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   BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16   

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https://dejure.org/2018,10292
BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16 (https://dejure.org/2018,10292)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2018 - 3 C 6.16 (https://dejure.org/2018,10292)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2018 - 3 C 6.16 (https://dejure.org/2018,10292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Ersatz von Kosten für die Unterbringung und medizinische Grundversorgung einer gefundenen Katze durch eine Gemeinde; Begründung einer Geschäftsführung ohne Auftrag aufgrund des Tierschutzes

  • rewis.io

    Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung; Aufwendungsersatz für Fundtier

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Ersatz von Kosten für die Unterbringung und medizinische Grundversorgung einer gefundenen Katze durch eine Gemeinde; Begründung einer Geschäftsführung ohne Auftrag aufgrund des Tierschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16
    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 ff. BGB) sind im öffentlichen Recht vorbehaltlich abschließender Sonderregelungen grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - m.w.N. ).

    Richtig ist allerdings, dass es Aufgabe der Tierschutzbehörden ist, die zur Beseitigung festgestellter oder die zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz notwendigen Anordnungen zu treffen (§ 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG), wodurch sich überlagernde Aufgaben der Tierschutzbehörde einerseits, der Fundbehörde andererseits ergeben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 3 C 24.16 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3563/94

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an die Straßenbehörde zur Aufstellung von

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16
    Umgekehrt hat die Fundbehörde die Befugnis, "im Interesse der öffentlichen Ordnung beziehungsweise zum Schutze des Eigentums" anzuordnen, dass der Fund an sie abzuliefern ist (§ 967 BGB; Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 379; vgl. auch Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377).

    Entsprechend mag sich die Anordnungsbefugnis zu einer Pflicht verdichten, wenn der Finder zu einer tierschutzgerechten Verwahrung eines Fundtieres nicht in der Lage oder nicht willens ist (vgl. Kohler-Gehrig, VBlBW 1995, 377 ).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16
    Sie dürfen sich dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung nicht entziehen, müssen die mit ihr verbundene Grundentscheidung respektieren und den Willen des Gesetzgebers auf der Grundlage der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung im Wandel der Bedingungen möglichst zuverlässig zur Geltung bringen (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193 ).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16
    Mit der Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz hat der Tierschutz Verfassungsrang, womit die Bedeutung des Tierschutzes im Gefüge des Verfassungsrechts gestärkt wurde (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293 ; BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 - BVerwGE 127, 183 Rn. 12).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16
    Aus diesem Grund ist es den Ländern überlassen, das öffentlich-rechtliche Fundrecht weiter zu regeln (Mugdan, Die gesammelten Materialien zum BGB, Bd. III, Motive, S. 377 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. März 1976 - 1 BvR 355/67 - BVerfGE 42, 20 ).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 6.16
    Mit der Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz hat der Tierschutz Verfassungsrang, womit die Bedeutung des Tierschutzes im Gefüge des Verfassungsrechts gestärkt wurde (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293 ; BVerwG, Urteil vom 23. November 2006 - 3 C 30.05 - BVerwGE 127, 183 Rn. 12).
  • VG Würzburg, 04.11.2019 - W 8 K 19.842

    Kein Anspruch der behandelnden Tierärztin auf Kostenerstattung für verletzte

    Jedoch muss diese unverzüglich über den Fund und die Hinderungsgründe für die Ablieferung unterrichtet und dadurch in die Lage versetzt werden, über die weitere Verwahrung des Tieres zu entscheiden (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.2018 - 3 C 6/16 - juris Rn. 21; OVG Koblenz, U. v. 20.11.2018 - 7 A 10624/18.OVG - BeckRS 2018, 40448 Rn. 35).

    Der Inhalt dieses Schreibens entspricht der Rechtsauffassung des Gerichts und der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und obergerichtlich vertretenen (vgl. BVerwG, U. v. 26.4.2018 - 3 C 6/16; 3 C 24/16; 3 C 7/16; 3 C 5/16 jeweils juris; OVG Koblenz, U. v. 20.11.2018 - 7 A 10624/18.OVG - BeckRS 2018, 40448).

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