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   BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,23
BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64 (https://dejure.org/1967,23)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1967 - VIII C 30.64 (https://dejure.org/1967,23)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1967 - VIII C 30.64 (https://dejure.org/1967,23)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 344
  • DÖV 1967, 862
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.02.1962 - VIII C 469.59
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64
    Dieser Erwägung trägt die Regelung des Bundesvertriebenengesetzes über die Einbeziehung der vertriebenen deutschen Volks zugehörigen in die zu gewährenden Vergünstigungen Rechnung, und der § 6 BVFG dient dem Zweck, diejenigen von den Vertreibungsmaßnahmen betroffenen Deutschen, die sich nicht auf das Vorliegen der früheren deutschen Staatsangehörigkeit berufen können, begrifflich abzugrenzen gegenüber den durch den Krieg entwurzelten Nichtdeutschen (Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963 S. 74 = DÖV 1962 S. 622 = ZLA 1962 S. 255), denen gegenüber für die Bundesrepublik nicht in gleichem Maße eine Betreuungspflicht bestehen kann und deren Ansprüche gegebenenfalls auf den zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts erlassenen Gesetzen beruhen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1961 - II A 1206/59
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64
    Dieser Erwägung trägt die Regelung des Bundesvertriebenengesetzes über die Einbeziehung der vertriebenen deutschen Volks zugehörigen in die zu gewährenden Vergünstigungen Rechnung, und der § 6 BVFG dient dem Zweck, diejenigen von den Vertreibungsmaßnahmen betroffenen Deutschen, die sich nicht auf das Vorliegen der früheren deutschen Staatsangehörigkeit berufen können, begrifflich abzugrenzen gegenüber den durch den Krieg entwurzelten Nichtdeutschen (Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963 S. 74 = DÖV 1962 S. 622 = ZLA 1962 S. 255), denen gegenüber für die Bundesrepublik nicht in gleichem Maße eine Betreuungspflicht bestehen kann und deren Ansprüche gegebenenfalls auf den zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts erlassenen Gesetzen beruhen.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 BVFG a.F., daß in der Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen grundsätzlich ein die deutsche Volkszugehörigkeit ausschließendes Gegenbekenntnis zu einem fremden Volkstum liegt (Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 [350]; Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - BVerwGE 30, 305; Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 44).

    Dies beruht darauf, daß es letztlich auf die Sicht der Behörden des Vertreibungsgebiets (Aussiedlungsgebiets) ankommt, ob jemand aufgrund einer bestimmten Erklärung den von allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen betroffenen oder deren Nachwirkungen ausgesetzten Volksdeutschen oder aber einer anderen Volksgruppe zugerechnet wird (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - aaO. [348]).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Für mosaische Glaubensangehörige gilt nach feststehender Rechtsprechung, daß die Glaubenszugehörigkeit volkstumsneutral ist (BVerwGE 26, 344 [351]).
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Zwar hat die Klägerin mit 65.000 EUR eine höhere Vertragsstrafe angeboten, der LHO-Betrieb (25.000 EUR) sagt im Vergleich dazu aber für mehr Pflichtverletzungstatbestände eine Vertragsstrafe zu (Angebotsauswertung = Anlage AS 26, Seite 344).
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