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   BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21   

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BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21 (https://dejure.org/2022,9084)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2022 - 1 WB 31.21 (https://dejure.org/2022,9084)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 1 WB 31.21 (https://dejure.org/2022,9084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 1; SLV § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO, § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 SLV 2021
    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

  • rewis.io

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des konkret voraussetzenden Schulabschlusses für die Zulassung zur Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes nach dem zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht; Aufstieg von Mannschaften in eine Feldwebellaufbahn nach dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 8.18

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Chancengleichheit; Eignungsfeststellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG folgt dabei ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um die Laufbahnzulassung ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch den Grundsatz der Bestenauslese gedeckt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - BVerwGE 164, 290 Rn. 18).

    Auch im Falle eines Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehrens kann das materielle Recht auf einen Zeitpunkt vor der gerichtlichen Entscheidung abstellen, etwa im Falle von Konkurrentenstreitigkeiten um förderliche Dienstposten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 47 und vom 11. Juli 2019 - 1 WDS-VR 4.19 - Rn. 29) oder bei Auswahlentscheidungen über den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes oder des Truppendienstes, die für bestimmte Auswahljahrgänge nach Maßgabe einer Reihung der Bewerber nach Leistungsgesichtspunkten und damit nach Maßgabe eines an einem bestimmten Stichtag durchgeführten Bewerbervergleichs für den konkreten Zeitabschnitt eines Auswahljahres getroffen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - BVerwGE 164, 290 und vom 6. Januar 2020 - 1 WDS-VR 13.19 - juris).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Ob ein solcher Anspruch besteht, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen des Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 46).

    Auch im Falle eines Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehrens kann das materielle Recht auf einen Zeitpunkt vor der gerichtlichen Entscheidung abstellen, etwa im Falle von Konkurrentenstreitigkeiten um förderliche Dienstposten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 47 und vom 11. Juli 2019 - 1 WDS-VR 4.19 - Rn. 29) oder bei Auswahlentscheidungen über den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes oder des Truppendienstes, die für bestimmte Auswahljahrgänge nach Maßgabe einer Reihung der Bewerber nach Leistungsgesichtspunkten und damit nach Maßgabe eines an einem bestimmten Stichtag durchgeführten Bewerbervergleichs für den konkreten Zeitabschnitt eines Auswahljahres getroffen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - BVerwGE 164, 290 und vom 6. Januar 2020 - 1 WDS-VR 13.19 - juris).

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 10.19

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Feldwebellaufbahn

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Als die Entscheidung über die Laufbahnzulassung vorbereitende Zwischenentscheidung unterliegen dabei auch die Ergebnisse des Eignungsfeststellungsverfahrens der inzidenten Überprüfung durch das Wehrdienstgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16 und vom 30. August 2019 - 1 WB 10.19 - juris Rn. 15).

    a) Als Entscheidung über die Zulassung zu einer höherwertigen Laufbahn unterliegt der Aufstieg von Mannschaften in eine Feldwebellaufbahn dem Grundsatz der Bestenauslese (BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 10.19 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Auch hier kann das Gericht die Verwaltung nur dann zum Erlass des Verwaltungsaktes oder zur erneuten Entscheidung darüber verurteilen, wenn das neue Recht für diese Fälle die Anwendung des alten Rechts anordnet oder einen Anspruch für derartige Fälle einräumt (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Zwar weist das Bundesministerium der Verteidigung zutreffend darauf hin, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 03.06.2019 - 1 WNB 4.18

    Anhörung der Vertrauensperson; Antragserweiterung; Kostenfreistellung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Um eine im Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht zulässige Antragsänderung (BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 1 WNB 4.18 - Buchholz 449.7 § 19 SBG Nr. 1 Rn. 4) handelt es sich daher nicht.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Handelt es sich allerdings um die Frage, ob einem Antrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der gerichtlichen Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 ).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Ist während des Verfahrens eine Rechtsänderung zuungunsten des Antragstellers eingetreten, kommt es darauf an, ob die Neufassung der Norm einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 20. März 1996 - 6 C 4.95 - BVerwGE 100, 346 ).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Deren Festlegung ist grundsätzlich eine Frage militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 30).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18

    Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21
    Zwar weist das Bundesministerium der Verteidigung zutreffend darauf hin, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36, vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 26. September 2019 - 1 WB 26.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95

    Hochschulrecht: Wahrung des Homogenitätsprinzips und Willkürverbots bei

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09

    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung;

  • BVerwG, 22.06.2017 - 1 WB 15.17

    Einstellung des Verfahrens; Qualifizierung zum Notfallsanitäter

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

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