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   BVerwG, 26.05.1964 - II C 28.62   

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https://dejure.org/1964,1881
BVerwG, 26.05.1964 - II C 28.62 (https://dejure.org/1964,1881)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1964 - II C 28.62 (https://dejure.org/1964,1881)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1964 - II C 28.62 (https://dejure.org/1964,1881)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - II C 28.62
    Sie übersieht dabei, daß das Gesetz zu Artikel 131 GG die Rechtsverhältnisse der früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes neu geregelt hat und daß deshalb auf frühere Rechtsbeziehungen nur dann zurückgegriffen werden darf, wenn das Gesetz zu Artikel 131 GG dies ausdrücklich gestattet (vgl. § 77 Abs. 1 G 131 und BVerwGE 5, 86 [88]).
  • BVerwG, 23.06.1960 - II C 64.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - II C 28.62
    Die Revision übersieht in diesem Zusammenhang, das § 19 G 131 in den hier einschlägigen Fassungen keinen klagbaren Anspruch auf rechtsgleiche Wiederverwendung vermittelt, sondern Zeitpunkt und Art ("wann" und "wie") der Wiederverwendung dem pflichtgemäßen Ermessen des unterbringungspflichtigen Dienstherrn überläßt (vgl.Urteil vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 64.58 - [NDBZ 1961 S. 62]).
  • BVerwG, 20.03.1963 - VI C 169.60

    Anspruch auf Wiedereinstellung eines entlassenen Beamten - Wiederverwendung im

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1964 - II C 28.62
    - Auch aus der Fürsorgepflicht der öffentlich-rechtlichen Dienstherren gegenüber den Unterbringungsteilnehmern kann nichts anderes hergeleitet werden; denn die Fürsorge konnte in bezug auf die Wiederverwendung nicht weitergehen als die vom Gesetz festgelegte Pflicht, der jedoch ein Rechtsanspruch gerade nicht entsprach (ebenso BVerwG, Urteil vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 169.60 - [RiA 1963 S. 220 und MDR 1964 S. 261]).
  • BVerwG, 03.02.1965 - VI C 40.63

    Rechtsmittel

    Das Oberverwaltungsgericht hätte im vorliegenden Fall das dem Kläger nach dem 8. Mai 1945 übertragene Amt eines "Lehrers mit erweiterter Fachausbildung" (BesGr. A 3 c LBesG 1952) in der besoldungsrechtlichen Ausgestaltung, die es am 8. Mai 1945 hatte, dem damals innegehabten Amt eines "großen" Rektors gegenüberstellen müssen (vgl. hierzu auch die Urteile des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 - und vom 16. Juli 1964 - BVerwG II C 228.61 -).

    A 3 d, A 3 b oder sogar A 2 d seit 1955 vermittelt, sondern Zeitpunkt und Art ("wann" und "wie") der Wiederverwendung dem pflichtgemäßen Ermessen des unterbringungspflichtigen Dienstherrn überläßt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 145.61 - mit weiteren Nachweisen; ferner auch Urteil vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 -).

    Auch aus dem Gesichtspunkt einer etwaigen Fürsorgepflicht gegenüber dem Unterbringungsteilnehmer könnte nichts anderes hergeleitet werden; denn eine solche Fürsorgepflicht würde in Bezug auf die Wiederverwendung nicht weiter als die im Gesetz selbst festgelegte Pflicht gehen, der jedoch ein Rechtsanspruch gerade nicht entspricht (vgl. Urteile vom 20. März 1963 - BVerwG VI C 169.60 - [RiA 1963 S. 220 = MDR 1964 S. 261] , vom 20. Juni 1963 - BVerwG VI C 61.60 - und vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 -).

  • BVerwG, 16.07.1969 - VI B 41.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines

    Hieraus ergibt sich einmal, daß es für die Beurteilung der Gleichwertigkeit des am 8. Mai 1945 innegehabten und des jetzigen Amtes nur auf die Laufbahnzugehörigkeit und auf die Besoldungsgruppe (einschließlich unwiderruflicher und ruhegehaltfähiger Zulagen) ankommt (vgl. BVerwGE 10, 18 und Urteil vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 -).
  • BVerwG, 05.09.1967 - VI B 47.66

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Gesetz zu Art. 131 GG die gleichwertige Wiederverwendung - d.h. hier im Beamtenverhältnis - nach Zeitpunkt und Art ("wann" und "wie") dem Ermessen des unterbringungspflichtigen Dienstherrn überlassen hat (vgl. u.a.Beschluß vom 23. November 1960 - BVerwG VI CB 2.59 -, Urteile vom 26. Mai 1964 - BVerwG II C 28.62 -, vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 - undvom 15. Februar 1967 - BVerwG VI C 132.63 -).
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