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   BVerwG, 26.05.1959 - II C 202.57   

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BVerwG, 26.05.1959 - II C 202.57 (https://dejure.org/1959,4156)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1959 - II C 202.57 (https://dejure.org/1959,4156)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1959 - II C 202.57 (https://dejure.org/1959,4156)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 26.01.1961 - II C 140.59

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinemUrteil vom 26. Mai 1959 - BVerwG II C 202.57 - bereits klargestellt, daß die Ausnahmeregelung des § 81 Abs. 4 Satz 3 G 131 nur denjenigen zugute kommen soll, welche die Meldefrist versäumt haben, ohne daß ihnen vorgeworfen werden könnte, sie hätten die ihnen nach Lage des Einzelfalles zuzumutende Sorgfalt nicht aufgewendet.
  • BVerwG, 22.06.1960 - VI C 463.56

    Verschuldete Rechtsunkenntnis als Hinderungsgrund i.S.d. § 81 Abs. 4 S. 3 Gesetz

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1959 - BVerwG II C 202.57 - soll diese Ausnahmeregelung denen zugute kommen, welche die Frist versäumt haben, ohne daß ihnen vorgeworfen werden kann, sie hätten die ihnen nach Lage des Einzelfalles zuzumutende Sorgfalt nicht aufgewendet.
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