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   BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81   

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https://dejure.org/1981,4097
BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81 (https://dejure.org/1981,4097)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1981 - 7 B 2.81 (https://dejure.org/1981,4097)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1981 - 7 B 2.81 (https://dejure.org/1981,4097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entfernung von Unterlagen einer Partei aus der gemäß § 6 Abs. 3 Parteiengesetz (ParteiG) geführten Sammlung durch den Bundeswahlleiter - Anforderungen an die Anwendung des Entlastungsgesetzes durch das Berufungsgericht - Zulässigkeit und Begründetheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Es verstößt weder gegen das Gebot rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG noch gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl.Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - [BVerwGE 57, 272 = Buchholz 312 EntlG Nr. 6]).

    Es obliegt dem Berufungskläger, spätestens im Anschluß an den Hinweis seine Berufung zu begründen oder seinen bisherigen Vortrag zu vervollständigen (vgl.Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - a.a.O.).

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift ist vom Bundesverfassungsgericht bejaht worden (vgl. BVerfGE 24, 260 [BVerfG 17.10.1968 - 2 BvE 4/67] [265/267]; 24, 300 [361]).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift ist vom Bundesverfassungsgericht bejaht worden (vgl. BVerfGE 24, 260 [BVerfG 17.10.1968 - 2 BvE 4/67] [265/267]; 24, 300 [361]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Im übrigen wird die Besorgnis der Befangenheit von Richtern nicht durch den gerichtlichen Hinweis gerechtfertigt, das Gericht erwäge die Anwendung des Verfahrens gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446), wonach die einstimmig als unbegründet erkannte Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß zurückgewiesen werden kann (vgl.Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - [Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26]).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Dieser Hinweis verlangt regelmäßig nicht die Mitteilung, auf welche Gesichtspunkte das Berufungsgericht seine Entscheidung stutzen wird, wie denn auch die Anwendung des Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes nicht voraussetzt, daß das Berufungsgericht die Klage aus denselben Erwägungen für unbegründet hält, die das erstinstanzliche Urteil trafen (vgl.Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34]).
  • BVerwG, 30.11.1979 - 1 B 1300.79

    Rechtmäßigkeit einer Vorwegnahme der Begründung in der Berufungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 des Entlastungsgesetzes, demzufolge die Beteiligten vorher zu hören sind, gewährleistet den Beteiligten die Gelegenheit zu vollständigem Sachvortrag, was einschließt, daß Bedenken gegen eine Entscheidung durch Beschluß im Sinne der Vorschrift vorgebracht werden können (vgl.Beschluß vom 30. November 1979 - BVerwG 1 B 1300.79 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 11]).
  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Wie der Senat in seinem Beschluß (vom20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - [Buchholz 451.22 AbfG Nr. 3]) ausgeführt hat, ist auch Art. 2 § 7 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes mit den Grundgesetz vereinbar; die Möglichkeit, sich zur Begründung einer ein Rechtsmittel zurückweisenden Entscheidung auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung zu beziehen, verstößt insbesondere nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip.
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1981 - 7 B 2.81
    Der gemäß § 173 VwGO im Verwaltungsstreitverfahren entsprechend anwendbare § 548 ZPO schließt die inhaltliche Prüfung unanfechtbarer Vorentscheidungen durch das Revisionsgericht aus; die Rüge inhaltlicher Unrichtigkeit einer derartigen Vorentscheidung kann deshalb auch nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (vgl.Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - [Buchholz 310 § 173 VwGO Anh.: § 548 ZPO Nr. 2]).
  • VGH Hessen, 22.11.1988 - 11 UE 653/85

    Merkmale einer politischen Partei; Prüfungsrecht des Bundeswahlleiters nach § 6

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Sache mit Beschluß vom 26. Januar 1981 -- BVerwG 7 B 2.81 -- die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und in den Gründen diese Rechtsauffassung ausdrücklich bestätigt.
  • BVerwG, 24.08.1989 - 7 B 128.89

    Bundeswahlleiter - Satzung - Mangelnder Mindestinhalt - Zurückweisung

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem Beschluß des beschließenden Senats vom 26. Januar 1981 - BVerwG 7 B 2.81 in Buchholz 150 § 6 PartG Nr. 1 - ab.
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