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   BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 15.16   

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BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 15.16 (https://dejure.org/2018,24498)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 (https://dejure.org/2018,24498)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2018 - 9 A 15.16 (https://dejure.org/2018,24498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens betreffend die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 33/B 61, Zubringer Ummeln; Anspruch des Grundstückseigentümers auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 94 ; GG Art. 14 Abs. 1
    Aussetzung des Verfahrens betreffend die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 33/B 61, Zubringer Ummeln; Anspruch des Grundstückseigentümers auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 15.16
    a) Da der Kläger von der Planung als Grundstückseigentümer in Anspruch genommen wird, hat er nach Art. 14 Abs. 1 GG Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme seines Grundstückes kausal ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 15.16
    Vielmehr ergibt sich aus der Regelung des § 8a Abs. 4 FStrG, dass lediglich ein Anspruch auf eine Verbindung zum Wegenetz besteht, die eine angemessene Nutzung des Grundeigentums ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 14 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 15.16
    Vorgreiflich ist aber die Beantwortung der Rechtsfragen, die der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Parallelverfahren 9 A 16.16 zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2000 - 3 C 3.00 - BVerwGE 112, 166 ).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Die Kläger haben als Eigentümer von durch die straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücken einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

    Diese Rechtsfolge scheidet vielmehr aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

    Allerdings können sie eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bzw. die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit dann nicht verlangen, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für ihre Eigentumsbetroffenheit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

    Diese Rechtsfolge scheidet vielmehr aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit des jeweiligen Klägers nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 7 KS 87/18

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;

    Die Klägerin hat als Eigentümer eines durch die straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstückes einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch; vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

    Diese Rechtsfolge scheidet vielmehr aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit eines Klägers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

    Diese Rechtsfolge scheidet vielmehr aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2018 - 8 A 47/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Zu dem von der Klägerin angesprochenen Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 26. April 2018 - 9 A 15.16, 9 A 16.16 - kann der Senat nicht Stellung nehmen, da dieser noch nicht veröffentlicht ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des

    Die Kläger haben dabei als Eigentümer von durch die eisenbahnrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücken grundsätzlich einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch; vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.4.2018 - 9 A 15.16 - juris).

    Diese Rechtsfolge scheidet vielmehr aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.4.2018 - 9 A 15.16 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage â€" Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Der von Art. 14 GG geschützte Eigentümer eines Grundstücks, das nach einem Planfeststellungsbeschluss unmittelbar in Anspruch genommen werden soll, hat grundsätzlich einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch; vgl. näher dazu BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 7 KS 63/21

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschluss durch Online-Konsultation

    der Gemarkung J. in der Gemeinde J. grundsätzlich einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf dessen objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch; vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris; Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

    Diese Rechtsfolge scheidet vielmehr aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Der von Art. 14 GG geschützte Eigentümer eines Grundstücks, das nach einem Planfeststellungsbeschluss unmittelbar in Anspruch genommen werden soll, hat grundsätzlich einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch; vgl. näher dazu BVerwG, Beschluss vom 25.04.2018 - 9 A 15.16 - juris).
  • BVerwG, 14.01.2019 - 9 B 13.18

    Anspruch des Eigentümers eines Gewerbegrundstücks auf unveränderten Zugang zu

    Mit dieser und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften sind Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gesetzlich bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 11 S. 2 f., Urteil vom 9. Juli 2003 - 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 14 S. 15 f., Beschluss vom 25. April 2018 - 9 A 15.16 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20

    Streit um einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines

    Das Verfahren des Klägers wurde - unter dem damaligen Aktenzeichen BVerwG 9 A 15.16 - gemeinsam mit der Parallelsache BVerwG 9 A 16.16 verhandelt.
  • VG München, 26.10.2021 - M 2 K 20.2234

    Zur Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage nach § 6 Satz 1

  • VGH Bayern, 06.07.2021 - 8 A 19.40005

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung einer Brücke und

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