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   BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17   

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BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17 (https://dejure.org/2018,3787)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2018 - 2 B 47.17 (https://dejure.org/2018,3787)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 2 B 47.17 (https://dejure.org/2018,3787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund mehrerer rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen; Einbeziehung einer Verfahrensdauer von über sieben Jahren in die anzustellende prognostische Gesamtwürdigung

  • rewis.io

    Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei unangemessener Dauer eines Disziplinarverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG BW § 2 ; VwGO § 132 Abs. 2
    Rechtmäßige Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund mehrerer rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen; Einbeziehung einer Verfahrensdauer von über sieben Jahren in die anzustellende prognostische Gesamtwürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17
    Die Entscheidungen müssen dasselbe Gesetz und dieselbe Fassung des Gesetzes zum Gegenstand haben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17
    In der Rechtsprechung zum Disziplinarrecht ist anerkannt, dass die unangemessene Dauer eines Disziplinarverfahrens es nicht rechtfertigt, von der Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis abzusehen, wenn diese Maßnahme disziplinarrechtlich geboten ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788 und BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - DokBer 2012, 260 Rn. 85 f.).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17
    Die Entscheidungen müssen dasselbe Gesetz und dieselbe Fassung des Gesetzes zum Gegenstand haben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2012 - 2 B 143.11 - (juris Rn. 13) ist nicht festzustellen.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Das für den Bestand des Beamtenverhältnisses erforderliche Vertrauen, das durch das Dienstvergehen des Beklagten zerstört worden ist, kann durch den reinen Zeitablauf infolge einer etwaigen verzögerten disziplinarrechtlichen Ahndung nicht wiederhergestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 84 ff.; Beschluss vom 26. Januar 2018 - 2 B 47.17 - juris Rn. 7; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 - juris Rn. 9 f.).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Vielmehr handelt es sich um vier Fälle der Vorteilsannahme mit einem erheblichen Umfang von 135.000 EUR, wobei der Beklagte das hervorgehobene Amt eines Oberbürgermeisters der B-Stadt inne gehabt hat(Ob ein Beamter eine herausgehobene Position innehat, bestimmt sich nicht nach der Besoldungsgruppe, der das Statusamt des Beamten zugeordnet ist, sondern nach den tatsächlichen Befugnissen und Zuständigkeiten, die mit dem Dienstposten verbunden sind (BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 2 B 47.17 - juris Rn. 14); hier ergibt sich die hervorgehobene Position des Beklagten aus den ihm nach dem KSVG zugeordneten Aufgaben; so ist der Oberbürgermeister nach § 59 Abs. 1 KSVG der gesetzliche Vertreter der Mittelstadt (vgl. § 4 Abs. 3 S. 1 KSVG) und leitet nach § 59 Abs. 2 Satz 1 KSVG deren Verwaltung.); die Öffentlichkeit muss sich diesbezüglich auf eine Recht und Gesetz entsprechende Amtsführung verlassen können.
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

    Ob ein Beamter eine herausgehobene Position innehat, bestimmt sich nicht nach der Besoldungsgruppe, der das Statusamt des Beamten zugeordnet ist, sondern nach den tatsächlichen Befugnissen und Zuständigkeiten, die mit dem Dienstposten verbunden sind (BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 2 B 47.17 - juris Rn. 14).
  • VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21

    Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer

    Nach dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft haben sich Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB gegenseitig zu gestatten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 05.02.2016 - 2 A 10/14 - juris, Rn. 23; Beschluss vom 15.09.2017 - 2 B 47/17 - n. v.).

    Der Aufwand in diesem Sinne ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankommt, vom wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert und welchen Zwecken er dient (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 15.09.2017 - 2 B 47/17 - n. v.).

  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Dass der Beklagte ein hervorgehobenes Amt einnahm, ergibt sich aus den oben stehenden Ausführungen, unabhängig davon, ob man auf sein Statusamt oder auf seine Befugnisse abstellt (zum Statusamt im höheren Dienst vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1994 - 1 D 57/93 - Juris, Rn. 16; Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31/12 - Juris, Rn. 92; zu Befugnissen und Zuständigkeiten vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 2 B 47/17 - Juris, Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219; ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - 3d A 1700/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 2 B 47.17 -, juris Rdn. 7.
  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219; ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
  • VG Potsdam, 10.02.2023 - 17 K 2710/18
    BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 84 ff.; Beschluss vom 26. Januar 2018 - 2 B 47.17 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 -, juris Rn. 9 f.
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 48/18

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten

    Ausgehend von dem soeben Ausgeführten verbleibt es auch im Hinblick auf den Ausbeutungstatbestand grundsätzlich bei der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Lizenzsuchers (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 16/17, zitiert nach BeckRS 2018, 2019, Rn. 219; ebd., Urt. v. 21.12.2018, Az.: 4c O 3/17, zitiert nach BeckRS 2018, 42127, Rn. 216).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 6/19

    Aufwärtsübertragung von Paketdaten II

  • BVerwG, 21.07.2021 - 2 B 30.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; beamtenrechtliches Disziplinarverfahren;

  • VG Schleswig, 26.10.2016 - 2 B 74/16

    Abänderungsverfahren im Verhältnis zum Wiederaufnahmeverfahren

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