Rechtsprechung
BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der Verfahrensrüge - Ausgangspunkt für die Prüfung eines Verfahrensfehlers - Zeitpunkt für die gerichtliche Pflicht zur Offenbarung ihrer Rechtsauffassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Trier, 28.11.2002 - 5 K 174/03
- VG Trier, 10.03.2004 - 5 K 174/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11488/04
- BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr); denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ).Sie erfordert regelmäßig die substanziierte Bezeichnung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).
- BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr); denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ). - BVerwG, 26.06.1998 - 4 B 19.98
Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht durch das Gericht
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Die Erörterungsrüge scheitert nämlich daran, dass das Berufungsgericht nicht verpflichtet war, sich schon vor der Urteilsberatung auf eine Rechtsauffassung festzulegen und diese in der mündlichen Verhandlung zu offenbaren (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 104, Rn. 4; BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1998 - BVerwG 4 B 19.98 - juris).
- BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Wenn schon schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge nicht ausreichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265), ist es mit Beweisanregungen, wie sie der Bevollmächtigte des Beigeladenen in der Berufungsverhandlung gegeben haben will, erst recht nicht getan. - BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05
Verstoß gegen die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Tonzuschlag im Rahmen …
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Da lediglich die Anlage des Verfahrens 5 K 173/03 (OVG 8 A 11492/04, BVerwG 4 B 29.05) angeblich den Grenzwert überschreite, hätte die Baugenehmigung für die vorliegend umstrittene Anlage Bestand haben müssen. - BFH, 04.11.2003 - VII B 172/03
Hinweispflicht des Gerichts
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Da lediglich die Anlage des Verfahrens 5 K 173/03 (OVG 8 A 11492/04, BVerwG 4 B 29.05) angeblich den Grenzwert überschreite, hätte die Baugenehmigung für die vorliegend umstrittene Anlage Bestand haben müssen. - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 30.05
Bei der Prüfung, ob der Vorinstanz ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von deren materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183, stRspr).