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   BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66   

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https://dejure.org/1966,1237
BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66 (https://dejure.org/1966,1237)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1966 - VII C 70.66 (https://dejure.org/1966,1237)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1966 - VII C 70.66 (https://dejure.org/1966,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung von Verwaltungsakten einer Landesbehörde in anderen Bundesländern - Bestimmung der Anzahl der möglichen Versuche zur Ableistung der ersten juristischen Staatsprüfung durch den Landesgesetzgeber - Beschränkung der Regelung eines Bundeslandes durch ein anderes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Zweite Wiederholung in anderem Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61

    Beschränkungen der zweiten Wiederholungsprüfung bei der ersten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66
    Das hat der Senat in dem Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 145.61 -, (Buchholz BVerwG 421.0, Prüfungswesen Nr. 21, DVBl. 1964 S. 317) bereits ausgesprochen.
  • BVerwG, 17.11.1975 - VII B 36.73

    Zulassung zur zweiten Wiederholung nach vorangegangener Prüfungen in einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sich die Möglichkeit, die erste juristische Staatsprüfung zum zweiten Mal zu wiederholen, nach Landesrecht (vgl. Urteile vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 70.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31 = JZ 1967, 359 = …

    Daß die Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegen bundesrechtliche Vorschriften im Deutschen Richtergesetz, insbesondere nicht gegen den auch in der Beschwerde herangezogenen § 6 DRiG, verstößt, ergibt sich aus dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 25. November 1966 (a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80

    Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in

    Das hat der beschließende Senat wiederholt entschieden und braucht deshalb nicht mehr in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden (Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21];Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG 7 C 70.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31];Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71];Beschluß vom 11. Januar 1978 - BVerwG 7 B 159.77 - [die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Erfolgsaussichten nicht angenommen - Beschluß vom 3. Mai 1978 - 1 BvR 215.78 -]; vgl. fernerUrteil vom 24. Mai 1968 - BVerwG 7 C 50.67 - [Buchholz 421.2 Hochschulrecht - Allgemeines Nr. 24] sowie Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 437 m.w.H.).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.1993 - 10 K 1043/92

    Wiederholung; Erste juristische Staatsprüfung; Verfassungsmäßigkeit

    Während früher der Landesgesetzgeber bestimmen konnte, wieviele Prüfungsversuche zulässig sind (BVerwG, Urt. v. 25.11.1966 - BVerwG VII C 70.66 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31), ist diese Frage heute durch § 5 d Abs. 5 Satz 1 DRiG i.d.F., die es durch Art. 1 des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung vom 20. November 1992 (BGBl I S. 1926) erhalten hat, bundeseinheitlich geregelt.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII B 142.68

    Justizausbildungsordnung in der Fassung vom 15. Januar 1949 als irrevisibles

    Während des Berufungsverfahrens wurde das Urteil des Senats vom 25. November 1966 bekannt (- BVerwG VII C 70.66 - Buchholz BVerwG 421.0 Prüfungswesen Nr. 31; JZ 1967, 359).
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