Rechtsprechung
BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 1 Abs. 2 und 3, Art. 2 Abs. ... 2 Satz 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 24 Abs. 2, Art. 25; VwGO § 117 Abs. 2 Nr. 3; NATO-Truppenstatut Art. II; Zusatzabkommen zum; NATO-Truppenstatut Art. 53 Abs. 1, Art. 81; Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen Art. 51, 57
Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein - rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
- doev.de
Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutz von Ausländern im Ausland durch Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein; Grundrechtliche Schutzpflichten des deutschen Staates auch gegenüber im Ausland lebenden Ausländern und im ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein
- lto.de (Kurzinformation)
Klage von Jemeniten: Deutschland muss US-Drohneneinsätze nicht kontrollieren
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Im Jemen lebende jemenitische Staatsangehörige können von der BRD keine Schutzpflicht verlangen
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung)
Außenpolitik als völkerrechtsfreier Raum?
Verfahrensgang
- VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15
- BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19
- BVerfG - 2 BvR 508/21 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW 2021, 1610
- NVwZ 2021, 800
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 13.01.2022 - 6 A 7.20
Archivrechtlicher Nutzungsanspruch aus § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1 …
Ansonsten kann von ihr allenfalls im Einzelfall aus Gründen der Prozessökonomie abgewichen werden, etwa wenn die Behörde die fehlende Vorbefassung nicht spezifisch gerügt hat (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 2016 - 6 C 62.14 - BVerwGE 154, 173 Rn. 14 und vom 25. November 2020 - 6 C 7.19 - BVerwGE 170, 345 Rn. 36;… Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4.21 - juris Rn. 8). - BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der …
Diese Grundsätze gelten für die allgemeine Leistungsklage entsprechend (…BVerwG, Urteile vom 16. März 2016 - 6 C 66.14 - Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 15 Rn. 21;… vom 13. Dezember 2017 - 6 A 6.16 - BVerwGE 161, 76 Rn. 11 und vom 25. November 2020 - 6 C 7.19 - NJW 2021, 1610 Rn. 36).Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behörde die fehlende Vorbefassung nicht spezifisch gerügt hat (BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 - 6 C 7.19 - NJW 2021, 1610 Rn. 36).
- BVerfG - 2 BvR 508/21 (anhängig)
Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des BVerwG: US-Drohnenangriffe kommen vor das …
Außerdem wenden sie sich gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Mai 2015 - 3 K 5625/14 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 - BVerwG 6 C 7.19 -, wonach ihre hierauf gerichtete Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolglos blieb. - VG Berlin, 03.11.2021 - 34 L 143.21 Um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen, gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen sehr weiten Spielraum in der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - juris Rn. 36 f.; BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 - 6 C 7.19 - juris Rn. 67).
- VG München, 28.04.2021 - M 23 K 20.6509
"Wiener Ampelpärchen", Phantasiezeichen, Klagebefugnis
Erforderlich aber auch hinreichend ist, dass unter Zugrundelegung der Darlegungen des Klägers die Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts möglich erscheint (BVerwG, U.v. 25.11.2020 - 6 C 7/19 - juris Rn. 24).