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   BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14   

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BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14 (https://dejure.org/2014,7915)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2014 - 4 B 3.14 (https://dejure.org/2014,7915)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 (https://dejure.org/2014,7915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB, § 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 113 Abs 5 S 2 VwGO
    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu den Bedingungen für ein Bescheidungsurteil; zum Verhältnis von Verpflichtungsurteil

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen bei Errichtung einer Hundepension im Außenbereich

  • rewis.io

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu den Bedingungen für ein Bescheidungsurteil; zum Verhältnis von Verpflichtungsurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen bei Errichtung einer Hundepension im Außenbereich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hundepension im Außenbereich: Sonderfallprüfung oder reicht TA-Lärm aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1129
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Dabei übersieht er, dass eine Divergenz nicht vorliegt, wenn die Vorinstanz einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, den sie nicht in Frage stellt, im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

    Das Aufzeigen einer unterbliebenen Anwendung eines Rechtssatzes, den das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt indes nicht den Anforderungen einer Divergenzrüge (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 89.75

    Störungen durch Hundezucht - Schäferhundezucht - Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Der Beklagte rügt eine Divergenz des Berufungsurteils zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130 S. 39) und dem darin enthaltenen Rechtssatz, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht verletze, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zutraue oder die eigene Sachkunde erkennbar überbewerte und auf dieser Grundlage tatsächliche Feststellungen trotz der mangelnden Sachkunde ohne Zuziehung eines geeigneten Sachverständigen treffe.

    Ob die Voraussetzungen der Privilegierung oder die Umweltschädlichkeit eines Vorhabens nur mit Hilfe eines Sachverständigen geklärt werden können, hängt von der Sachkunde des Gerichts ab (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 89.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 130) und beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Senats kommt der TA Lärm eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, § 3 Abs. 1 BImSchG konkretisiert (Urteile vom 29. August 2007 - BVerwG 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 12 und vom 29. November 2012 - BVerwG 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 Rn. 18 sowie Beschluss vom 8. Januar 2013 - BVerwG 4 B 23.12 - BauR 2013, 739 Rn. 5).

    Dem Beigeladenen zu 1 ist entgegenzuhalten, dass zum einen die Würdigung, ob eine ergänzende Prüfung nach Nr. 3.2.2 der TA Lärm - u.a. im Hinblick auf besondere Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz der Geräuschimmission - durchzuführen ist, eine Aufgabe der Tatsachengerichte ist (vgl. Urteil vom 29. August 2007 a.a.O. Rn. 31 zur Vergabe eines Impulszuschlags), und zum anderen, dass das Oberverwaltungsgericht die Frage dergestalt zu Gunsten einer Sonderfallprüfung beantwortet hat, dass er der besonderen Lästigkeit von Hundegebell durch Zuschläge nach Nr. 3.2.2 der TA Lärm Rechnung getragen hat (UA S. 11 f).

  • BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze setzt voraus, dass das Gericht einen unmöglichen Schluss gezogen hat, indem es Voraussetzungen und Folgerung in einer Weise verknüpft hat, dass die Folgerung unter keinen Umständen richtig sein kann (Beschluss vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 S. 11).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Der Senat unterstellt zu Gunsten des Beklagten, dass der reklamierte Verstoß gegen Denkgesetze vorliegend nicht ein Fehler bei der Anwendung sachlichen Rechts, sondern ein Verfahrensfehler ist (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Sollte die Frage mit einer anderslautenden Formulierung verallgemeinerungsfähig sein, wäre auf sie mit der Rechtsprechung des Senats zu antworten, dass ein Bescheidungsurteil dann in Betracht kommt, wenn individuelle Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen dafür erheblich sind, ob einer Baugenehmigung diese oder jene häufig gleichermaßen geeignete Auflage oder sonstige Nebenbestimmung beizufügen ist (Beschluss vom 25. November 1997 - BVerwG 4 B 179.97 - NVwZ-RR 1999, 74).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Der rechtliche Ansatz des Oberverwaltungsgerichts stehe im Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - (BVerwGE 79, 254 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 5), vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - (BVerwGE 81, 197 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 6), vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - (BVerwGE 84, 31 = Buchholz 407.4 § 18c FStrG Nr. 2) und vom 19. Februar 2013 - BVerwG 7 B 38.12 - juris, aus denen sich ergebe, dass auch vom Tatrichter zu wertende Elemente wie beispielsweise Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeine Akzeptanz der Geräuschquelle mitbestimmend seien.
  • BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 6.11

    Auffangtatbestand für das Bauen im Außenbereich; Obliegenheiten des

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Sie scheidet aus, wenn das Vorhaben auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann (Beschluss vom 12. April 2011 - BVerwG 4 B 6.11 - BauR 2011, 1299), wobei es nicht auf die Beschaffenheit von Innenbereichen im Allgemeinen ankommt, sondern auf die Beschaffenheit des Innenbereichs in der jeweiligen Gemeinde (Beschluss vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 201.82 - BRS 40 Nr. 74 S. 179).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Senats kommt der TA Lärm eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, § 3 Abs. 1 BImSchG konkretisiert (Urteile vom 29. August 2007 - BVerwG 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 12 und vom 29. November 2012 - BVerwG 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 Rn. 18 sowie Beschluss vom 8. Januar 2013 - BVerwG 4 B 23.12 - BauR 2013, 739 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1991 - 8 S 2901/90

    Rechtskraft eines Verpflichtungsurteils - Erlaß eines begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14
    Ob die Rechtskraft eines Verpflichtungsurteils auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts die Behörde hindert, dem Verwaltungsakt belastende Nebenbestimmungen beizufügen, lässt sich nicht rechtsgrundsätzlich beantworten, sondern hängt von der Reichweite der Rechtskraft des Urteils im Einzelfall ab (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Januar 1991 - 8 S 2901/90 - NVwZ 1991, 1197).
  • BVerwG, 19.02.2013 - 7 B 38.12

    Glockengeläut; Unterlassungsanspruch des Nachbarn; Glockenerlass der

  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 201.82

    Privilegierung von Bauvorhaben zur gewerblichen Massentierhaltung - Begriff

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 02.03.2005 - 7 B 16.05

    Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich

  • BVerwG, 15.09.2020 - 4 B 46.19

    Nachbarschutz gegen ein Feuerwehrgerätehaus

    Das Regelungskonzept der TA Lärm lässt aber für eine einzelfallbezogene tatrichterliche Würdigung insofern Raum, als es insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - UPR 2014, 313 Rn. 6).

    Die Würdigung, ob aufgrund solcher und weiterer Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit und der sozialen Adäquanz der Geräuschimmissionen eine ergänzende Prüfung im Sonderfall durchzuführen ist, ist Aufgabe der Tatsachengerichte (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - UPR 2014, 313 Rn. 9; siehe auch Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 31 zur Vergabe eines Impulszuschlags).

    Ist schon die Frage, ob aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine ergänzende Prüfung im Sonderfall gemäß Nr. 3.2.2 durchzuführen ist, den Tatsachengerichten zugewiesen (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - UPR 2014, 313 Rn. 9; siehe auch Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 31), gilt dies erst recht für die Frage, wie die konkreten Umstände im Rahmen der Prüfung zu gewichten und zu bewerten sind.

    Mit ihrer Kritik an der vorinstanzlichen Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht belegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - UPR 2014, 313 Rn. 9).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen; Deutscher

    In diesem Fall hätte der Verwaltungsgerichtshof gegen seine in § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO normierte Pflicht verstoßen, die Sache spruchreif zu machen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 01.11.2018 - 4 C 5.17

    Außenbereich; Gewerbliche Tierhaltung; Innenbereich; Konzentrationszonenplanung;

    Dies aber entscheidet sich nicht nach der Beschaffenheit von Innenbereichen "im allgemeinen", sondern nach der Beschaffenheit des Innenbereichs "hier und so", also des Innenbereichs der jeweiligen Gemeinde (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1976 - 4 C 42.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 128 = juris Rn. 18 und vom 7. Mai 1976 - 4 C 62.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 127 = juris Rn. 26; Beschlüsse vom 27. Juni 1983 - 4 B 206.82 - ZfBR 1983, 284 = NVwZ 1984, 169 und vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - BauR 2014, 1129 = juris Rn. 12), mithin nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 - NuR 2005, 729 = juris Rn. 7) im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag.
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