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   BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21   

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BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21 (https://dejure.org/2022,8468)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2022 - 1 WB 8.21 (https://dejure.org/2022,8468)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 1 WB 8.21 (https://dejure.org/2022,8468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 19 Abs. 1 Satz 3; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; VwVfG § 43 Abs. 2 und 3; Zentrale Dienstvorschrift A-1336/1
    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 3 WBO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 43 Abs 2 VwVfG, § 43 Abs 3 VwVfG
    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

  • rewis.io

    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 19 Abs. 1 S. 3; VwVfG § 43 Abs. 2
    Bildung einer Referenzgruppe zur Förderung vom Dienst freigestellter oder im öffentlichen Interesse beurlaubter Soldaten

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Referenzgruppenbildung im Ruhestand

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand kann ein Soldat nicht mehr, auch nicht fiktiv (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 und vom 25. Juni 2015 - 1 WB 27.13 - Buchholz 450.1 § 23 WBO Nr. 1 Rn. 16), versetzt oder befördert werden.

    Zwar kann sich das erforderliche Feststellungsinteresse nach der Rechtsprechung des Senats auch aus der Absicht ergeben, einen Schadlos- oder Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Zur Begründung verweist der Antragsteller insbesondere darauf, dass der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts für die Laufbahnnachzeichnung freigestellter Personalratsmitglieder mit Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - entschieden habe, dass eine Inzidentkontrolle des truppendienstlichen Anteils im Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten nicht stattfinde.

    d) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2014 (- 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74).

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur dann entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Er kann nicht verlangen, vorab einen Teil der Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz vom vermeintlich "sachnäheren" Wehrdienstgericht geklärt zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16

    Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Der 1. Wehrdienstsenat hat - zeitlich nachfolgend - mit Beschluss vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - entschieden, dass die Bildung einer Referenzgruppe nach dem Zentralerlass B-1336/2 zur "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" (entspricht der aktuell geltenden Zentralen Dienstvorschrift A-1336/1) eine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellt.
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 19.18

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Verfahrenseinstellung wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Das diesbezügliche gerichtliche Verfahren hat der Senat mit Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 19.18 - eingestellt.
  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 WRB 2.21

    Systemkonformität des Nebeneinanders von Dienstausübungsverbot und gerichtlichem

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Die Referenzgruppe ging damit - bezogen auf den ihr zugedachten Zweck - von vornherein ins Leere und war deshalb im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG (zur Anwendung dieser Vorschrift im Wehrbeschwerderecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 1 WRB 2.21 - Rn. 17) von Beginn an "auf andere Weise erledigt" und unwirksam.
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    b) Gleichwohl kann der Antragsteller im vorliegenden Fall die Beseitigung des Rechtsscheins eines Verwaltungsaktes verlangen, weil er die Referenzgruppenbildung jedenfalls auch mit einem Anfechtungsantrag angegriffen hat, dieser Antrag ausnahmsweise eigenständige Bedeutung besitzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1968 - 6 C 104.63 - BVerwGE 29, 304 ) und die Beseitigung des Rechtsscheins als Rechtsschutzziel anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1964 - 7 C 10.61 - BVerwGE 18, 154 ; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 15; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 42 Rn. 3).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 6 C 16.09

    Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Makel;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Eine unwirksame Maßnahme kann unabhängig davon, ob sie angefochten wird oder nicht, keine Bestandskraft entfalten (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 43 Rn. 30a); ihrer ausdrücklichen Aufhebung bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 6 C 16.09 - BVerwGE 138, 186 Rn. 25).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    b) Gleichwohl kann der Antragsteller im vorliegenden Fall die Beseitigung des Rechtsscheins eines Verwaltungsaktes verlangen, weil er die Referenzgruppenbildung jedenfalls auch mit einem Anfechtungsantrag angegriffen hat, dieser Antrag ausnahmsweise eigenständige Bedeutung besitzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1968 - 6 C 104.63 - BVerwGE 29, 304 ) und die Beseitigung des Rechtsscheins als Rechtsschutzziel anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1964 - 7 C 10.61 - BVerwGE 18, 154 ; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 15; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 42 Rn. 3).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21
    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme überprüft (ebenso für das allgemeine Verwaltungsprozessrecht die stRspr zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 und vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 ).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde;

  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive

  • VGH Bayern, 02.01.2023 - 6 ZB 22.1150

    Eintritt der Erledigung vor Klageerhebung im Zusammenhang mit geltend gemachtem

    Ist die Erledigung dagegen bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten, so ist der Beschwerdeführer gehalten, seine Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das - neben den übrigen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs - inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme überprüft (BVerwG, B.v. 26.1.2022 - 1 WB 8/21 - juris Rn. 24 m.w.N.; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 114, 118; vgl. auch OVG Bremen. B.v. 25.9.2014 - 2 A 140/12 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 29.9.2015 - 1 A 30/15 - juris Rn. 12 f.).

    Ein erledigter und damit unwirksamer Verwaltungsakt kann unabhängig davon, ob er angefochten wird oder nicht, keine Bestandskraft (mehr) entfalten (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2022 - 1 WB 8/21 - juris Rn. 18; Goldhammer in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 22. EL April 2022, VwVfG, § 43 Rn. 85, 87).

    Einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.1989 - 8 C 30/87 - juris Rn. 10) oder auf Feststellung, dass "der Bescheid der Beklagten vom 4. April 2019" in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Januar 2020 gegenstandlos geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2022 - 1 WB 8/21 - juris Rn. 19 ff.), hat der Kläger aber weder im Ausgangsverfahren gestellt noch hat er im Zulassungsverfahren (zumindest sinngemäß) gerügt, dass sein Antrag vom Gericht dergestalt auszulegen bzw. auf eine entsprechende Antragstellung hinzuwirken gewesen wäre.

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier:

    Sie hat sich damit "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG (zur Anwendung dieser Vorschrift mit Blick auf Referenzgruppen BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 8.21 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 115 Rn. 18 m. w. N.) erledigt und ist unwirksam.

    (1) Nach dem Dienstzeitende des Antragstellers kommt die förmliche Neubildung einer Referenzgruppe, die der Antragsteller ggf. wiederum vor dem Wehrdienstgericht anfechten müsste, nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 8.21 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 115 Rn. 18).

  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 29.22

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Berufssoldaten in einer erweiterten

    Mit Ablauf des 9. Oktober 2022 ist die mit diesen Bescheiden ausgesprochene Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG unwirksam geworden (zur Anwendung dieser Vorschrift im Wehrbeschwerderecht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 WB 8.21 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 115 Rn. 18 m. w. N.).
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