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BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 13.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen Beratungsergebnis und Entscheidungsgründen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 14 L 261/89
- BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 13.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85
Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 13.91
Zwar macht sie mit dem Vorbringen, die angefochtene Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (§§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO), weil der Zeitraum zwischen der Verkündung der Entscheidungsformel und der Zustellung des vollständig abgefaßten Berufungsurteils zu lang sei, einen Mangel des Verfahrens geltend, der mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO gerügt werden kann (vgl. u.a. Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64 S. 45 m.weit.Nachw.).Der Zeitraum von rund zweieinhalb Monaten zwischen der Verkündung des angefochtenen Urteils und dessen Übergabe in vollständig abgefaßter und von den Richtern unterzeichneter Schriftform an die Geschäftsstelle reicht allein ebenfalls nicht aus, um ohne weiteres einen Mangel der Beurkundungsfunktion zu bejahen (vgl. auch Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O. S. 48 f.).