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BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Verstöße gegen die Halterpflichten - Würdigung der Gesamtpersönlichkeit und der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.12.1960 - VII C 53.59
Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288; 14, 39; 17, 347; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -). - BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288; 14, 39; 17, 347; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -). - BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61
Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3 …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288; 14, 39; 17, 347; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -).
- BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288; 14, 39; 17, 347; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -). - BVerwG, 13.01.1961 - VII C 233.59
Sonstige Straftaten und charakterliche Fahreignung
Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68
In diesem Fall ist nämlich zu befürchten, daß er sich auch über Verkehrsvorschriften als Führer eines Kraftfahrzeugs hinwegsetzen und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bilden wird (BVerwGE 11, 334). - BVerwG, 13.06.1969 - VII C 173.66
Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - VII B 20.68
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß die Beurteilung der Frage, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, eine Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit voraussetzt (BVerwGE 11, 276; 13, 288; 14, 39; 17, 347; Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 173.66 -).