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   BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85   

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https://dejure.org/1986,2399
BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85 (https://dejure.org/1986,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1986 - 2 B 47.85 (https://dejure.org/1986,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 2 B 47.85 (https://dejure.org/1986,2399)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
    Bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung eines angefochtenen Verwaltungsaktes sind auch solche Rechtsgründe und Tatsachen zu berücksichtigen, die die Verwaltungsbehörde zur Begründung des angefochtenen Bescheides nicht ausdrücklich angeführt hat, es sei denn, daß die für ein sog. Nachschieben von Gründen maßgebende Grenze überschritten ist (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO; BVerwGE 64, 356 [BVerwG 27.01.1982 - 8 C 12/81]).

    Ein sog. Nachschieben von Gründen ist dann zulässig, wenn die nachträglich vorgebrachten bzw. berücksichtigten Gründe schon bei Erlaß des angefochtenen Verwaltungsaktes vorlagen, dieser durch sie nicht in seinem Wesen geändert und der Kläger in seiner Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt wird (BVerwGE 61, 200 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 24/78]; 64, 356 [BVerwG 27.01.1982 - 4 ER 401/81]m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
    Bei einem auf mehrere selbständige und tragfähige Begründungen gestützten Urteil ist die Revision aber nur zuzulassen, wenn in bezug auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 8.81
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
    Bei einem auf mehrere selbständige und tragfähige Begründungen gestützten Urteil ist die Revision aber nur zuzulassen, wenn in bezug auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - , vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 8.81 - ).
  • BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Fehlen eines Feststellungsinteresses

    Das Berufungsgericht hat das für die von der Klägerin erhobene Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse aus zwei voneinander unabhängigen Gründen verneint: Es hat zum ersten angenommen, ein auf Schadensersatzansprüche gestütztes Feststellungsinteresse sei wegen der Möglichkeit der sofortigen Erhebung einer Schadensersatzklage nicht gegeben, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt schon vor Erhebung der Klage erledigt habe (vgl. hierzu auch u.a. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - <BayVBl. 1983, 121>; Beschlüsse vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - und vom 26. Februar 1986 - BVerwG 2 B 47.85 -); es hat ferner das mit der Absicht eines Schadensersatzprozesses begründete Feststellungsinteresse deswegen verneint, weil die beabsichtigte Führung eines Schadensersatzprozesses offensichtlich erfolglos wäre.
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