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   BVerwG, 26.06.1998 - 1 B 39.98, 1 PKH 5.98   

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https://dejure.org/1998,18986
BVerwG, 26.06.1998 - 1 B 39.98, 1 PKH 5.98 (https://dejure.org/1998,18986)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1998 - 1 B 39.98, 1 PKH 5.98 (https://dejure.org/1998,18986)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 1 B 39.98, 1 PKH 5.98 (https://dejure.org/1998,18986)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (Ausländergesetz) bei einem Angolaner - Grundrecht des asylsuchenden Verfolgten - Bestehen eines zwingenden ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1998 - 1 B 39.98
    Der Kläger, ein ... Staatsangehöriger, der sich (nur noch) gegen die ihm angedrohte Abschiebung nach ... wendet (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 5 = NVwZ 1997, 685 = InfAuslR 1997, 193), bezeichnet sinngemäß die Frage als klärungsbedürftig, ob das Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bei einem Angolaner in anderer Weise eingeschätzt werden kann als bei einem (deutschen) Begleiter des Bundesgrenzschutzes.

    Zur entscheidungserheblichen Frage, ob für den Fall einer Abschiebung des Klägers nach ... ein zwingendes Abschiebungshindernis gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bestanden hat, enthält die Berufungsentscheidung eine Begründung, die von den rechtlichen Maßstäben im Urteil des beschließenden Senats vom 19. November 1996 (a.a.O.) ausgeht und die Frage einer extremen allgemeinen Gefahrenlage in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert.

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1998 - 1 B 39.98
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzurechnen; mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher regelmäßig und so auch hier ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 10 C 00.939

    Streitbestimmung bei Duldung und Abschiebungsandrohung ohne Familienrabatt

    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich an den Empfehlungen des Streitwertkataloges i.d. Fassung vom Januar 1996, erarbeitet von der aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzten Arbeitsgruppe (NVwZ 1996, 563, abgedruckt u.a. auch in Eyermann, VwGO , 10. Aufl. 1998, Anl. 1 und bei Kopp/Schenke, VwGO , 11. Aufl. 1998 vor RdNr. 1 zu § 189), orientiert, hält der Senat seine Rechtsprechung nicht mehr aufrecht (vgl. BVerwG v. 14.10.1999 BVerwG 1 B 66.99, v. 6.12.1999 BVerwG 1 C 19.98, v. 21.3.2000 BVerwG 1 C 23.99 hinsichtlich einer Duldung und BVerwG v. 3.12.1997 BVerwG 1 B 219.97 InfAuslR 1998, 191 , insoweit nicht abgedruckt und v. 26.6.1998 BVerwG 1 B 39.98 hinsichtlich einer Abschiebungsandrohung).
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