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   BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08   

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https://dejure.org/2009,14354
BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08 (https://dejure.org/2009,14354)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 C 5.08 (https://dejure.org/2009,14354)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 C 5.08 (https://dejure.org/2009,14354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfer auf "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B; Maßgeblichkeit der Eingriffsbefugnisse für die Gewährung einer "Polizeizulage"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfer auf "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B; Maßgeblichkeit der Eingriffsbefugnisse für die Gewährung einer "Polizeizulage"

  • rechtsportal.de

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfer auf "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B; Maßgeblichkeit der Eingriffsbefugnisse für die Gewährung einer "Polizeizulage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08
    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).

    Zu deren mit der Zulage abgegoltenen, von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten gehört das Erfordernis, in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell verantwortliche, möglicherweise einschneidende Maßnahmen zu treffen, und die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben gegebenenfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 26.01

    Ausgleichszulage; Polizeivollzugsdienst; Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08
    Darüber hinausgehende Anforderungen werden nicht gestellt (Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 26.01 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 4).
  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 51.07

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst; Tarifverträge wesentlich gleichen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08
    12 3. Der im Besoldungsrecht geltende Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung besondere Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79 m.w.N; zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 51.07 - juris Rn. 8), führt hier dazu, den Anspruch auf die Zulage bereits daran zu knüpfen, dass der Beamte dem Steuerfahndungsdienst angehört und materielle Aufgaben dieses Dienstes erfüllt.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 55.02

    Stellenzulage für Beamte in Abschiebehafteinrichtungen; Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08
    Herausgehoben im Sinne dieser Vorschrift sind diese Funktionen wegen der für ihre Wahrnehmung zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen, die von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfasst werden (vgl. Urteil vom 27. November 2003 - BVerwG 2 C 55.02 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 28).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08
    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08
    12 3. Der im Besoldungsrecht geltende Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung besondere Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79 m.w.N; zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 51.07 - juris Rn. 8), führt hier dazu, den Anspruch auf die Zulage bereits daran zu knüpfen, dass der Beamte dem Steuerfahndungsdienst angehört und materielle Aufgaben dieses Dienstes erfüllt.
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81

    Beamte der Feuerwehr - Feuerwehrzulage - Erschwerniszulage - Dienst zu

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 5.08
    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
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