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   BVerwG, 26.04.2000 - 7 B 6.00, 7 PKH 1.00   

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https://dejure.org/2000,15407
BVerwG, 26.04.2000 - 7 B 6.00, 7 PKH 1.00 (https://dejure.org/2000,15407)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2000 - 7 B 6.00, 7 PKH 1.00 (https://dejure.org/2000,15407)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2000 - 7 B 6.00, 7 PKH 1.00 (https://dejure.org/2000,15407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz - Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines redlichen Erwerbs zu Lasten des Erwerbers - Vorliegen eines die Tatsachenebene betreffenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2000 - 7 B 6.00
    Die weitere von der Beschwerde erhobene Abweichungsrüge ist unzulässig; denn die Beschwerde legt nicht dar, daß dem angegriffenen Urteil ein abstrakter Rechtssatz zugrunde liege, der mit einem ebensolchen, in dem Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 aufgestellten Rechtssatz unvereinbar sei.
  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2000 - 7 B 6.00
    Nach Ansicht der Beschwerde weicht das angegriffene Urteil von dem Beschluß des Senats vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 ab; das Verwaltungsgericht habe überspannte Anforderungen an das Vorliegen greifbarer Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit gestellt.
  • BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98

    Redlicher Erwerb; Treuhandabrede; Treuhandeigentum; Unerweislichkeit.

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2000 - 7 B 6.00
    Sollte sich dabei trotz bestehender greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte nicht abschließend klären lassen, ob das Eigentum an dem Grundstück nur treuhänderisch übergehen sollte, wird eine Beweislastentscheidung zu Lasten der Klägerinnen zu treffen sein (vgl. Beschluß vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 m.w.N.).
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