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   BVerwG, 26.02.1996 - 7 B 344.95, 7 PKH 69.95   

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https://dejure.org/1996,14347
BVerwG, 26.02.1996 - 7 B 344.95, 7 PKH 69.95 (https://dejure.org/1996,14347)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1996 - 7 B 344.95, 7 PKH 69.95 (https://dejure.org/1996,14347)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 7 B 344.95, 7 PKH 69.95 (https://dejure.org/1996,14347)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    "Anbahnung" eines Grunderwerbs - Rückübertragung von Vermögenswerten - Vorliegen eines redlichen Erwerbs des Grundstücks

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 7 B 344.95
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - VIZ 1994, 239 rügt, genügt sie gleichfalls nicht den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 29.10.1993 - 7 B 185.93

    Eintragung eines Erwerbers in das Grundbuch als Voraussetzung für einen eine

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 7 B 344.95
    Zu Unrecht hält die Beschwerde eine Abweichung vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - ZOV 1994, 63 für gegeben.
  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 7 B 344.95
    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - VIZ 1996, 91 entschieden hat, ist § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG nicht anzuwenden, wenn der gegenwärtige Rechtsinhaber den Vermögenswert nach dem 18. Oktober 1989 von einem redlichen Zwischenerwerber erworben hat, ohne daß dabei ein neuer Schädigungstatbestand im Sinne des § 1 VermG verwirklicht wurde.
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 7 B 344.95
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 rügt, legt sie nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise dar, von welchem in dieser Entscheidung aufgestellten abstrakten Rechtssatz das angegriffene Urteil abweicht.
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    Auch die Eintragung eines Widerspruchs gemäß § 7 Abs. 4 AnmVO ändert an der dinglichen Rechtsstellung des eingetragenen Eigentümers nichts, sondern soll lediglich den öffentlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs (§ 892 BGB) zerstören und damit zum Schutz des Anmelders eines vermögensrechtlichen Anspruchs den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 7 B 344.95).
  • BVerwG, 11.08.2003 - 7 PKH 6.03

    Voraussetzungen für eine vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berührt mithin nicht die Annahme des Bundesverwaltungsgerichts im Ausgangsverfahren (Beschluss vom 26. Februar 1996 BVerwG 7 PKH 69.95 ), 4 Abs. 2 Satz 2 VermG sei nicht anzuwenden, wenn der gegenwärtige Rechtsinhaber den Vermögenswert nach dem 18. Oktober 1989 von einem redlichen Zwischenerwerber erworben hat, ohne dass dabei ein neuer Schädigungstatbestand im Sinne des 1 VermG verwirklicht wurde.
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