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   BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17   

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BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17 (https://dejure.org/2019,3340)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2019 - 1 C 30.17 (https://dejure.org/2019,3340)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 (https://dejure.org/2019,3340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 1 Abs. 1 Nr. 2, §§ ... 3c, 4, 13 Abs. 1 und 2, §§ 14, 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 31 Abs. 3, §§ 32, 34a; AufenthG § 60 Abs. 5 und 7, § 72 Abs. 2; Dublin III-VO Art. 2 Buchst. b und e, Art. 3 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 2, Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 21, 22, 27 Abs. 3 Buchst. c, Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 49; Richtlinie 2013/32/EU Art. 2 Buchst. b; VwGO § 80 Abs. 5, § 80b
    Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Antrag auf internationalen Schutz; Antragstellung; Anwendbarkeit; Asylantrag; Asylverfahren; Ausländerbehörde; Dispositionsfreiheit; Dublin-Verfahren; Einstellung; Ende der aufschiebenden Wirkung; Prüfungskompetenz; Rücknahme; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Wirksamkeit der Rücknahme eines Asylantrags durch den Mitgliedsstaat nach nationalem Recht

  • rechtsportal.de

    Asylantrag; Antrag auf internationalen Schutz; Rücknahme; Dublin-Verfahren; Anwendbarkeit; nationale Abschiebungsverbote; Abschiebungsschutz; Einstellung; Übernahmeersuchen; ersuchter Mitgliedstaat; Zustimmung; Unzulässigkeitsentscheidung; Abschiebungsanordnung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Asylantrags

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Asylantrags

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Denn hierfür ist von den Beteiligten im gesamten Verfahren weder etwas vorgetragen worden noch hätten sich dem Berufungsgericht derartige Erwägungen aufdrängen müssen (vgl. zu Österreich ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - juris Rn. 37).

    Die Überstellungsfrist wird mithin bereits durch die Stellung des Eilantrags unabhängig davon unterbrochen, ob dieser Erfolg hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - juris Rn. 17).

    Nicht zu vertiefen ist, ob der Senat einen Ablauf der Überstellungsfrist während des Revisionsverfahrens berücksichtigen könnte (ebenfalls offenlassend BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - Rn. 34), weil auch während des Revisionsverfahrens kein Ablauf erfolgt ist.

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Er hat kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (Bestätigung der Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 AsylVfG a.F., vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zum Asylverfahrensgesetz war ein Antragsteller mit einem materiellen Asylbegehren im Sinne von § 13 Abs. 1 AsylVfG (a.F.) hinsichtlich aller zielstaatsbezogener Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren vor dem Bundesamt zu verweisen und hatte kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 Rn. 34).

  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Aus den Gründen seines Beschlusses vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 81 Rn. 18 ff.) hält es der Senat in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union weiterhin für geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 40 ff., 44), dass auch in Fällen, in denen eine Überstellung kraft Gesetzes oder kraft wirksamer Einzelfallentscheidung lediglich zeitweise ausgeschlossen war, die Mitgliedstaaten über eine zusammenhängende Frist von sechs Monaten verfügen müssen, die sie in vollem Umfang zur Regelung der technischen Probleme für die Bewerkstelligung der Überstellung sollen nutzen dürfen.
  • EuGH, 03.05.2012 - C-620/10

    Kastrati - Dublin-System - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Verfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Ob ein Antrag auf internationalen Schutz überhaupt gestellt ist, hat in Zweifelsfällen die zuständige Behörde bzw. das zuständige Gericht desjenigen Staates zu entscheiden, der das Dublin-Verfahren durchführt (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-620/10 [ECLI:EU:C:2012:265], Kastrati - Rn. 37 f.).
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Aus den Gründen seines Beschlusses vom 27. April 2016 - 1 C 22.15 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- und Asylrecht Nr. 81 Rn. 18 ff.) hält es der Senat in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union weiterhin für geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 - C-19/08 [ECLI:EU:C:2009:41], Petrosian - Rn. 40 ff., 44), dass auch in Fällen, in denen eine Überstellung kraft Gesetzes oder kraft wirksamer Einzelfallentscheidung lediglich zeitweise ausgeschlossen war, die Mitgliedstaaten über eine zusammenhängende Frist von sechs Monaten verfügen müssen, die sie in vollem Umfang zur Regelung der technischen Probleme für die Bewerkstelligung der Überstellung sollen nutzen dürfen.
  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Die Fristen der Verordnung sind auch im Einvernehmen der Mitgliedstaaten nicht verlängerbar (EuGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - C-670/16 [ECLI:EU:C:2017:587], Mengesteab - Rn. 59 - 62 mit Anm. Vogt/Nestler, ZAR 2017, 418 und vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 [ECLI:EU:C:2017:805], Shiri - Rn. 30, 34).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Die Fristen der Verordnung sind auch im Einvernehmen der Mitgliedstaaten nicht verlängerbar (EuGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - C-670/16 [ECLI:EU:C:2017:587], Mengesteab - Rn. 59 - 62 mit Anm. Vogt/Nestler, ZAR 2017, 418 und vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 [ECLI:EU:C:2017:805], Shiri - Rn. 30, 34).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Die Klage ist, soweit sie sich gegen die Unzulässigkeitsentscheidung in Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes richtet, als Anfechtungsklage statthaft (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 Rn. 13 f.) und auch im Übrigen zulässig, aber nicht begründet.
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Da es sich vorliegend um eine asylrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Tatsachengericht nach § 77 Abs. 1 AsylG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es seiner Entscheidung, wenn es diese nunmehr träfe, die aktuelle Rechtslage zugrunde legen, soweit nicht hiervon eine Abweichung aus Gründen des materiellen Rechts geboten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 12).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
    Dieses Abschiebungsschutzbegehren soll sich nach dem erkennbaren Kontext vorliegend auf das Herkunftsland Iran beziehen, nicht auf Österreich, weil die Kläger mit ihrer Erklärung bezweckten, das Dublin-Verfahren zu beenden und eine Entscheidung nach § 32 Satz 1 AsylG im nationalen Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 10 C 7.13 - BVerwGE 150, 29 Rn. 25) herbeizuführen, bei der sich die Prüfung der Abschiebungsverbote auf den Herkunftsstaat bezieht.
  • EuGH, 24.04.2018 - C-353/16

    Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von

  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    'M''Bodj' - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der

  • EuGH, 18.12.2014 - C-562/13

    Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Der Auszuweisende hat weder ein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 22) noch einen Anspruch auf Doppelprüfung.

    Denn nach der - vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegten - Rechtsprechung des Senats ist ein Ausländer mit einem Asylbegehren, das nach § 13 AsylG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) seit dem 1. Dezember 2013 auch das Begehren auf subsidiären Schutz umfasst, hinsichtlich aller zielstaatsbezogenen Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren zu verweisen; er hat kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 22 und vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 52 f.) und auch keinen Anspruch auf eine Doppelprüfung.

  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20

    EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche

    Ausl.- u. Asylrecht Nr. 83 Rn. 11; vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - BVerwGE 164, 165 Rn. 17 und vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 31).
  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte

    Denn nach der - vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegten - Rechtsprechung des Senats ist ein Ausländer mit einem materiellen Asylbegehren, das nach § 13 AsylG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) seit dem 1. Dezember 2013 auch das Begehren auf subsidiären Schutz umfasst, hinsichtlich aller zielstaatsbezogener Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren vor dem Bundesamt zu verweisen; er hat kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 22).
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