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   BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65   

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BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65 (https://dejure.org/1968,1809)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1968 - VII B 148.65 (https://dejure.org/1968,1809)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1968 - VII B 148.65 (https://dejure.org/1968,1809)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e.

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65
    Nicht revisibel sind ferner die Landesrecht ergänzenden allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]) und bundesrechtliche Vorschriften, die in dem zu entscheidenden Streitfall nicht kraft des Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern auf Grund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Verweisung in dem maßgebenden Landesrecht, also kraft eines Gesetzesbefehls des Landesgesetzgebers, anzuwenden sind(Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53

    Nachweis einer erforderlichen Sachkunde für die Erteilung der Erlaubnis zur

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerwGE 2, 324; 18, 135 [BVerwG 12.03.1964 - III C 43/63]mit weiteren Nachweisen), daß Art. 28 Abs. 2 GG einer Einschränkung der Personalhoheit der Gemeinden nicht grundsätzlich entgegensteht, daß eine gewisse Ausrichtung, insbesondere der Gehälter, vielmehr im wohlverstandenen Interesse der Gemeinden geboten ist (BVerwGE 18, 135 [141]).
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65
    Nicht revisibel sind ferner die Landesrecht ergänzenden allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]) und bundesrechtliche Vorschriften, die in dem zu entscheidenden Streitfall nicht kraft des Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern auf Grund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Verweisung in dem maßgebenden Landesrecht, also kraft eines Gesetzesbefehls des Landesgesetzgebers, anzuwenden sind(Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 28.08.1953 - II B 136.53

    Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65
    Diese Voraussetzung ist bei grundsätzlichen Fragen des Landesrechts nicht gegeben, weil das Revisionsgericht durch § 137 Abs. 1 VwGO gehindert ist, die Ausführungen der Berufungsgerichte über Landesrecht nachzuprüfen, soweit Bundesrecht nicht verletzt ist (BVerwGE 1, 3).
  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerwGE 2, 324; 18, 135 [BVerwG 12.03.1964 - III C 43/63]mit weiteren Nachweisen), daß Art. 28 Abs. 2 GG einer Einschränkung der Personalhoheit der Gemeinden nicht grundsätzlich entgegensteht, daß eine gewisse Ausrichtung, insbesondere der Gehälter, vielmehr im wohlverstandenen Interesse der Gemeinden geboten ist (BVerwGE 18, 135 [141]).
  • BVerwG, 12.03.1964 - III C 43.63

    Geltendmachung eines einem nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerwGE 2, 324; 18, 135 [BVerwG 12.03.1964 - III C 43/63]mit weiteren Nachweisen), daß Art. 28 Abs. 2 GG einer Einschränkung der Personalhoheit der Gemeinden nicht grundsätzlich entgegensteht, daß eine gewisse Ausrichtung, insbesondere der Gehälter, vielmehr im wohlverstandenen Interesse der Gemeinden geboten ist (BVerwGE 18, 135 [141]).
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