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   BVerwG, 26.01.1966 - V C 94.65   

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https://dejure.org/1966,1650
BVerwG, 26.01.1966 - V C 94.65 (https://dejure.org/1966,1650)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1966 - V C 94.65 (https://dejure.org/1966,1650)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1966 - V C 94.65 (https://dejure.org/1966,1650)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 64.62
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - V C 94.65
    Die öffentlich-rechtliche Darlehensgewährung ist dabei verbunden mit dem bürgerlich-rechtlichen Darlehnsvertrag mit dem das Darlehen verwaltenden Kreditinstitut (Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 64.62 - [RLA 1963, 93 = Buchholz BVerwG 427.3, § 350 a LAG Nr. 7]), in den auch der Grundstückseigentümer einbezogen ist.
  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62

    Anspruch auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - V C 94.65
    Grundsätzlich aber sollen die Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch dazu dienen, dem - in aller Regel individuell bestimmten - Geschädigten eine Starthilfe zu gewähren (Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V O 46.62 - [Fachberater 1964, 122 = Mtbl. BAA 1963, 546 = ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 08.07.1970 - V C 24.69

    Zustimmungserfordernis bei Kündigung einer durch Aufbaudarlehen geförderten

    Durch sie soll gewährleistet werden, daß das Darlehen für die Zwecke Verwendung findet, die durch das Lastenausgleichsgesetz gefördert werden (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG V C 94.65 - [ZLA 1966, 152 = RLA 1966, 236]).

    Wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG V C 94.65 -) erkannt hat, liegt die Erteilung der Zustimmung im Ermessen der Ausgleichsbehörde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1979 - V A 968/78
    Regelungspflicht zur Behebung existenzieller Notlagen willkürlich versäumt; die Tragweite eines solchen Anspruchs ist zudem insofern begrenzt, als mit seiner Hilfe nicht jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (vgl. dazu im einzelnen BVerfG, Beschl. vom 19.12.1951 1 BvR 220/51 , BVerfGE 1, 97 [105]; Beschl. vom 03.12.1969 1 BvR 624/56 , BVerfGE 27 [283], Beschl. vom 03.10.1973 1 BvL 30/71 , BVerfGE 36, 73 [84]; BVerwG, Urt. vom 24.06.1954 V C 78.54 , BVerwGE 1, 159 ff., Urt. vom 03.04.1957 V C 94.65/VC 152.54 , BVerwGE 5, 27 [31].
  • BVerwG, 27.07.1970 - V B 124.69

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit den Urteilen des beschließenden Senatsvom 26. Januar 1966 - BVerwG V C 94.65 - undvom 13. März 1968 - BVerwG V C 164.66 - erkannt, daß die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung im Ermessen der Ausgleichsbehörde liegt.
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