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   BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03   

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https://dejure.org/2003,9130
BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03 (https://dejure.org/2003,9130)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2003 - 4 B 19.03 (https://dejure.org/2003,9130)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2003 - 4 B 19.03 (https://dejure.org/2003,9130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verhinderung eines Vorsitzenden Richters im Rahmen einer Hauptverhandlung; Vertretung eines verhinderten Richters im Rahmen einer Hauptverhandlung; Anforderungen an das Willkürverbot gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05

    Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren OVG 2 R 13/01 (VG 5 K 97/01/BVerwG 4 B 19.03), VG 5 K 84/05, und OVG 1 N 4/04 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen verwiesen.
  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451

    Beseitigungsanordnung für einen Carport

    Denn abgesehen davon, dass eine Behörde grundsätzlich nicht fehlerhaft handelt, wenn sie in Einzelfällen, die wegen ihrer geringen Zahl noch kein Gesamtkonzept für planmäßiges Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände erfordern, Rechtsverstöße nicht sofort unterbindet (vgl. BVerwG, B. v. 26.3.2003 - 4 B 19/03 - Buchholz 300 § 21f GVG Nr. 7 = juris Rn. 8; BayVGH, U. v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris Rn. 28), sind die Verhältnisse hier nicht vergleichbar, weil für den Doppelcarport offenbar eine bestandskräftige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB existiert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 3 A 10151/16

    Nichtigkeitsrüge in Disziplinarverfahren; Besetzung des Disziplinarsenats;

    Ein Fall der Verhinderung ist nach ständiger Rechtsprechung insbesondere gegeben, wenn der geschäftsplanmäßige Vorsitzende durch Krankheit oder Urlaub, aber auch durch eine anderweitige dienstliche Tätigkeit oder aus ähnlichen Gründen zeitweilig an der Wahrnehmung der Geschäfte als Vorsitzender gehindert ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04 -, BGHZ 164, 87 [90]; BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juli 2001 - 1 DB 20.01 -, Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 20; und vom 26. März 2003 - 4 B 19.03 -, Buchholz 300 § 21 f GVG Nr. 7).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 20 W 438/04

    Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen: Fehlerhafte Besetzung der Zivilkammer des

    Nach allgemeiner Auffassung soll auch bei endgültiger Verhinderung und bei dauernder Verhinderung jedenfalls eines Vorsitzenden Richters in Anbetracht der möglicherweise eine gewisse Zeit erfordernden Umstände der Wiederbesetzung (z.B. Ausschreibung, Beteiligung von Gremien) die geschäftsplanmäßige Vertretungsregelung bis zur (möglichst zeitnahen) Änderung des Geschäftsverteilungsplans gelten (vgl. BVerwG Beschluss vom 11. Juli 2001 in der Sache 1 DB 20/01 dokumentiert bei juris und abgedruckt NJW 2001, 3493 sowie Beschluss vom 26. März 2003 in der Sache 4 B 19/03 dokumentiert bei juris; Kissel/Mayer aaO § 21e Rn. 142; Zöller/Gummer aaO § 21e GVG Rn. 39d; Manfred Wolf aaO § 21e GVG Rn. 42; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 63. Aufl. § 21e GVG Rn. 7; KK-StPO/Diemer aaO § 21e GVG Rn. 9).
  • VGH Bayern, 10.06.2016 - 9 ZB 16.308

    Willkürverbot beim Erlass einer Beseitigungsverfügung

    Insbesondere liegt ein systemwidriges Vorgehen nicht schon dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht gleichzeitig gegen sämtliche baurechtswidrigen Zustände im Landkreis einschreitet (vgl. BVerwG, B. v. 26.3.2003 - 4 B 19.03 - juris Rn. 8; BVerwG, B. v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BauR 1999, 734 = juris Rn. 5; jeweils m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - 8 K 514/10

    Einhausung des Wirtschaftsgartens einer Gaststätte

    Gegen das aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - folgende Willkürverbot wurde nicht verstoßen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.03.2003 - 4 B 19/03 -, juris; Beschluss vom 19.02.1992 - 7 B 106/91 -, NVwZ-RR 1992, 306; Hess. VGH, Beschluss vom 07.11.1973 - IV OE 6/73 -, ESVGH 24, 142; Hornmann, a.a.O., § 72 Rn. 56).
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