeblichen Zeitpunkt seines Ergehens (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 12 und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwG 143, 87 Rn. 43; Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ) - offenkundig fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts durch die Behörde im konkret entschiedenen Einzelfall voraus, so bedarf es auch zur Klärung der Frage, ob eine ablehnende Entscheidung des Bundesverwaltungsamts, die auf einer unrichtigen deutschen Übersetzung einer ausländischen Urkunde beruht, offensichtlich rechtswidrig ist, einer wertenden Betrachtung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles.
  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 Rn. 6 f. und vom 11. November 2011 - 5 B 45.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Setzt eine offenkundige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts somit eine - im maßgeblichen Zeitpunkt seines Ergehens (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 12 und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwG 143, 87 Rn. 43; Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ) - offenkundig fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts durch die Behörde im konkret entschiedenen Einzelfall voraus, so bedarf es auch zur Klärung der Frage, ob eine ablehnende Entscheidung des Bundesverwaltungsamts, die auf einer unrichtigen deutschen Übersetzung einer ausländischen Urkunde beruht, offensichtlich rechtswidrig ist, einer wertenden Betrachtung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Setzt eine offenkundige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts somit eine - im maßgeblichen Zeitpunkt seines Ergehens (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 12 und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwG 143, 87 Rn. 43; Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ) - offenkundig fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts durch die Behörde im konkret entschiedenen Einzelfall voraus, so bedarf es auch zur Klärung der Frage, ob eine ablehnende Entscheidung des Bundesverwaltungsamts, die auf einer unrichtigen deutschen Übersetzung einer ausländischen Urkunde beruht, offensichtlich rechtswidrig ist, einer wertenden Betrachtung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles.
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 5.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    "[o]b im Falle der Aufnahmebewerber, über deren Aufnahmeanträge nach dem BVFG vor dem 18.03.1999 (Entscheidung des BVerwG Az.: 5 C 5/99 wegen des Ausschlusstatbestandes des § 5 Nr. 1 Buchstabe d) BVFG a.F.) ohne Einzelfallprüfung negativ entschieden wurde, die Verweigerung des Wideraufgreifens des Verfahrens im weiteren Sinne nach § 51 Abs. 5 i.V.m. den §§ 48, 49 VwVfG einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG darstellt und zu einer unangemessenen Benachteiligung gegenüber den Aufnahmebewerbern, über deren Aufnahmeantrag nach dem 18.03.1999 im Einklang mit der Entscheidung des BVerwG vom 18.03.1999, Az.: 5 C 5/99 nach einer Einzelfallprüfung hinsichtlich des § 5 Nr. 1 Buchstabe d) BVFG a.F. entschieden wurde, führt",.
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 Rn. 6 f. und vom 11. November 2011 - 5 B 45.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2019 - 1 B 72.19
    Soweit die Beschwerde eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG darin sieht, dass die vormalige Auslegung und Anwendung des Merkmals der herausgehobenen politischen oder beruflichen Stellung nicht im Einklang mit § 5 Nr. 1 Buchst. d BVFG 1998 stand und die Klägerin durch diesen Verstoß gegen Bundesrecht gegenüber Aufnahmebewerbern, über deren Anträge erst nach dem Ergehen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999 - 5 C 2.99 - (BVerwGE 108, 340 ) entschieden worden sei, unangemessen benachteiligt werde, hätte es einer substantiierten Auseinandersetzung mit der unter 2. wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedurft, der zufolge sich die offenkundige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts im Zeitpunkt seines Ergehens beurteilt und allein der Umstand, dass der Erfolg eines Begehrens auf Erteilung eines Aufnahmebescheides von der "Zufälligkeit" des Zeitpunkts des Ergehens des Ablehnungsbescheides abhängt, das Festhalten an der bestandskräftigen Ablehnung nicht schlechthin unerträglich erscheinen lässt.
  • BVerwG, 20.12.2023 - 10 BN 3.23
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Oktober 2019 - 1 B 72.19 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 10 B 16.19

    Bestehen eines Informationsanspruchs über die Kosten anwaltlicher Beratung der

    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Oktober 2019 - 1 B 72.19 - juris Rn. 2).
  • VG Köln, 16.05.2023 - 7 K 3518/20
    Dass der Erfolg eines Aufnahmeantrages auch von der Zufälligkeit des Zeitpunkts der Entscheidung über den Antrag abhängig ist, erscheint nicht "schlechthin unerträglich", sondern ist die Folge der Bestandkraft von Verwaltungsakten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2019 - 1 B 72/19 - juris, Rn. 4.
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