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   BVerwG, 26.05.1967 - IV C 95.65   

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https://dejure.org/1967,429
BVerwG, 26.05.1967 - IV C 95.65 (https://dejure.org/1967,429)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1967 - IV C 95.65 (https://dejure.org/1967,429)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1967 - IV C 95.65 (https://dejure.org/1967,429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg betreffend Schadensersatzansprüche aus öffentlichen Verträgen - Begriff des "öffentlichen Eigentums" - Zulässigkeit der Begründung von öffentlichem Eigentum an Wegen und ihrem Zubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 131
  • MDR 1967, 1035
  • DVBl 1967, 917
  • DVBl 1968, 225
  • DÖV 1968, 130
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - IV C 95.65
    Hierbei ist von Bedeutung, daß der Begriff des bürgerlichen Rechtes in Art. 74 Nr. 1 des Grundgesetzes nicht im Gegensatz zum öffentlichen Recht zu verstehen ist, sondern als Zusammenfassung aller Normen, die herkömmlicherweise dem Zivilrecht zugerechnet werden (BVerfGE 11, 192 [203]).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 377/51

    Verkehrssicherung bei Wasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - IV C 95.65
    Vielmehr kann seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 1953 - III ZR 377/51 - (BGHZ 9, 373 [382]) als geklärt gelten, daß die bürgerlich-rechtliche Sachherrschaft nicht die allein mögliche Herrschaft ist, der Rechtsordnung vielmehr die Möglichkeit zuzubilligen ist, für gewisse Sachen eine ausschließlich öffentliche Herrschaft zu normieren, sei es als eine umfassende Vollherrschaft, die man als öffentliches Eigentum bezeichnen könne, sei es als eine besonders geartete Sachherrschaft begrenzten Inhaltes.
  • RG, 23.10.1917 - VII 224/17

    Entschädigung für den Verlust oder die Beeinträchtigung tatsächlicher Vorteile

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - IV C 95.65
    So hat "domaine public" im genannten Gebiet an öffentlichen Flüssen auch nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches noch zeitweilig bestanden (RGZ 91, 86 [89]).
  • RG, 02.02.1931 - VI 250/30

    Besteht an den öffentlichen Wegen in dem französischrechtlichen Teile der

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - IV C 95.65
    Nach Ansicht des Reichsgerichtes ist es nicht durch das Bürgerliche Gesetzbuch, sondern durch besondere Gesetze auf dem Gebiete des Wege- und Wasserrechtes in das bürgerlichrechtliche Eigentum des deutschen Rechtssystems übergeführt worden (RGZ 131, 264).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

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  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 B 23.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der

    Unerwünscht in diesem Sinne ist eine Splittersiedlung, wenn mit ihr ein Vorgang der Zersiedelung eingeleitet oder gar schon vollzogen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1967 BVerwG 4 C 95.65 BVerwGE 27, 137, 139; vom 3. Juni 1977 BVerwG 4 C 37.75 BVerwGE 54, 73, 76).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg ab; die Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg (BVerwGE 27, 131 ).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Zutreffend hat das LSG den Rechtsweg zu den Sozialgerichten bejaht° Nach 5 :51 Abs. 1 SGG haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit über alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit zu entscheiden° Die Klage richtet sich gegen das Schreiben der Beklagten vom 2" Februar 1976 idF des Widerspruchsbescheids vom 2° August 1976, Zwar kann dem Schreiben vom 2° Februar 1976 nicht entnommen "werden, daß die Beklagte schon mit diesem Schreiben kraft hoheitlicher Gewalt verbindlich hat regeln wollen, daß die Klägerin den Betrag von 2.612,35 DM zu zahlen hätte° Die Beklagte hat die Klägerin vielmehr lediglich unter Androhung gerichtlicher Schritte ersucht, ihr den Betrag zu ersetzen° Doch ist der Wille der Beklagten, eine verbindliche Regelung zu treffen, dem Widerspruchsbescheid zu entnehmen, zu dem die Beklagte aufgrund ihres Sohreibens vom 2° Februar 1976 und der Ablehnung des Schadensersatzanspruchs durch die Klägerin an sich nicht veranlaßt war° Nach dem Widerspruchsbescheid, dessen Fassung maßgebend ist, hat die Beklagte unter Berufung auf 5 145 AFG einen Schadensersatzanspruch gegen die Klägerin mit unmittelbarer Wirkung geregelt, Nimmt ein Träger der öffentlichen Verwaltung für sich in An3pruch, die zwischen ihm und einem anderen bestehende Rechtsbeziehung durch Verwaltungsakt zu regeln, weil er diese Rechtsbeziehung als eine seiner hoheitlichen Regelungsbefugnis unterworfene Angelegenheit ansieht, ist für die Anfechtung dieses Verwaltungsakts die sachliche Zuständigkeit der Gerichte gegeben, die für die Anfechtung hoheitlicher Regelungen dieser Art berufen sind, unabhängig davon, ob die mit dem Verwaltungsakt geregelte Rechtsbeziehung öffentlich-rechtlicher Art ist und durch Verwaltungsakt geregelt werden darf (BSGE 15, 14, 15; 24, 190, 191; 25, 268, 269; 359 188, 189 = SozR @51 sec Nr. 61; ao, 96, 97 = SozR 2200 5 593 Nr "2; "BVerwGE 27, 131, 132;30,2Th 212;h0,85% Da die Beklagte in einer Angelegenheit der Arbeitslosenversicherung hoheitlich tätig geworden ist, die zur Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gehört" ist für die Anfechtung solcher Bescheide kein anderer als der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben°.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 86.68

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Rechtsweg für die

    Weitere Schwierigkeiten, auf die der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 95.65 - (BVerwGE 27, 131 [132]) hingewiesen hat, ergeben sich für die Beurteilung öffentlich-rechtlicher Vertragsverhältnisse sowie der vertragsähnlichen Verhältnisse (vgl. dazu vor allem Redeker/v. Oertzen a.a.O. und Schunck-De Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufläge, 1967, § 40 Anm. 4 b).
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

    § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO scheidet jedenfalls deswegen aus, weil er, wie der erkennende Senat im Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 95.65 - (BVerwGE 27, 131) ausgesprochen hat, voraussetzt, daß der Schadensersatzanspruch als solcher den Gegenstand der Klage bildet, d.h. als solcher eingeklagt wird.
  • BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 23.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Der in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 95.65 - (BVerwGE 27, 131) enthaltene Satz, daß § 40 Abs. 2 VwGO nur Schadensersatzansprüche erfasse, "wenn sie unmittelbar als solche und ausschließlich Gegenstand der Klage sind" (a.a.O. S. 132), ist nicht einschlägig.
  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81

    Rechtsweg bei Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 10 Abs 2 Schwb

    Bundesverwaltungsgerichts (BSGE 15, 14, = SozR Nr. 82 zu S 54 SGG; BSGE 24, 190, 191 = SozR Nr. 18 zu S 47 VeerG; BSGE 25, 268, 269 = SozR Nr. 20 zu 5 47 VeerG; BSGE 35, 188, 189 = SozR Nr. 61 zu 5 51 SGG; BSGE 40, 96, 97 = SozR 2200 S 393 Nr. 2; BSGE 49, 291, 292 = SOzR 4100 S 145 Nr. 1; BVerwGE 27, 131, 132; 30, 211, 212; 40, 85) die sachliche Zuständigkeit der Gerichte gegeben, die für die Anfechtung hoheitlicher Regelungen dieser Art zuständig sind.
  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 124/72

    Rechtsweg für Ansprüche aus ungerechtfertigtem Steuerarrest

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  • BVerwG, 10.07.1970 - IV C 66.68

    Übernahme der Kosten der Einrichtung eines Wanderweges - Voraussetzungen der

    In der Sache BVerwG IV C 95.65 (BVerwGE 27, 131) hatte der erkennende Senat bereits entschieden, daß § 40 Abs. 2 VwGO Schadensersatzansprüche nur dann erfaßt, wenn sie unmittelbar als solche und ausschließlich Gegenstand der Klage sind.
  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 3 K 783/07

    Weder Wohngebäude noch Verbrauchermarkt im Baugebiet "Östlich der Speyerer

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