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   BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96   

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https://dejure.org/1996,3496
BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96 (https://dejure.org/1996,3496)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 1 B 105.96 (https://dejure.org/1996,3496)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 1 B 105.96 (https://dejure.org/1996,3496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Währungsrecht: Unanfechtbarkeit der Erteilung einer währungsrechtlichen Genehmigung mangels Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3223
  • NVwZ 1997, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    Das Berufungsgericht vertritt keine von der angeführten Entscheidung vom 13. Juli 1973 abweichende Rechtsansicht, sondern wendet der Sache nach lediglich den dort niedergelegten Rechtssatz, der auch der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (BVerwGE 95, 25 (27); 95, 133 (134)) auf den Fall der Anfechtung eines auf Antrag eines Dritten ergangenen Genehmigungsbescheides an.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für diese Fallkonstellation (vgl. BVerwGE 95, 133 (136)).

  • BVerwG, 29.06.1967 - IV C 36.66

    Öffentliche Gewässer (i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 TWG), Unterquerung eines Flusses

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    b) Soweit die Divergenzrüge darauf gestützt wird, daß von der Entscheidung vom 29. Juni 1967 - BVerwG 4 C 36.66 - (BVerwGE 27, 253 ) abgewichen worden sei, legt der Kläger nicht, wie es erforderlich wäre, dar, mit welchem abstrakten Rechtssatz das Oberverwaltungsgericht von einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sei.

    Aus dem vollständigen Urteilstext, der insoweit zwar nicht in Band 27 der Entscheidungssammlung, wohl aber in Fachzeitschriften veröffentlicht worden ist (z.B. DVBl 1968, 597; DÖV 1967, 758), geht zudem hervor, daß die damals angefochtene Genehmigung "unter gewissen Nebenbestimmungen" erteilt worden war.

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    Das Berufungsgericht vertritt keine von der angeführten Entscheidung vom 13. Juli 1973 abweichende Rechtsansicht, sondern wendet der Sache nach lediglich den dort niedergelegten Rechtssatz, der auch der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (BVerwGE 95, 25 (27); 95, 133 (134)) auf den Fall der Anfechtung eines auf Antrag eines Dritten ergangenen Genehmigungsbescheides an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1964 - II A 192/64
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    Demgemäß wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung vertreten, daß die antragsgemäß erteilte Genehmigung der Deutschen Bundesbank von keinem der Vertragspartner zulässigerweise angefochten werden kann (vgl. z.B. Gramlich, Bundesbankgesetz , Währungsgesetz, Münzgesetz, 1988, § 3 Währungsgesetz Rn. 58; Karsten Schmidt in Staudinger, a.a.O. Rn. D 314; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Februar 1974 - VI 961/72 - NJW 1974, 2150; auch OVG Münster, Urteil vom 11. August 1964 - II A 192/64 - NJW 1965, 650; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. August 1974 - VII A 106/73 - VGH München, Urteil vom 6. Oktober 1986 - 22 B 85 A.2571 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - I C 36.68

    Selbstbindung einer Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    Das Genehmigungserfordernis bedeutet nach seinem Sinn und Zweck ein striktes Verbot, von dem Ausnahmen zulässig sein sollen (Urteil vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 1 C 36.68 - BVerwGE 41, 1 (5)).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    a) Der Kläger rügt eine Abweichung von dem Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 6.72 - (BVerwGE 44, 1 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1974 - VI 961/72
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    Demgemäß wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung vertreten, daß die antragsgemäß erteilte Genehmigung der Deutschen Bundesbank von keinem der Vertragspartner zulässigerweise angefochten werden kann (vgl. z.B. Gramlich, Bundesbankgesetz , Währungsgesetz, Münzgesetz, 1988, § 3 Währungsgesetz Rn. 58; Karsten Schmidt in Staudinger, a.a.O. Rn. D 314; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Februar 1974 - VI 961/72 - NJW 1974, 2150; auch OVG Münster, Urteil vom 11. August 1964 - II A 192/64 - NJW 1965, 650; OVG Lüneburg, Urteil vom 21. August 1974 - VII A 106/73 - VGH München, Urteil vom 6. Oktober 1986 - 22 B 85 A.2571 -).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 280/86

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Erstattung von Verlusten aus unverbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96
    Eine zivilrechtliche Vereinbarung, die ohne die nach § 3 Satz 1 Währungsgesetz erforderliche Genehmigung abgeschlossen worden ist, ist schwebend unwirksam; die Genehmigung macht sie (wenn sonstige Hinderungsgründe nicht bestehen) wirksam, im Falle der Versagung der Genehmigung ist der Vertrag nichtig (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 280/86 - BGHZ 101, 296 (303)).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99

    Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz;

    Ist wie im vorliegenden Falle der angefochtene Verwaltungsakt nicht an den Kläger gerichtet, wird dieser dann in seinen Rechten verletzt, wenn der Verwaltungsakt ihm gegenüber Wirkungen entfaltet und gegen solche Vorschriften verstößt, die auch seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (vgl. dazu Beschluss vom 26. Juni 1996 - BVerwG 1 B 105.96 - Buchholz 451.63 Währungs- und Umstellungsrecht Nr. 17, S. 2).
  • VG Frankfurt/Main, 24.01.2003 - 1 E 1698/02

    Genehmigung einer Preisklausel gem. § 2 Abs. 1 des Preisangaben- und

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass diese Normen lediglich dem öffentlichen Interesse und nicht auch dem Individualinteresse dienen (BVerwG, Urt. v. 26.06.1996, NJW 1996, S. 3223; VGH Mannheim, Urt. v. 27.02.1974, NJW 1974, S. 2150; OVG Münster, Urt. v. 11.08.1964, NJW 1965, S. 650).
  • VG Frankfurt/Main, 09.09.2004 - 1 E 3042/03

    Mindestklausel

    Was die insoweit einschlägige Vorgängernorm des § 3 Währungsgesetz anbelangt, so herrschte in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend die Auffassung, dass diese Norm lediglich dem öffentlichen Interesse und nicht auch dem Individualinteresse diene (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.1996, Az.: 1 B 105/96, Juris).
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