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BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Tonzuschlag im Rahmen einer Immissionsprognose - Tonhaltigkeit einer Windkraftanlage nach dem Einbau schallreduzierender Komponenten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11492/04
- BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05
Die Darlegung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98
Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05
Die Erörterungsrüge scheitert nämlich daran, dass das Berufungsgericht nicht verpflichtet war, sich schon vor der Urteilsberatung auf eine Rechtsauffassung festzulegen und diese in der mündlichen Verhandlung zu offenbaren (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 104, Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - juris). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05
Bei der Prüfung, ob der Vorinstanz ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von deren materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183, stRspr).
- BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz gem. § 133 Abs. 3 S. 3 …
Es hat damit zugrunde gelegt, dass sich Dritte, die eine Genehmigung anfechten, mit Nebenbestimmungen zu ihrem Schutz nur dann zufrieden geben müssen, wenn diese zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind (vgl. dazu Beschluss vom 26. Mai 2005 - BVerwG 4 B 29.05 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 1074/05
Aufschiebende Wirkung bei Zulassung von Windkraftanlagen
c) Etwas anderes lässt sich auch nicht aus dem in der Beschwerdebegründung genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2005 - 4 B 29.05 - herleiten. - BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der …
Da lediglich die Anlage des Verfahrens 5 K 173/03 (OVG 8 A 11492/04, BVerwG 4 B 29.05) angeblich den Grenzwert überschreite, hätte die Baugenehmigung für die vorliegend umstrittene Anlage Bestand haben müssen. - BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 31.05
Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht und des Rechts auf rechtliches …
Da lediglich die Anlage des Verfahrens 5 K 173/03 (OVG 8 A 11492/04, BVerwG 4 B 29.05) angeblich den Grenzwert überschreite, hätte die Baugenehmigung für die vorliegend umstrittene Anlage Bestand haben müssen.