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   BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97   

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BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97 (https://dejure.org/1997,880)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1997 - 4 B 97.97 (https://dejure.org/1997,880)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 4 B 97.97 (https://dejure.org/1997,880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Planungspflicht einer Gemeinde bei Erforderlichkeit eines Bebauungsplans - Mindestabstände zwischen Wohn- und Industrienutzung - Verpflichtung einer Gemeinde zum Abschluss eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans, Begriff des Einfügens i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB , Keine alternative Standortprüfung bei nachbarrechtlicher Unbedenklichkeit der beantragten Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 357
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.08.1982 - 4 B 145.82

    Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Die Frage, ob die Beklagte verpflichtet war, das Planaufstellungsverfahren durch Veröffentlichung des Bebauungsplans abzuschließen, ist in ihrem abstrakten Kern ohnedies bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Wenn eine Gemeinde - aus welchen Gründen auch immer - ein Planaufstellungsverfahren aufgibt, schließt § 2 Abs. 3 BauGB einen individuellen Anspruch auf Fortführung dieses Verfahrens aus (BVerwG, Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVBl 1982, 1096; Beschluß vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 180.96 - UPR 1997, 102).

    Selbst wenn - wofür nichts ersichtlich ist - die Beklagte gemäß § 1 Abs. 3 BauGB objektiv zur Planaufstellung verpflichtet gewesen sein sollte, ist jedenfalls eine subjektive Rechtsverletzung des Nachbarn allein wegen des Unterbleibens der Planaufstellung ausgeschlossen (BVerwG, Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Die Frage, ob die Beklagte verpflichtet war, das Planaufstellungsverfahren durch Veröffentlichung des Bebauungsplans abzuschließen, ist in ihrem abstrakten Kern ohnedies bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt: Wenn eine Gemeinde - aus welchen Gründen auch immer - ein Planaufstellungsverfahren aufgibt, schließt § 2 Abs. 3 BauGB einen individuellen Anspruch auf Fortführung dieses Verfahrens aus (BVerwG, Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVBl 1982, 1096; Beschluß vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 180.96 - UPR 1997, 102).
  • BVerwG, 18.08.1995 - 4 B 183.95

    Ist ein Beherbergungsbetrieb im allgemeinen Wohngebiet zulässig?

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Diese Erwägungen treffen in gleicher Weise auf die zu § 15 BauNVO und die Mindestabstände zwischen Wohn- und Industrienutzung formulierten Fragen zu: Wann bestimmte Nutzungen dem in § 15 BauNVO konkretisierten Rücksichtnahmegebot widersprechen, vermag nicht losgelöst von dem jeweiligen Einzelfall beantwortet zu werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1995 - BVerwG 4 B 183.95 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Asylbewerberheim in einem

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Nachdem das Berufungsgericht festgestellt hat, daß die Wohnbebauung an dem von den Beigeladenen gewählten Standort Nachbarrechte der Klägerin nicht verletzt, kann diese die Baugenehmigung nicht durch einen Hinweis auf ihres Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall bringen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 27. August 1992 - OVG 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279 [OVG Nordrhein-Westfalen 27.08.1992 - 10 B 3439/92]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    In der Beschwerdebegründung muß deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert werden, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], stRspr).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Die baurechtliche Prüfung ist - im Gegensatz zum Planfeststellungsrecht mit seiner aus dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eröffneten Alternativenprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92 S. 101 ) - an das aus dem Bauantrag ersichtliche Vorhaben gebunden.
  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Die baurechtliche Prüfung ist - im Gegensatz zum Planfeststellungsrecht mit seiner aus dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eröffneten Alternativenprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92 S. 101 ) - an das aus dem Bauantrag ersichtliche Vorhaben gebunden.
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Der erkennende Senat hat in einem vergleichbaren Fall hervorgehoben, daß sich ein Wohnbauvorhaben in eine durch gewerbliche Nutzung mit Lärmbelästigung und Wohnnutzung geprägte Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 BBauG), wenn es nicht stärkeren - i.S. eines "Mittelwerts" zumutbaren - Belastungen ausgesetzt sein wird als die bereits vorhandene Wohnbebauung (BVerwG, Beschluß vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 - NVwZ 1984, 646 [BVerwG 05.03.1984 - 4 B 171/83]).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    Da die Gemeinde hier ihr Planungsermessen verfolgen darf, entzieht sich die auf die konkrete Situation des Falles zugeschnittene Fragestellung einer allgemeinen, rechtsgrundsätzlichen Klärung durch das Revisionsgericht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. August 1993 - BVerwG 4 NB 12.93 - ZfBR 1994, 100 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97
    In der Beschwerdebegründung muß deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert werden, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], stRspr).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Einer Standortalternativenprüfung im Außenbereich wird hierdurch nicht das Wort geredet, denn eine solche findet im Baugenehmigungsverfahren nicht statt (vgl. auch Beschlüsse vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 - NVwZ-RR 1998, 357 = juris Rn. 6 und vom 13. November 1996 - BVerwG 4 B 210.96 - BauR 1997, 444 = juris Rn. 4; VGH München, Urteil vom 16. Juli 2008 - 14 B 06.2506 - juris Rn. 14; OVG Münster, Beschluss vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NWVBl 1993, 101 = NVwZ 1993, 279 = juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10

    Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Der Einwand der Klägerin, die Beigeladene hätte einen rechtmäßigen Alternativbau errichten können, der ihre Interessen (der Klägerin) als Nachbarin weniger beeinträchtigt, greift daher nicht durch (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung, daß die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muß er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 NVwZ-RR 1998, 357, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279 ).
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