Rechtsprechung
BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Redlicher Erwerb eines Grundstücks aus staatlicher Treuhandverwaltung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht als Verfahrensfehler - Notwendigkeit einer Parteivernehmung trotz Subsidiarität eines solchen Beweismittels
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 22.08.1996 - 3 A 1322/94
- BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
- VG Schwerin, 23.05.1997 - 3 A 1322/94
- BVerwG, 10.11.1997 - 7 B 354.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
Mit ihrer - unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 16. Oktober 1995 (- BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22) erhobenen - Divergenzrüge geht die Beschwerde an dem Umstand vorbei, daß das Verwaltungsgericht gerade keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Unredlichkeit beim Erwerb hat ausmachen können.Es hat den Standpunkt eingenommen, es fehle jedenfalls an dem subjektiven Tatbestandsmerkmal in § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG (vgl. hierzu BVerwGE 95, 108 [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]); es seien noch nicht einmal greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit der Beigeladenen sichtbar, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22 ) in Fällen einer nicht abschließenden Aufklärbarkeit der Redlichkeit der Erwerber sich zu deren Lasten auswirken können.
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
Das Verwaltungsgericht hat sich seine entscheidungswesentliche Überzeugung verschafft, ohne seiner Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) in dem gebotenen Umfang zu genügen und dadurch diese Pflicht verletzt (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; 74, 222) [BVerwG 23.05.1986 - 4 C 59/84]. - BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81
Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
§ 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO sieht - neben anderen Beweismitteln - die Vernehmung von Beteiligten und damit auch von notwendig Beigeladenen vor; auch wenn die sog. "Parteivernehmung" in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als subsidiäres Beweismittel angesehen wird, ist sie zumindest tauglich, nach Ausschöpfung anderer Beweismittel verbleibende Zweifel auszuräumen (vgl. Urteil vom 30. August 1982 - BVerwG 9 C 1.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 41 m.w.N.).
- BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der in der Rechtsprechung des beschließenden Senats entwickelten Maßstäbe keine Anhaltspunkte dafür ausfindig machen können, daß eine etwaige Abweichung vom damaligen DDR-Recht bei objektiver Betrachtung von der Absicht beeinflußt war, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. BVerwGE 97, 286 [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93] m.w.N.). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 59.84
Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Hochbauten - Art und Umfang der Errichtung …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
Das Verwaltungsgericht hat sich seine entscheidungswesentliche Überzeugung verschafft, ohne seiner Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) in dem gebotenen Umfang zu genügen und dadurch diese Pflicht verletzt (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; 74, 222) [BVerwG 23.05.1986 - 4 C 59/84]. - BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
Das Verwaltungsgericht hat sich seine entscheidungswesentliche Überzeugung verschafft, ohne seiner Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) in dem gebotenen Umfang zu genügen und dadurch diese Pflicht verletzt (vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; 74, 222) [BVerwG 23.05.1986 - 4 C 59/84]. - BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93
Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 1.97
Es hat den Standpunkt eingenommen, es fehle jedenfalls an dem subjektiven Tatbestandsmerkmal in § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG (vgl. hierzu BVerwGE 95, 108 [BVerwG 27.01.1994 - 7 C 4/93]); es seien noch nicht einmal greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit der Beigeladenen sichtbar, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22 ) in Fällen einer nicht abschließenden Aufklärbarkeit der Redlichkeit der Erwerber sich zu deren Lasten auswirken können.