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   BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16   

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https://dejure.org/2018,23771
BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16 (https://dejure.org/2018,23771)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2018 - 7 C 6.16 (https://dejure.org/2018,23771)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2018 - 7 C 6.16 (https://dejure.org/2018,23771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des Insolvenzschuldners; Übersendung von Kontoauszügen aller dort geführten Steuerarten; Entfall des Schutzes des Steuergeheimnisses gegenüber dem Steuerpflichtigen

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des Insolvenzschuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des Insolvenzschuldners; Übersendung von Kontoauszügen aller dort geführten Steuerarten; Entfall des Schutzes des Steuergeheimnisses gegenüber dem Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Soweit das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG hier überhaupt einschlägig sein sollte, ist darauf zu verweisen, dass die Vorschrift des § 80 Abs. 1 InsO als Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden ist (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 655/79 - BVerfGE 51, 405 zu § 6 KO).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Die Geheimhaltung bestimmter steuerlicher Angaben und Verhältnisse, deren Weitergabe einen Bezug auf den Steuerpflichtigen oder private Dritte erkennbar werden lassen, kann indessen durch eine Reihe grundrechtlicher Verbürgungen, insbesondere durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 GG, gegebenenfalls i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, geboten sein (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83 u.a. - BVerfGE 67, 100 ).
  • BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12

    Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Der gegen das Finanzamt gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen zählt folglich nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12 - BFHE 238, 325 Rn. 8 f. und Urteil vom 26. August 2014 - VII R 16/13 - ZIP 2014, 2404 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 55/15 - NZI 2016, 86 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob das Erfordernis einer Prüfung dieser bundesrechtlichen Bestimmung im Rahmen des landesrechtlichen Informationszugangsanspruchs und der dabei zu beachtenden Versagungsgründe jedenfalls Ergebnis einer geltungserhaltenen verfassungskonformen Auslegung des Landesrechts sein muss, weil das Landesrecht besondere Amtsgeheimnisse wie das Steuergeheimnis nicht als eigenständigen Ablehnungsgrund übernommen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - NVwZ 2018, 233 Rn. 232; siehe zur Einbindung des Steuergeheimnisses ins Landesrecht nunmehr auch OVG Münster, Urteil vom 14. September 2017 - 15 A 29/17 - UA S. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 29/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung steuerlicher Auskünfte gemäß § 4

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob das Erfordernis einer Prüfung dieser bundesrechtlichen Bestimmung im Rahmen des landesrechtlichen Informationszugangsanspruchs und der dabei zu beachtenden Versagungsgründe jedenfalls Ergebnis einer geltungserhaltenen verfassungskonformen Auslegung des Landesrechts sein muss, weil das Landesrecht besondere Amtsgeheimnisse wie das Steuergeheimnis nicht als eigenständigen Ablehnungsgrund übernommen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 u.a. - NVwZ 2018, 233 Rn. 232; siehe zur Einbindung des Steuergeheimnisses ins Landesrecht nunmehr auch OVG Münster, Urteil vom 14. September 2017 - 15 A 29/17 - UA S. 14).
  • BFH, 19.03.2013 - II R 17/11

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Der Insolvenzverwalter kann in dieser Hinsicht alle ursprünglich dem Insolvenzschuldner zustehenden Auskunftsrechte geltend machen, ohne dass dem das Steuergeheimnis entgegengehalten werden könnte (BFH, Urteil vom 19. März 2013 - II R 17/11 - ZIP 2013, 1133 Rn. 14).
  • BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Der gegen das Finanzamt gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen zählt folglich nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12 - BFHE 238, 325 Rn. 8 f. und Urteil vom 26. August 2014 - VII R 16/13 - ZIP 2014, 2404 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 55/15 - NZI 2016, 86 Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Der Insolvenzverwalter handelt materiell-rechtlich wie prozessual im eigenen Namen und aus eigenem Recht, jedoch mit Wirkung für und gegen die Masse; er wird dabei in Erfüllung der ihm durch die Insolvenzordnung auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen tätig (BGH, Urteil vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80 - BGHZ 83, 102 und Beschluss vom 2. April 2009 - IX ZB 182/08 - NZI 200, 313 Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 91/10

    Insolvenzanfechtung: Abtretbarkeit des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    Gleichwohl ist das Anfechtungsrecht deswegen ein Bestandteil der dem Insolvenzverwalter allgemein zustehenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, weil der Erfolg einer Anfechtung der seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unterliegenden Insolvenzmasse zugutekommt (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 206/08 - ZIP 2010, 102 Rn. 7 und vom 17. Februar 2011 - IX ZR 91/10 - ZIP 2011, 1114 Rn. 7).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 7 B 53.11

    Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter; Anfechtungsanspruch; Finanzamt;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16
    a) Das vom Oberverwaltungsgericht zugrunde gelegte Verständnis der insoweit eingeschränkten Reichweite des Regelungskonzepts der Abgabenordnung ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 7 B 53.11 - Buchholz 404 IFG Nr. 8).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 126/08

    Versagung der Restschuldbefreiung: Nichtangabe von Umständen für eine

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80

    Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich

  • VG Schleswig, 03.05.2017 - 8 A 74/15

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anspruch eines

    In dem Urteil vom 24.11.2015 - 8 A 1032/14 - hat das OVG Nordrhein-Westfalen an seiner Rechtsprechung festgehalten (die Revision ist beim BVerwG noch unter dem Az. 7 C 6.16 anhängig).
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