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BVerwG, 26.04.1985 - 1 C 28.81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79
Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 1 C 28.81
Der beschließende Senat setzt in langjähriger Praxis den Wert des Streitgegenstandes in Einbürgerungsverfahren in aller Regel gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG auf 4.000 DM fest (vgl.z.B. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 1 C 56.79 -).
- BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92
Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines …
Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwertes ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Klageantrag unmittelbar erreichen will (vgl. Beschlüsse vom 26. April 1985 - BVerwG 1 C 28.81 - amtlicher Umdruck S. 3 , vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 26.86 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 13 S. 1 ). - BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 26.86
Doppelte Staatsbürgerschaft - Einbürgerungsbewerber - Einbürgerungsbehörde - …
Für die von der Klägerin mit Schriftsatz vom 17. Februar 1987 angeregte Festsetzung des Streitwertes auf 100.000 DM ist danach kein Raum (vgl. auchBeschluß vom 26. April 1985 - BVerwG 1 C 28.81 -).