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BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung - Revisionsverwerfung - Beschluß - Mündliche Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 60 Abs. 1; ZPO § 238 Abs. 1 S. 1, § 303
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.11.1980 - 14 A 421.79
- OVG Berlin, 26.10.1983 - 1 B 18.81
- BVerwG, 18.06.1984 - 3 B 17.84
- BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Papierfundstellen
- BVerwGE 74, 289
- NJW 1987, 1349
- NJW 1987, 458
- DVBl 1986, 1202
Wird zitiert von ... (46)
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Die insoweit bestehende Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass der Bevollmächtigte die Wahrung der prozessualen Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG.
Dies schließt freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (vgl. BVerwGE 74, 289 ; s. auch Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 27. März 2001, NJW-RR 2001, S. 1072).
Die gesteigerte Sorgfaltspflicht bei der Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt setzt dann aber wieder ein, wenn ihm in der Fristsache die betreffende Akte zur Bearbeitung vorgelegt wird (vgl. BVerwGE 74, 289 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 23. November 2000, a.a.O.).
- BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Diese Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG.
Dies schließt es freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (BVerwGE 74, 289 ).
In diesem Fall obliegt es ihm, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (vgl. BVerwGE 74, 289 ).
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Diese Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
Dies schließt es freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (BVerwGE 74, 289 ).
- BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang.
Vielmehr sind gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Verfahren über die Wiedereinsetzung und über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden und gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag die Vorschriften anzuwenden, die in dieser Beziehung für die nachgeholte Prozesshandlung gelten (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 ). - VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 11 S 1198/10
Einkünftenachweis bei Ausländern erfasst auch Rentenanwartschaften
Dennoch darf sich der Prozessvertreter im Allgemeinen darauf verlassen, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und die maßgeblichen Fristen beachtet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.06.1986 - 3 C 46.84 - NJW 1987, 1349 und vom 03.12.2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94
Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner …
Die Fristversäumung beruht weder auf einem Verschulden des im Beschwerdeverfahren tätig gewordenen Rechtsanwalts H., das sich der Antragsteller zurechnen lassen müßte (§ 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO), noch auf einem Organisationsmangel im Anwaltsbüro der Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers, der ebenfalls dem Antragsteller als eigenes Verschulden anzulasten wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1986, BVerwGE 74, 289, 292;… Kopp, VwGO, 9. Aufl., 1992, § 60 RdNrn. 15 und 16 m.w.N.). - BVerwG, 08.04.1991 - 2 C 32.90
Revisionsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht der Rechtsanwalts - Fristablauf
Die Beklagte hat die Frist zur Begründung der am 15. November 1990 rechtzeitig eingelegten Revision, die gemäß § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung (Art. 21 des 4. VwGOÄndG vom 17. Dezember 1990 <BGBl. I S. 2809>) einen Monat im Anschluß an die Revisionseinlegungsfrist beträgt (BVerwGE 36, 340 ; 74, 289 m.w.N.), versäumt.Über den Antrag der Beklagten, ihr wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO zusammen mit der nachgeholten Prozeßhandlung - also der Revision - nach den für dieses Rechtsmittel geltenden Vorschriften zu entscheiden (BVerwGE 74, 289 ; Beschluß vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - <BayVBl. 1989, 221>).
- BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11
Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel; …
Der Rechtsanwalt muss aber durch organisatorische Vorkehrungen sicherstellen, dass die jeweilige Frist in geeigneter Form zuverlässig notiert wird (Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 und vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24 S. 27). - BVerwG, 05.12.2005 - 3 B 68.05
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlerhafte Notierung und …
Das schließt es zwar nicht aus, dass er die Notierung, Berechnung und Kontrolle der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlässt (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1968 - BVerwG 3 C 207.67 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 49 S. 14 f.; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 151 S. 56; Beschluss vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 125.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 174 S. 45 f.; Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 S. 48).Von dieser Verpflichtung können auch Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung nicht befreien (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 81 S. 1 f.; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - a.a.O.; so auch BGH…, Beschluss vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44.89 - NJW-RR 1990, S. 830;… Beschluss vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2.92 - NJW 1992, S. 1632).
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17
Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche …
Dabei kann offen bleiben, ob die Norm des § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO, nach der die Berufung durch Beschluss zu verwerfen ist, die Vorschriften über das Verfahren der Wiedereinsetzung nach § 173 Satz 1 VwGO, § 238 Abs. 1 ZPO verdrängt und daher eine isolierte Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags ausschließt (so wohl BVerwG, Beschl. v. 26.06.1986 - 3 C 46/84 - BVerwGE 74, 289, 290, zur Parallelvorschrift des § 144 Abs. 1 VwGO). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09
Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer …
- VGH Bayern, 29.06.2011 - 11 CE 11.1272
Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 123 VwGO
- BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88
Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17
Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über …
- BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Revisionsbegründungsfrist mit Zugang des …
- OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
Berufungsbegründungspflicht im Asylverfahren;; Asyl; Berufungsbegründungspflicht; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 829/13
Nachforderung von Sozialversicherungbeiträgen und Säumniszuschläge
- BVerwG, 14.06.2002 - 1 B 49.02
Anwaltsverschulden; Anweisung; Büropersonal; Eigenverantwortung; Fristablauf; …
- BVerwG, 27.08.2008 - 2 B 58.08
Beschwerde gegen die Abweisung der Berufung wegen mangelnder Begründung im Falle …
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 28.90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der …
- BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen Bandscheibenverfall eines Firmeninhabers als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2009 - 19 E 309/09
Wiedereinsetzungsantrag gegen das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung im …
- BVerwG, 05.04.2005 - 4 A 1070.04
Wiedereinsetzungsantrag nach versäumter Klagefrist - Verbindung mit dem Verfahren …
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 5.89
Revisionsbegründungsfrist bei zugelassener Sprungsrevision
- OVG Saarland, 15.06.2005 - 1 Q 60/04
Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - L 20 AS 61/18
Ablehnung der Wiedereinsetzung - Beschluss - Frist
- VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1957
Kinder- und Jugendhilfe, Gleichzeitige Verwerfung einer Berufung und Ablehnung …
- BVerwG, 10.07.2000 - 3 B 63.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der …
- SG Trier, 13.06.2018 - S 5 KR 58/18
Keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Fristenkontrolle durch Verbandsvertreter
- VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628
Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; …
- VGH Bayern, 20.11.2001 - 22 ZS 01.2708
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Antragsfrist zur …
- BVerwG, 12.05.1993 - 5 B 49.93
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
- VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 5 K 09.483
Zwischengerichtsbescheid; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
- VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 5 K 09.485
Zwischengerichtsbescheid; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
- VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 ZB 08.821
Antrag auf Zulassung der Berufung; Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte …
- BSG, 15.01.1993 - 6 BKa 35/91
Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Einhaltung der Begründungsfrist - …
- BVerwG, 28.12.1992 - 9 B 148.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Verletzung …
- VG Cottbus, 24.01.2012 - 6 K 137/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- BVerwG, 08.09.1999 - 3 B 88.99
Folgen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist und Anforderungen an die …
- BVerwG, 19.09.1996 - 1 B 90.96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist
- BVerwG, 06.03.1995 - 5 PKH 20.95
Rechtsmittel
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93
Empfangsbekenntnis - Beweiswirkungen
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 7 S 851/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Klagefristversäumung - …
- VG Gießen, 14.06.1991 - VI/1 H 12058/91
Versäumung einer Antragsfrist; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- OVG Hamburg, 15.02.1988 - Bs V 30/88
Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag durch Beschluss
- VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02
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