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   BVerwG, 26.04.2006 - 4 VR 1002.06 (4 A 1041.04)   

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https://dejure.org/2006,30197
BVerwG, 26.04.2006 - 4 VR 1002.06 (4 A 1041.04) (https://dejure.org/2006,30197)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2006 - 4 VR 1002.06 (4 A 1041.04) (https://dejure.org/2006,30197)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2006 - 4 VR 1002.06 (4 A 1041.04) (https://dejure.org/2006,30197)
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  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 VR 1002.06
    Wie aus den Urteilen vom 16. März 2006 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 zu ersehen ist, geht der Senat davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 zwar punktuell nachbesserungsbedürftig ist, aber weder unter spezifisch planungsrechtlichen Gesichtspunkten noch unter den sonst rechtlich relevanten Aspekten Mängel aufweist, die so schwer wiegen, dass sie nicht im Wege der Planergänzung behoben werden können, sondern zu einer Planaufhebung nötigen.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 VR 1002.06
    Wie aus den Urteilen vom 16. März 2006 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 zu ersehen ist, geht der Senat davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 zwar punktuell nachbesserungsbedürftig ist, aber weder unter spezifisch planungsrechtlichen Gesichtspunkten noch unter den sonst rechtlich relevanten Aspekten Mängel aufweist, die so schwer wiegen, dass sie nicht im Wege der Planergänzung behoben werden können, sondern zu einer Planaufhebung nötigen.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 VR 1002.06
    Wie aus den Urteilen vom 16. März 2006 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 zu ersehen ist, geht der Senat davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 zwar punktuell nachbesserungsbedürftig ist, aber weder unter spezifisch planungsrechtlichen Gesichtspunkten noch unter den sonst rechtlich relevanten Aspekten Mängel aufweist, die so schwer wiegen, dass sie nicht im Wege der Planergänzung behoben werden können, sondern zu einer Planaufhebung nötigen.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 VR 1002.06
    Wie aus den Urteilen vom 16. März 2006 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04 und 4 A 1078.04 zu ersehen ist, geht der Senat davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 zwar punktuell nachbesserungsbedürftig ist, aber weder unter spezifisch planungsrechtlichen Gesichtspunkten noch unter den sonst rechtlich relevanten Aspekten Mängel aufweist, die so schwer wiegen, dass sie nicht im Wege der Planergänzung behoben werden können, sondern zu einer Planaufhebung nötigen.
  • BVerwG, 27.04.2005 - 4 VR 1008.04

    Rechtliches Vorgehen gegen den Planfeststellungsbeschluss des zuständigen

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 4 VR 1002.06
    Der Beschluss vom 27. April 2005 - BVerwG 4 VR 1008.04 - wird geändert, soweit der Senat darin die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg vom 13. August 2004 angeordnet hat.
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