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   BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03   

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BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03 (https://dejure.org/2004,7540)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 6 B 55.03 (https://dejure.org/2004,7540)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 6 B 55.03 (https://dejure.org/2004,7540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verschulden etwaiger Hilfspersonen als Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Reichweite und Grenzen des Überzeugungsgrundsatzes; Begründungszwang bei Kriegsdienstverweigerern; Anforderungen an die Abweichungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 BVerwG 8 B 61.95 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Nach der anderen Seite hin ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z.B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (Urteil vom 25. Mai 1984 BVerwG 8 C 108.82 Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 35).
  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Alles, was (noch) Rechtsfindung ist, entzieht sich eben deshalb einer Deckung durch den Überzeugungsgrundsatz (vgl. dazu die Hinweise etwa in den Beschlüssen vom 11. Februar 1976 BVerwG VI C 3.76 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 84 S. 8 und vom 6. Februar 1978 BVerwG VI C 17.77 Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 46 S. 3 ).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    18 Der Kläger rügt die Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1992 BVerwG 6 C 25.90 (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Speziell für Verfahren, in denen der Wehrpflichtige seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, dass die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Gründe enthalten muss, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 BVerwG 6 C 159.80 Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119; Urteil vom 16. Januar 1985 BVerwG 6 C 54.82 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 158).
  • BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Speziell für Verfahren, in denen der Wehrpflichtige seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, dass die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Gründe enthalten muss, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 BVerwG 6 C 159.80 Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119; Urteil vom 16. Januar 1985 BVerwG 6 C 54.82 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 158).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt hingegen weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 BVerwG 6 B 39.94 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00

    Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Dieses Fehlverhalten der Angestellten kann dem Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht als selbstverschuldet angelastet werden, weil er mit einer solchen bislang nicht vorgefallenen Eigenmächtigkeit der Angestellten nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, NJW 2001, 1578).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    9 Die "Freiheit", die dieser sog. Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht, bezieht sich auf die Bewertung von Tatsachen und Beweisergebnissen, d.h. auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (Urteil vom 17. Januar 1980 BVerwG 5 C 7.79 Buchholz 431.1 Architekten Nr. 5 S. 16 ).
  • BVerwG, 08.05.1991 - 3 C 68.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
    Die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO bezieht sich indessen nicht auf ein Verschulden etwaiger Hilfspersonen, deren sich der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung seiner verfahrensrechtlichen Aufgaben bedient (Urteil vom 8. Mai 1991 BVerwG 3 C 68.89 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 172 S. 39, 40).
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 C 17.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Protokollierung von

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Nach der anderen Seite ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z.B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 6 B 55.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Nach der anderen Seite ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z. B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 6 B 55.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Nach der anderen Seite ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z. B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (Beschluss vom 26. Februar 2004 BVerwG 6 B 55.03 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06

    Aufnahme einer Hunderasse in eine Liste vermutlich gefährlicher Hunde ohne

    Nach der anderen Seite hin ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z.B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 6 B 55.03 - Buchholz 448.6 § 10 KDVG Nr. 1).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Nach der anderen Seite ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z.B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 6 B 55.03 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17

    Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch

    Dieses Hindernis ist unverschuldet, weil der Kläger mit dem Fehler seiner ansonsten zuverlässig arbeitenden Büroangestellten nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 6 B 55.03 - Buchholz 448.6 § 10 KDVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 15.08

    Anerkennung der Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Ausbildung zum

    Nach der anderen Seite ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z.B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 6 B 55.03 - Buchholz 448.6 § 10 KDVG Nr. 1).
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