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   BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08   

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https://dejure.org/2009,8183
BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08 (https://dejure.org/2009,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 3 B 79.08 (https://dejure.org/2009,8183)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 3 B 79.08 (https://dejure.org/2009,8183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LAG § 349 Abs. 3; BFG § 7 Abs. 5
    Lastenausgleich; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Schadensfeststellung; Mehrwertschaden; Bodenreform; Neubauernstelle; Zubehör; Inventar.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 349 Abs. 3
    Bodenreform; Inventar; Lastenausgleich; Mehrwertschaden; Neubauernstelle; Schadensfeststellung; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Zubehör

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Entschädigungsleistungen wegen Wegnahme von Land nach Verlassen der DDR; Regelungsgehalt des § 7 Abs. 5 Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lastenausgleich; Wegnahme; Wegnahmeschaden; Schadensfeststellung; Mehrwertschaden; Bodenreform; Neubauernstelle; Zubehör; Inventar; Rückforderung der Hauptentschädigung; Teilidentität

  • Judicialis

    BFG § 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFG § 7 Abs. 5
    Lastenausgleichsrecht: Rückforderung von Entschädigungsleistungen wegen Wegnahme von Land nach Verlassen der DDR; Regelungsgehalt des § 7 Abs. 5 Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz ( BFG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Maßgeblich ist insofern der Schaden, der bei der Gewährung des Lastenausgleichs festgestellt worden ist ( Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5 S. 15 und vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8).
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 1.05

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Das gilt auch, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb weggenommen, aber nur seine Grundflächen zurückgegeben wurden ( Urteil vom 17. November 2005 - BVerwG 3 C 1.05 - ZOV 2006, 280).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Maßgeblich ist insofern der Schaden, der bei der Gewährung des Lastenausgleichs festgestellt worden ist ( Urteile vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 3 C 37.97 - BVerwGE 107, 294 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 5 S. 15 und vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 79.08
    Das Fehlen von Gebäuden kann zwar die Annahme eines Restschadens begründen (vgl. hierzu Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 -); doch wirkt sich dies auf die Höhe der Rückforderung hier nicht aus, weil die Gebäude schon bei der Feststellung der Höhe des Wegnahmeschadens mit "null" angesetzt worden waren.
  • BVerwG, 23.09.2009 - 3 B 42.09

    GG - rechtliches Gehör - Anhörungsrüge - Kosten - Kostenentscheidung

    BVerwG 3 B 42.09 (3 B 79.08).

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 26. Mai 2009 - BVerwG 3 B 79.08 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 17.04.2018 - 3 B 13.17

    Gebäude; Restschaden; landwirtschaftlicher Betrieb

    Gebäude, die bei der Feststellung der Höhe des Wegnahmeschadens den Wert des landwirtschaftlichen Betriebs nicht erhöht haben, sondern im Ergebnis mit "null" angesetzt wurden, sind keine wesentlichen Wirtschaftsgüter in diesem Sinne (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 3 B 79.08 - Buchholz 427.6 § 7 BFG Nr. 12 Rn. 9).
  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 4 K 08.666

    Dargelegte Wertminderung an Gebäuden reicht nicht aus, Restschaden anzunehmen

    Für die Anwendung der Rückforderungsvorschrift reicht vielmehr bereits eine Teilidentität zwischen weggenommenem und zurückerlangten Vermögenswert aus (vgl. § 349 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 LAG; BVerwG vom 26.5.2009 Az. 3 B 79.08 - Juris, Rndr. 6).
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