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BVerwG, 26.01.1961 - II C 140.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.1959 - 2 C 36/58
- BVerwG, 26.01.1961 - II C 140.59
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- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1961 - II C 140.59
Die weitergehende Aufklärungsrüge ist nicht vorschriftsmäßig erhoben; sie genügt nicht den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 12 [13]) an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen zu stellenden Anforderungen. - BVerwG, 22.06.1960 - VI C 463.56
Verschuldete Rechtsunkenntnis als Hinderungsgrund i.S.d. § 81 Abs. 4 S. 3 Gesetz …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1961 - II C 140.59
Dem hat sich der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen(Urteil vom 22. Juni 1960 - BVerwG VI C 463.56 -). - BVerwG, 26.05.1959 - II C 202.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1961 - II C 140.59
Der Senat hat in seinemUrteil vom 26. Mai 1959 - BVerwG II C 202.57 - bereits klargestellt, daß die Ausnahmeregelung des § 81 Abs. 4 Satz 3 G 131 nur denjenigen zugute kommen soll, welche die Meldefrist versäumt haben, ohne daß ihnen vorgeworfen werden könnte, sie hätten die ihnen nach Lage des Einzelfalles zuzumutende Sorgfalt nicht aufgewendet.