Rechtsprechung
BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung - Revisionsverwerfung - Beschluß - Mündliche Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.11.1980 - 14 A 421.79
- OVG Berlin, 26.10.1983 - 1 B 18.81
- BVerwG, 18.06.1984 - 3 B 17.84
- BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Papierfundstellen
- BVerwGE 74, 289
- NJW 1987, 1349
- NJW 1987, 458
- DVBl 1986, 1202
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.11.1975 - III ZB 18/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
So hat der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75 - (NJW 1976, 627) entschieden, daß der bevollmächtigte Rechtsanwalt verpflich ist, den Ablauf der Begründungsfrist eigenverantwortlich nachzup wenn ihm die Akte zur Vorbereitung der Begründungsschrift vorgelegt wird. - BVerwG, 26.02.1954 - IV C 7.53
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Zwar ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Verfahren über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über die nachgeholte Prozeßhandlung - hier über die Revision - zu verbinden (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1954 - BVerwG 4 C 7.53 - in BVerwGE 1, 84 zu § 22 BVerwGG). - BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
In diesem Falle obliegt es ihm, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewißheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2 u. 7.61 - in BVerwGE 13, 141 sowie vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - in Buchholz 310 § 60 Nr. 81).
- BGH, 11.06.1975 - VIII ZB 27/75
Erteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund des Verschuldens der …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Nach dem weiteren Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1975 - VIII ZB 27/75 - (NJW 1975, 1706) ist nur dann, wenn die Versäumung der Begründungsfrist allein auf das Versehen der Anwaltssekretärin zurückzuführen ist, ein Verschulden des Rechtsanwalts zu verneinen. - BVerwG, 05.03.1982 - 8 C 159.81
Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Begründung einer Revision im …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Dies gilt insbesondere für die Revisionsbegründungsfrist, da diese wegen ihrer Besonderheiten gesteigerter Aufmerksamkeit bedarf (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 21.77 - in Buchholz 310 § 60 Nr. 101 sowie vom 5. März 1982 - BVerwG 8 C 159.81 - in Buchholz 310 § 60 Nr. 122). - BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 21.77
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen Nichteintragung der Frist - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Dies gilt insbesondere für die Revisionsbegründungsfrist, da diese wegen ihrer Besonderheiten gesteigerter Aufmerksamkeit bedarf (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 21.77 - in Buchholz 310 § 60 Nr. 101 sowie vom 5. März 1982 - BVerwG 8 C 159.81 - in Buchholz 310 § 60 Nr. 122). - BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Die Klägerin hat die Frist zur Begründung der am 13. Juli 1984 rechtzeitig eingelegten Revision, die gemäß § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO einen Monat im Anschluß an die Revisionseinlegungsfrist beträgt (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1970 - BVerwG Gr.Sen. 1/69 - in BVerwGE 36, 340 = Buchholz 310 § 139 Nr. 36), versäumt. - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
In diesem Falle obliegt es ihm, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewißheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2 u. 7.61 - in BVerwGE 13, 141 sowie vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - in Buchholz 310 § 60 Nr. 81).
- BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Diese Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG.
Dies schließt es freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (BVerwGE 74, 289 ).
In diesem Fall obliegt es ihm, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (vgl. BVerwGE 74, 289 ).
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Die insoweit bestehende Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass der Bevollmächtigte die Wahrung der prozessualen Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG.
Dies schließt freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (vgl. BVerwGE 74, 289 ; s. auch Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 27. März 2001, NJW-RR 2001, S. 1072).
Die gesteigerte Sorgfaltspflicht bei der Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt setzt dann aber wieder ein, wenn ihm in der Fristsache die betreffende Akte zur Bearbeitung vorgelegt wird (vgl. BVerwGE 74, 289 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 23. November 2000, a.a.O.).
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Diese Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
Dies schließt es freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (BVerwGE 74, 289 ).
- BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19
Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Zur Notierung, Berechnung und Kontrolle der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten bereitet, kann er sich zwar grundsätzlich - wie hier geschehen - gut ausgebildeten und sorgfältig beaufsichtigten Büropersonals bedienen (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1986 - 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 und vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 - NJW 1995, 2122 f. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22
Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der …
Nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 238 Abs. 2 ZPO muss die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in der gleichen Form erfolgen wie die Entscheidung über die versäumte Rechtshandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.06.1986 - 3 C 46.84 -, juris Rn. 21); bei Klagen also durch Urteil bzw. Gerichtsbescheid.Etwas anderes gilt nur dann, wenn über ein Rechtsmittel sowohl durch Urteil als auch durch Beschluss entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.06.1986 - 3 C 46.84 -, juris Rn. 21;… Hoppe in: Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO § 60 Rn. 43).
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 11 S 1198/10
Einkünftenachweis bei Ausländern erfasst auch Rentenanwartschaften
Dennoch darf sich der Prozessvertreter im Allgemeinen darauf verlassen, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und die maßgeblichen Fristen beachtet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.06.1986 - 3 C 46.84 - NJW 1987, 1349 und vom 03.12.2002 - 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868). - BVerwG, 05.10.2007 - 6 B 42.07
Fahrlehrer; "inaktiver" Fahrlehrer; Fahrlehrererlaubnis; Fortbildungslehrgang.
Vielmehr sind gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Verfahren über die Wiedereinsetzung und über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden und gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag die Vorschriften anzuwenden, die in dieser Beziehung für die nachgeholte Prozesshandlung gelten (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 ). - BVerwG, 08.04.1991 - 2 C 32.90
Revisionsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht der Rechtsanwalts - Fristablauf
Die Beklagte hat die Frist zur Begründung der am 15. November 1990 rechtzeitig eingelegten Revision, die gemäß § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung (Art. 21 des 4. VwGOÄndG vom 17. Dezember 1990 <BGBl. I S. 2809>) einen Monat im Anschluß an die Revisionseinlegungsfrist beträgt (BVerwGE 36, 340 ; 74, 289 m.w.N.), versäumt.Über den Antrag der Beklagten, ihr wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, ist gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO zusammen mit der nachgeholten Prozeßhandlung - also der Revision - nach den für dieses Rechtsmittel geltenden Vorschriften zu entscheiden (BVerwGE 74, 289 ; Beschluß vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - <BayVBl. 1989, 221>).
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94
Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner …
Die Fristversäumung beruht weder auf einem Verschulden des im Beschwerdeverfahren tätig gewordenen Rechtsanwalts H., das sich der Antragsteller zurechnen lassen müßte (§ 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO), noch auf einem Organisationsmangel im Anwaltsbüro der Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers, der ebenfalls dem Antragsteller als eigenes Verschulden anzulasten wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1986, BVerwGE 74, 289, 292;… Kopp, VwGO, 9. Aufl., 1992, § 60 RdNrn. 15 und 16 m.w.N.). - BVerwG, 05.12.2005 - 3 B 68.05
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehlerhafte Notierung und …
Das schließt es zwar nicht aus, dass er die Notierung, Berechnung und Kontrolle der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlässt (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1968 - BVerwG 3 C 207.67 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 49 S. 14 f.; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - BVerwGE 74, 289 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 151 S. 56; Beschluss vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 125.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 174 S. 45 f.; Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 S. 48).Von dieser Verpflichtung können auch Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung nicht befreien (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 81 S. 1 f.; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 46.84 - a.a.O.; so auch BGH…, Beschluss vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44.89 - NJW-RR 1990, S. 830;… Beschluss vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2.92 - NJW 1992, S. 1632).
- BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11
Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel; …
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17
Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche …
- VGH Bayern, 29.06.2011 - 11 CE 11.1272
Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 123 VwGO
- LSG Sachsen, 17.04.2023 - L 10 AS 1044/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09
Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer …
- BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88
Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 829/13
Nachforderung von Sozialversicherungbeiträgen und Säumniszuschläge
- BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Revisionsbegründungsfrist mit Zugang des …
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17
Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über …
- OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97
Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung
- BVerwG, 27.08.2008 - 2 B 58.08
Beschwerde gegen die Abweisung der Berufung wegen mangelnder Begründung im Falle …
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 5.89
Revisionsbegründungsfrist bei zugelassener Sprungsrevision
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 12 A 1684/20
Unzulässigkeit einer Berufung wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist …
- BVerwG, 14.06.2002 - 1 B 49.02
Revisionsverfahrensrechtlicher Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der …
- BVerwG, 23.11.2001 - 3 C 43.01
Abwesenheit vom Arbeitsplatz wegen Bandscheibenverfall eines Firmeninhabers als …
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 28.90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2020 - 2 MB 5/20
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Unterzeichnung und Rücksendung des …
- SG Trier, 20.12.2019 - S 4 R 108/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung in …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2018 - L 20 AS 61/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2009 - 19 E 309/09
Wiedereinsetzungsantrag gegen das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung im …
- OVG Saarland, 15.06.2005 - 1 Q 60/04
Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist
- VGH Bayern, 13.12.2005 - 12 B 03.1957
Kinder- und Jugendhilfe, Gleichzeitige Verwerfung einer Berufung und Ablehnung …
- BVerwG, 05.04.2005 - 4 A 1070.04
Wiedereinsetzungsantrag nach versäumter Klagefrist - Verbindung mit dem Verfahren …
- VGH Bayern, 20.11.2001 - 22 ZS 01.2708
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Antragsfrist zur …
- BVerwG, 12.05.1993 - 5 B 49.93
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2022 - L 9 SO 62/22
Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Wiedereinsetzung in …
- BVerwG, 10.07.2000 - 3 B 63.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der …
- BVerwG, 19.09.1996 - 1 B 90.96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist
- BVerwG, 28.12.1992 - 9 B 148.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Verletzung …
- SG Trier, 13.06.2018 - S 5 KR 58/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
- BVerwG, 08.09.1999 - 3 B 88.99
Folgen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist und Anforderungen an die …
- BSG, 15.01.1993 - 6 BKa 35/91
Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Einhaltung der Begründungsfrist - …
- BVerwG, 06.03.1995 - 5 PKH 20.95
Rechtsmittel
- VG Gelsenkirchen, 03.09.2020 - 19 K 1636/18
Wiedereinsetzung; Fristenmanagement; Fristenübersicht; Büropersonal; Angestellte; …
- VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628
Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; …
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93
Empfangsbekenntnis - Beweiswirkungen
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 7 S 851/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Klagefristversäumung - …
- VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 18 K 18.00645
Beihilfebeantragung bei Eintritt des Vorsorgefalls - Verschulden des …
- VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 5 K 09.485
Zwischengerichtsbescheid; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
- VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 5 K 09.483
Zwischengerichtsbescheid; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
- VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 ZB 08.821
Antrag auf Zulassung der Berufung; Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte …
- OVG Hamburg, 15.02.1988 - Bs V 30/88
Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag durch Beschluss
- VG Cottbus, 24.01.2012 - 6 K 137/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Meiningen, 19.02.2003 - 5 K 20086/02
- VG Gießen, 14.06.1991 - VI/1 H 12058/91
Versäumung einer Antragsfrist; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …