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   BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13   

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https://dejure.org/2014,25274
BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13 (https://dejure.org/2014,25274)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2014 - 3 CN 4.13 (https://dejure.org/2014,25274)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 3 CN 4.13 (https://dejure.org/2014,25274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 31, Art. 74 Abs. 1 Nr. 22, Art. 84 Abs. 1
    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; Anwendungsvorrang; Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit; Ausnahmeerlaubnis; Ausnahmegenehmigung; Berufsfreiheit; Bestimmtheitsgrundsatz; Bundesgesetzgeber; Eigentum; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Regelung von Verwaltungsgebühren zur Deckung der den beteiligten Landesbehörden bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit des Landes entstehenen Kosten als Regelung des Verwaltungsverfahrens i.S.v. Art. 84 Abs. 1 S. 1, 2 GG; Berechtigung des Landes ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung von Verwaltungsgebühren zur Deckung der den beteiligten Landesbehörden bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit des Landes entstehenen Kosten als Regelung des Verwaltungsverfahrens i.S.v. Art. 84 Abs. 1 S. 1, 2 GG; Berechtigung des Landes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    Nach seinem Beschluss vom 9. Juli 1969 - 2 BvL 25/64, 26/64 - (BVerfGE 26, 281 ) ist es, abgesehen von Ausnahmen wie der des Art. 84 Abs. 1 GG, Sache der Länder, das Verfahren der Landesbehörden zu regeln; hierzu gehöre die Befugnis, Verwaltungsgebührenrecht zu setzen.

    In seinem Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 - heißt es: Führten die Länder Bundesrecht als eigene Angelegenheit aus, regelten sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren (Art. 84 Abs. 1 GG); das schließe die Kompetenz zur Regelung des Verwaltungsgebührenrechts ein (Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 - BVerwGE 84, 178 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1969 - 2 BvL 25/64, 26/64 - BVerfGE 26, 281 sowie die Urteile vom 22. März 1979 a.a.O. und vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 C 114.57 - BVerwGE 8, 93 = Buchholz 442.10 § 6 StVG Nr. 1).

    Dort heißt es - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 1969 (a.a.O. S. 298) - sogar ausdrücklich, dass bei der Ausführung eines Bundesgesetzes als eigene Angelegenheit die Regelung des Verwaltungsverfahrens einschließlich der Regelung des Verwaltungsgebührenrechts grundsätzlich Sache der Länder sei, soweit nicht ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimme (a.a.O. S. 278; vgl. auch S. 279 2. Absatz).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    Nicht anders verhält es sich mit dem Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - (BVerwGE 109, 272 = Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 35), das die Erhebung einer landesrechtlichen Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme und Überprüfung von Emissionserklärungen betraf und das vom Oberverwaltungsgericht ebenfalls als - vermeintlicher - Beleg für die eigene Auffassung angeführt wird.

    Zum anderen verfügen sie mit der Ausführung des Bundesrechts durch landeseigene Stellen auch über die für die Erhebung von Verwaltungsgebühren notwendige Kenntnis, mit welchen Kosten diese Verwaltungstätigkeit verbunden ist (in diesem Sinne auch bereits BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 a.a.O. S. 281).

    Schließlich kann § 1 Abs. 3 der angegriffenen Gebührenordnung, i.V.m. § 4 der (Bundes-)Gebührenordnung entnommen werden, dass Kostenschuldner derjenige ist, der die Amtshandlung veranlasst hat (allg. zum gebührenrechtlichen Begriff des "Veranlassers": BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 a.a.O. S. 275 f.).

  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 65.75

    Ausführung von Bundesrecht als eigene Angelegenheit - Verfahren zur Einziehung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass die (Bundes-)Gebührenordnung in ihren damals anzuwendenden früheren Fassungen auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 84 Abs. 1 GG a.F. letzter Halbsatz (... soweit ... Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen) und seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG beruhe (Urteile vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 = Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 3 S. 9 f. und vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 2 S. 3).

    Führten die Länder Bundesrecht - wie auf dem Gebiet des Straßenverkehrs - als eigene Angelegenheit aus, so seien sie gemäß Art. 30, 70, 84 Abs. 1 GG grundsätzlich befugt, das Verfahren ihrer Landesbehörden zu regeln; diese Regelungsbefugnis schließe auch die Kompetenz der Länder ein, Verwaltungsgebührenrecht zu setzen (Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 2 S. 3).

    In seinem Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 - heißt es: Führten die Länder Bundesrecht als eigene Angelegenheit aus, regelten sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren (Art. 84 Abs. 1 GG); das schließe die Kompetenz zur Regelung des Verwaltungsgebührenrechts ein (Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 - BVerwGE 84, 178 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1969 - 2 BvL 25/64, 26/64 - BVerfGE 26, 281 sowie die Urteile vom 22. März 1979 a.a.O. und vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 C 114.57 - BVerwGE 8, 93 = Buchholz 442.10 § 6 StVG Nr. 1).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    Auch der Hinweis des Oberverwaltungsgerichts auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1960 - 1 BvR 580/53 - trägt nicht.

    Hierzu traf das Bundesverfassungsgericht die vom Oberverwaltungsgericht aufgegriffene Feststellung, dass die Befugnis zur gesetzlichen Regelung der Gerichtsverfassung und des gerichtlichen Verfahrens nach Art. 74 Nr. 1 GG a.F. auch die Regelung der Gebühren für die Inanspruchnahme von Gerichten einschließt (BVerfGE 11, 192 ).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    In seinem Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 - heißt es: Führten die Länder Bundesrecht als eigene Angelegenheit aus, regelten sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren (Art. 84 Abs. 1 GG); das schließe die Kompetenz zur Regelung des Verwaltungsgebührenrechts ein (Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 - BVerwGE 84, 178 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1969 - 2 BvL 25/64, 26/64 - BVerfGE 26, 281 sowie die Urteile vom 22. März 1979 a.a.O. und vom 13. Januar 1959 - BVerwG 1 C 114.57 - BVerwGE 8, 93 = Buchholz 442.10 § 6 StVG Nr. 1).

    Auch dem vom Oberverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des 8. Senats vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 14.88 - (BVerwGE 84, 178 = Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 31) lässt sich nicht entnehmen, dass eine solche Differenzierung befürwortet wird.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 12.05

    Kostenfreiheit; Katasteramt; Auskunft; Vergewisserungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    Zwar heißt es in dessen Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 8 C 12.05 - (Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 6 Rn. 36), "... die Gesetzgebungsbefugnis zur Schaffung von Kostenregelungen wird allein als Annex zur Sachkompetenz vermittelt".

    Entsprechendes gilt in Bezug auf das Urteil des 8. Senats vom 21. Juni 2006 - BVerwG 8 C 12.05 - (Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 6), auf das sich das Oberverwaltungsgericht ebenfalls beruft; auch dort kam noch Art. 84 Abs. 1 GG a.F. zur Anwendung.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 8.12

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Gebühren für fleischhygienerechtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    Art. 80 GG ist zwar nicht unmittelbar anwendbar, da hier die landesgesetzliche Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zu beurteilen ist; allerdings bestimmen seine Grundsätze in revisibler Weise den landesverfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab, der hier Art. 43 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung zu entnehmen ist (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 8.12 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Auch die angegriffene Gebührenordnung selbst ist hinreichend bestimmt (vgl. zum Prüfungsmaßstab: Urteil vom 27. Juni 2013 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    In diesem Lichte ist auch das zu den baden-württembergischen Rückmeldegebühren ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - (BVerfGE 108, 1) zu sehen, auf das sich das Oberverwaltungsgericht und im Anschluss daran die Antragstellerin berufen.

    Soweit unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - (BVerfGE 108, 1) geltend gemacht wird, für den Gebührenzweck der Vorteilsabschöpfung fehle die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, geht das bereits daran vorbei, dass es bei der hier streitigen Gebührenordnung - wie gezeigt - nicht um die Abschöpfung eines Vorteils, sondern allein um Kostendeckung geht.

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fallen darunter jedenfalls solche gesetzliche Bestimmungen, die die Art und Weise der Ausführung des Gesetzes, einschließlich der Handlungsformen der Verwaltung, die Form der behördlichen Willensbildung, die Art der Prüfung und Vorbereitung der Entscheidung, deren Zustandekommen und Durchsetzung sowie verwaltungsinterne Mitwirkungs- und Kontrollvorgänge in ihrem Ablauf regeln (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987 - 2 BvR 909/82 u.a. - BVerfGE 75, 108 ; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - BVerfGE 55, 274 ; Beschluss vom 25. Juni 1974 - 2 BvF 2/73, 3/73 - BVerfGE 37, 363 ).

    Sie hatten ganz überwiegend nicht die Erhebung von Verwaltungsgebühren, sondern anderer nichtsteuerlicher Abgaben zum Gegenstand (Urteile vom 20. Juli 1954 - 1 BvR 459/52 u.a. - BVerfGE 4, 7 - Beitrag nach dem Investitionshilfegesetz; vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - BVerfGE 55, 274 - Berufsausbildungsabgabe nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz; Beschlüsse vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85, 3/86 - BVerfGE 78, 249 - Fehlbelegungsabgabe für Inhaber öffentlich geförderter Wohnungen; vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 - Umlage zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen für Schüler oder Auszubildende in der Altenpflege; vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 - Erhebung und Bemessung der Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
    Sie hatten ganz überwiegend nicht die Erhebung von Verwaltungsgebühren, sondern anderer nichtsteuerlicher Abgaben zum Gegenstand (Urteile vom 20. Juli 1954 - 1 BvR 459/52 u.a. - BVerfGE 4, 7 - Beitrag nach dem Investitionshilfegesetz; vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - BVerfGE 55, 274 - Berufsausbildungsabgabe nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz; Beschlüsse vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85, 3/86 - BVerfGE 78, 249 - Fehlbelegungsabgabe für Inhaber öffentlich geförderter Wohnungen; vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 - Umlage zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen für Schüler oder Auszubildende in der Altenpflege; vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 - Erhebung und Bemessung der Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 113/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Heranziehung zu Beiträgen zum

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 17.12

    Fertigpackung; Fertigpackung mit Lebensmitteln; Fertigpackung mit Backwaren;

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 6.99

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder;

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07

    Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78

    Parkuhr - §§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Berücksichtigt man dies, dürfte der Bundesgesetzgeber die Gebührenbemessung für die zum Erlass von Gebührenordnungen ermächtigten Länder und Kommunen in § 6a Abs. 5a Satz 3 StVG (noch) ausreichend vorgezeichnet haben (vgl. zu Gebühren für eine übermäßige Straßenbenutzung BVerwG, Urteil vom 26.06.2014 - 3 CN 4.13 - juris Rn. 48; zu Sondernutzungsgebühren nach § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG a.F. (jetzt: § 8 Abs. 3 Satz 8 FStrG) BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 17.75 - juris Rn. 13 ff.; Herber in Kodal, Handbuch Straßenrecht, 8. Aufl., Kap. 26 Rn. 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Berücksichtigt man dies, ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber die Gebührenbemessung für die zum Erlass von Gebührenordnungen ermächtigten Länder und Kommunen in § 6a Abs. 5a Satz 3 StVG (noch) ausreichend vorgezeichnet hat (vgl. zu Gebühren für eine übermäßige Straßenbenutzung BVerwG, Urteil vom 26.06.2014 - 3 CN 4.13 - juris Rn. 48; zu Sondernutzungsgebühren nach § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG a.F. (jetzt: § 8 Abs. 3 Satz 8 FStrG) BVerwG, Urteil vom 29.04.1977 - IV C 17.75 - juris Rn. 13 ff.; Herber in Kodal, Handbuch Straßenrecht, 8. Aufl., Kap. 26 Rn. 70).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen

    Weder könnte insoweit die nicht unwirksame Restregelung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bestehen bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit), noch (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) ist aufgrund objektiver Anhaltspunkte mit Sicherheit anzunehmen, dass die Antragsgegnerin die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil erlassen hätte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.06.2014 - 3 CN 4.13 -, juris Rn. 44 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23.04.2015 - 12 KN 176/14 -, juris Rn. 40; Panzer in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 47 Rn. 110 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 CN 6.04 -, juris Rn. 16), zumal die unwirksamen Bestimmungen sowohl Regelungen zur laufenden Geldleistung als auch zu den Kostenbeiträgen betreffen.
  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Verwaltungsträger, hier dem Landratsamt Augsburg, der in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern hat (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.2014 - 3 CN 4.13 - juris Rn. 52, U.v. 18.9.1984 - 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127 = juris Rn. 21; BVerfG, B. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127 = juris Rn 76, B.v. 21.12.1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 = juris Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Es ist auch nicht erforderlich, dass bereits der formelle Gesetzgeber und nicht nur der Verordnungsgeber bestimmt, für welche Amtshandlungen Gebühren erhoben werden (so auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 3 CN 4.13 -, juris Rn. 48; OVG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2005 - 2 B 7.05 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2019 - 4 K 165/17

    Kinder- und Jugendhilfe-Pflege-Verordnung vom 30. März 2017 ungültig

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Rechtsverordnung führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2014 - 3 CN 4.13 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. April 2005 - 4 K 76/05 -, m.w.N.) dann nicht zu ihrer Gesamtnichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2018 - 4 K 181/15

    Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung mangels maßgeblichen

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 26. April 2014 - 3 CN 4.13 - und v. 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, zit. nach JURIS; Schneider/Schoch/Bier, VwGO, § 47 Rdnr. 110, m.w.N.) nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21

    Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung hat nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 26.04.2014 - 3 CN 4.13 - juris, Rn. 44 und Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - juris, Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.03.2018 - 4 K 181/15 - juris, Rn. 63) nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 4 K 185/16

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgungseinrichtung

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 26. April 2014 - 3 CN 4.13 - und v. 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, zit. nach JURIS; Schneider/Schoch/Bier, VwGO, § 47 Rdnr. 110, m.w.N.) nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung hat nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 26.04.2014 - 3 CN 4.13 - juris, Rn. 44 und Urteil vom 03.04.2008 - 4 CN 3.07 - juris, Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.03.2018 - 4 K 181/15 - juris, Rn. 63) nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

  • VG München, 09.03.2016 - M 7 K 15.2530

    Wirtschaftlicher Nutzen der Amtshandlung als wesentlicher Aspekt bei

  • VG Berlin, 03.07.2018 - 8 K 438.16
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