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   BVerwG, 26.03.2019 - 4 B 7.19   

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https://dejure.org/2019,9505
BVerwG, 26.03.2019 - 4 B 7.19 (https://dejure.org/2019,9505)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2019 - 4 B 7.19 (https://dejure.org/2019,9505)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2019 - 4 B 7.19 (https://dejure.org/2019,9505)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2019 - 4 B 7.19
    "Darlegen" bedeutet so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09

    Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2019 - 4 B 7.19
    Ein Verfahrensmangel, der den Beschwerdeführer nicht in eigenen Rechten berührt, kann der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (BVerwG, Beschluss vom 16. September 2009 - 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung;

    "Etwas darlegen" bedeutet soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2019 - 4 B 7.19 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 15.09.2022 - 1 A 189/22

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; De-Mail; besonderes

    "Etwas darlegen" bedeutet soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2019 - 4 B 7.19 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2752

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis

    "Darlegen" bedeutet so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.2019 - 4 B 7.19 - juris Rn. 7; B.v. 2.11.2017 - 4 B 62.17 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 13.11.2023 - 1 B 184/23

    Eilbeschwerde; Darlegungserfordernis; Bushaltestelle; Duldung von

    Mit vagen Hinweisen ist es nicht getan (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2019 - 4 B 7.19 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 4. Mai 2023 - 1 B 292/22 -, n. v. Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20

    Notanwalt, Beiordnung

    Der in der Vorschrift verwandte Begriff des Darlegens bedeutet so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.3.2019 - 4 B 7.19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.2299

    Öffentliche Bekanntmachung der Einziehung eines beschränkt öffentlichen Weges

    "Darlegen" im Sinn des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO bedeutet so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.2019 - 4 B 7.19 - juris Rn. 7; B.v. 2.11.2017 - 4 B 62.17 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 15.05.2023 - 1 B 58/23

    Duldungsanordnung; Gefahrenbereichskennzeichnung; sofortige Vollziehung

    Mit vagen Hinweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2019 - 4 B 7.19 -, juris Rn. 7) oder - wie hier - der bloßen Wiederholung eines schon vom Verwaltungsgericht als unsubstantiiert eingestuften Vortrags genügt ein Beschwerdeführer seinen verfahrensrechtlichen Darlegungsobliegenheiten nicht.
  • OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22

    Katastervermessung; Antrag; Antragsrücknahme

    "Etwas darlegen" bedeutet soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2019 - 4 B 7.19 -, juris Rn. 7).
  • VG Osnabrück, 20.04.2022 - 1 A 6/22

    Ruanda: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung wegen Asylantragstellung

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung war erfolgreich, diesem gab die Einzelrichterin der 4. Kammer des Gerichts durch Beschluss vom 22.2.2019 -4 B 7/19- statt, weil nach ihrer Auffassung allein die Asylan tragstellung im Ausland eine die Flüchtlingseigenschaft begründende staatliche Verfol gung im Falle der Rückkehr nach Ruanda begründen könnte.
  • VGH Bayern, 13.09.2023 - 8 ZB 23.54

    Darlegungserfordernis für Antrag auf Zulassung der Berufung

    Denn "Darlegen" im Sinn des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO bedeutet so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2017 - 4 B 62.17 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 26.3.2019 - 4 B 7.19 - juris Rn. 7).
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