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   BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20   

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https://dejure.org/2021,48694
BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20 (https://dejure.org/2021,48694)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2021 - 3 B 13.20 (https://dejure.org/2021,48694)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 3 B 13.20 (https://dejure.org/2021,48694)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Vereins als mitwirkungsberechtigte und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Vereins als mitwirkungsberechtigte und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Vereins als mitwirkungsberechtigte und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - NVwZ-RR 2015, 906 ).

    Zudem hat sich das Berufungsgericht zwar an den bundesrechtlichen Regelungen orientiert und sie als Auslegungshilfe vergleichend herangezogen (UA S. 42: "vgl. zur Parallelvorschrift"; UA S. 43: "vgl. ..."), es hat dem UmwRG aber nicht kraft eines Normnutzungsbefehls des Bundes bindende Vorgaben für die Auslegung des TierSchMVG BW entnommen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - NVwZ-RR 2015, 906 und vom 10. September 2019 - 9 B 40.18 - juris Rn. 7; Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 20.18 - BVerwGE 169, 142 Rn. 10).

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    Die zu beiden Verfassungsgrundsätzen ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 und vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92 und 307/94 - BVerfGE 96, 375 ) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ) stellt der Kläger nicht infrage, sondern bezeichnet den vom Bundesverwaltungsgericht zu Art. 20 Abs. 3 GG entwickelten Maßstab selbst als "anerkannt".
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    Die zu beiden Verfassungsgrundsätzen ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 und vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92 und 307/94 - BVerfGE 96, 375 ) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ) stellt der Kläger nicht infrage, sondern bezeichnet den vom Bundesverwaltungsgericht zu Art. 20 Abs. 3 GG entwickelten Maßstab selbst als "anerkannt".
  • BVerwG, 29.08.2018 - 3 B 24.18

    Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    Das ist in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise darzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2018 - 3 B 24.18 - VRS 134, 157 ).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    Zudem hat sich das Berufungsgericht zwar an den bundesrechtlichen Regelungen orientiert und sie als Auslegungshilfe vergleichend herangezogen (UA S. 42: "vgl. zur Parallelvorschrift"; UA S. 43: "vgl. ..."), es hat dem UmwRG aber nicht kraft eines Normnutzungsbefehls des Bundes bindende Vorgaben für die Auslegung des TierSchMVG BW entnommen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - NVwZ-RR 2015, 906 und vom 10. September 2019 - 9 B 40.18 - juris Rn. 7; Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 20.18 - BVerwGE 169, 142 Rn. 10).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Landesgesetze irrevisibel sind, selbst wenn sie - was hier nicht der Fall ist - wortgleich sind, die Landesgesetzgeber in "konzertierter Aktion" tätig geworden sind oder die Regelungen auf einem Musterentwurf beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 4 B 216.95 - BVerwGE 99, 351 ).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    Die zu beiden Verfassungsgrundsätzen ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 und vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92 und 307/94 - BVerfGE 96, 375 ) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ) stellt der Kläger nicht infrage, sondern bezeichnet den vom Bundesverwaltungsgericht zu Art. 20 Abs. 3 GG entwickelten Maßstab selbst als "anerkannt".
  • BVerwG, 10.09.2019 - 9 B 40.18

    Anforderungen aus dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2021 - 3 B 13.20
    Zudem hat sich das Berufungsgericht zwar an den bundesrechtlichen Regelungen orientiert und sie als Auslegungshilfe vergleichend herangezogen (UA S. 42: "vgl. zur Parallelvorschrift"; UA S. 43: "vgl. ..."), es hat dem UmwRG aber nicht kraft eines Normnutzungsbefehls des Bundes bindende Vorgaben für die Auslegung des TierSchMVG BW entnommen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - NVwZ-RR 2015, 906 und vom 10. September 2019 - 9 B 40.18 - juris Rn. 7; Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 20.18 - BVerwGE 169, 142 Rn. 10).
  • BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 12.21

    Entziehung einer Versorgungsregion für die psychiatrische Pflichtversorgung

    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von nicht revisiblem Landesrecht kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit im anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2021 - 3 B 43.19 - juris Rn. 8 und vom 25. Oktober 2021 - 3 B 13.20 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.03.2022 - 3 B 13.21

    Zuweisung einer kommunalen Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und

    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von nicht revisiblem Landesrecht kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft; die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit sowie die Entscheidungserheblichkeit im anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2021 - 3 B 43.19 - juris Rn. 8 und vom 25. Oktober 2021 - 3 B 13.20 - juris Rn. 7).
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