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BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung eines Ordnungsmittelbeschlusses des Truppendienstgerichts - Rechtzeitigkeit des Entschuldigungsgrundes nach § 51 Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) - Voraussetzungen für die Aufhebung der festgesetzten Ordnungsmittel gemäß § 51 Abs. 2 Satz 3 StPO - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 19.10.2000 - S 7 VL 5/00
- BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.08.1968 - II WDB 27.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01
Der Senat hat es darüber hinaus für rechtlich unbedenklich gehalten, schon die Eingabe, die eine Entschuldigung des Ausbleibens vorbringt, als Beschwerde zu behandeln, wenn sie sich in der Sache als Antrag auf Aufhebung der Ordnungsmaßnahmen darstellt, vom Truppendienstgericht im Rahmen seiner Entscheidung über die Abhilfe auch so bewertet und bei Nichtabhilfe durch das Truppendienstgericht vom Beschwerdeführer aufrechterhalten wird (Beschluss vom 9. August 1968 - 2 WDB 27.67 -). - BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 14.99
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2001 - 2 WDB 3.01
Wird ein nachträgliches Entschuldigungsvorbringen durch Beschluss des Gerichts abgelehnt, das den Ordnungsmittelbeschluss erlassen hat, ist gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben (Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 2 WDB 4, 98 - und vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 2 WDB 14.99 - Dau, WDO, 3. Aufl. § 109 Rz. 7).