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   BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13, 4 C 3.13   

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BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13, 4 C 3.13 (https://dejure.org/2014,14429)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2014 - 4 C 2.13, 4 C 3.13 (https://dejure.org/2014,14429)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 4 C 2.13, 4 C 3.13 (https://dejure.org/2014,14429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung von Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg

  • rechtsportal.de

    Festlegung von Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flughafen Berlin-Brandenburg - und die Wannsee-Flugrouten

  • lto.de (Kurzinformation)

    BER-Wannsee-Flugroute - Entscheidung über Zulässigkeit vertagt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ; Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ) hat das Oberverwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei der Festlegung von Flugverfahren in einer Verordnung auf der Grundlage des § 27a Abs. 2 LuftVO um eine staatliche Planungsaufgabe handelt, bei der die in der räumlichen Umgebung des Flughafens auftretenden Probleme und Interessenkonflikte bewältigt werden müssen, und das BAF deshalb eine Abwägungsentscheidung zu treffen hat.

    In welchem Umfang die Behörde einer Abwägungspflicht unterliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (Urteil vom 24. Juni 2004 a.a.O. S. 157 f.).

    Obwohl die Vorschrift die Voraussetzungen für luftfahrtbehördliche Einzelfallregelungen nach Art einer ordnungsrechtlichen Generalklausel bestimmt, hat sie auch Einfluss auf die Abwägung bei der Festlegung von Flugverfahren (Urteil vom 24. Juni 2004 a.a.O. S. 159).

    Der Senat hat im Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - (BVerwGE 121, 152 ) das Nebeneinander der Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs und für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Luftfahrt betont.

    Flugverfahren sind Verkehrsregeln, die in erster Linie der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dienen (Urteil vom 24. Juni 2004 a.a.O. S. 158), für den der Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland im Übrigen kraft Gesetzes (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 LuftVG) freigegeben ist.

    An einem rechtfertigenden Grund fehlt es, wenn sich die Risiken ohne Weiteres dadurch vermeiden lassen, dass das BAF ohne Vernachlässigung der für den Flugverkehr unabdingbaren Sicherheitserfordernisse andere, sich als eindeutig vorzugswürdig aufdrängende Flugverfahren festlegt (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ; Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ) hat das Oberverwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei der Festlegung von Flugverfahren in einer Verordnung auf der Grundlage des § 27a Abs. 2 LuftVO um eine staatliche Planungsaufgabe handelt, bei der die in der räumlichen Umgebung des Flughafens auftretenden Probleme und Interessenkonflikte bewältigt werden müssen, und das BAF deshalb eine Abwägungsentscheidung zu treffen hat.

    Gemeinden steht ein unmittelbar auf Art. 28 Abs. 2 GG beruhendes Anhörungsrecht nicht zu (Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 ).

    Gegen ein Anhörungsrecht lässt sich jedenfalls ins Feld führen, dass es dem BAF möglich sein muss, die Anordnung von Flugverfahren, wenn für die Sicherheit des Luftverkehrs nötig, schnell und ohne großen Verfahrensaufwand zu korrigieren oder zu revidieren (Urteil vom 26. November 2003 a.a.O. S. 253).

    Verfassungsrechtlich ausreichender Rechtsschutz wird dadurch gewährt, dass Betroffene befugt sind, gerichtlich prüfen zu lassen, ob das BAF bei der Ausweisung von Flugrouten ihre rechtlich geschützten Interessen im Ergebnis fehlerfrei abgewogen hat (vgl. Urteil vom 26. November 2003 a.a.O. S. 253).

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Ist nach dem planerischen Konzept Grundlage für die Zulassung des Flughafens an dem gewählten Standort und mit der festgelegten Bahnkonfiguration beispielsweise, dass bestimmte, besonders schutzwürdige Gebiete von Verlärmung verschont bleiben, kann die Planfeststellungsbehörde dies mit bindender Wirkung für die spätere Festlegung von Flugverfahren feststellen (Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

    In anderem Zusammenhang hat auch der Senat angenommen, dass das Risiko einer Gefährdung des Forschungsreaktors BER II bei der Planfeststellung nicht in die Abwägung hätte einbezogen werden müssen, weil die Lage des Flughafens für das Risiko eines Flugzeugabsturzes unabhängig von den Flugrouten keinen Zwangspunkt bilde und zum Schutz des Reaktors - soweit erforderlich - Flugbeschränkungen vorgesehen werden könnten (Urteil vom 31. Juli 2012 a.a.O. Rn. 90).

    Außergewöhnliche Verhältnisse am Boden zeichnen sich entweder durch eine besondere Qualität der Bodennutzung aus wie etwa in einer touristisch geprägten Region mit zahlreichen Kur- und Rehabilitationseinrichtungen (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ) oder quantitativ durch eine besonders hohe Zahl von Betroffenen (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ; Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ) hat das Oberverwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei der Festlegung von Flugverfahren in einer Verordnung auf der Grundlage des § 27a Abs. 2 LuftVO um eine staatliche Planungsaufgabe handelt, bei der die in der räumlichen Umgebung des Flughafens auftretenden Probleme und Interessenkonflikte bewältigt werden müssen, und das BAF deshalb eine Abwägungsentscheidung zu treffen hat.

    a) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das BAF bei seiner Abwägung die von der zuständigen Behörde in der Planfeststellung und der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung des Flughafens getroffenen Entscheidungen zu beachten hat (Beschluss vom 4. Mai 2005 a.a.O. S. 330 f.).

    Außergewöhnliche Verhältnisse am Boden zeichnen sich entweder durch eine besondere Qualität der Bodennutzung aus wie etwa in einer touristisch geprägten Region mit zahlreichen Kur- und Rehabilitationseinrichtungen (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ) oder quantitativ durch eine besonders hohe Zahl von Betroffenen (vgl. Urteil vom 31. Juli 2012 - BVerwG 4 A 5000.10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 51).

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Ob ein Änderungsvorhaben vorliegt, hängt also nicht davon ab, welche Umweltauswirkungen entstehen, ob etwa - wie der Kläger hier geltend macht - das geplante Flugverfahren bisher in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht beschriebene Umweltauswirkungen hat, sondern muss abhängig vom Inhalt bestandskräftiger Zulassungsentscheidungen beantwortet werden (Urteil vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 4 C 16.04 - BVerwGE 127, 208 Rn. 31 ff.).

    Diese Sichtweise teilt das Unionsrecht (Urteil vom 7. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 34).

  • EuGH, 17.03.2011 - C-275/09

    Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Richtlinie 85/337/EWG -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Diesem Projektbegriff entspricht eine Tätigkeit nur, wenn sie mit Arbeiten oder Eingriffen zur Anlegung oder Änderung des materiellen Zustands des Flughafens einhergeht (EuGH, Urteil vom 17. März 2011 - Rs. C-275/09 - Slg. 2011, I-1753 Rn. 24 und 30).

    Das ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. März 2011 (a.a.O.).

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Der Europäische Gerichtshof hat allerdings wiederholt festgestellt, dass die Richtlinie 85/337/EWG einen ausgedehnten Anwendungsbereich sowie einen sehr weit reichenden Zweck hat (EuGH, Urteile vom 24. Oktober 1996 - Rs. C-72/95 - Slg. 1996, I-5403 Rn. 31, vom 16. September 1999 - Rs. C-435/97 - Slg. 1999, I-5613 Rn. 40 und vom 28. Februar 2008 - Rs. C-2/07 - Slg. 2008, I-1197 Rn. 32) und an eine Gesamtbewertung der Auswirkungen von Projekten oder deren Änderung auf die Umwelt anknüpft.

    Es stellte eine Vereinfachung dar und liefe diesem Ansatz zuwider, wenn im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts oder seiner Änderung nur die unmittelbaren Wirkungen der geplanten Arbeiten selbst berücksichtigt würden, nicht aber die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die Benutzung und den Betrieb der aus diesen Arbeiten hervorgegangenen Anlagen hervorgerufen werden können (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2008 a.a.O. Rn. 43).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 , vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ; Beschluss vom 4. Mai 2005 - BVerwG 4 C 6.04 - BVerwGE 123, 322 ) hat das Oberverwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei der Festlegung von Flugverfahren in einer Verordnung auf der Grundlage des § 27a Abs. 2 LuftVO um eine staatliche Planungsaufgabe handelt, bei der die in der räumlichen Umgebung des Flughafens auftretenden Probleme und Interessenkonflikte bewältigt werden müssen, und das BAF deshalb eine Abwägungsentscheidung zu treffen hat.

    Das im Bundesrecht verankerte rechtsstaatliche Abwägungsgebot, dem die Festlegung von Flugverfahren mangels fachgesetzlicher Normierung unterliegt (Urteil vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ), verlangt vom BAF jedenfalls, außergewöhnliche Verhältnisse am Boden in den Blick zu nehmen, die sich als abwägungsrelevant aufdrängen müssen.

  • BVerwG, 08.04.2009 - 7 BN 1.09

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision im Falle eines auf zwei

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Dabei müssen (lediglich) fundamentale Elemente des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit im Ganzen gewahrt bleiben, mithin ein rechtsstaatlich gebotener Mindeststandard (Beschluss vom 8. April 1999 - BVerwG 7 BN 1.09 - juris Rn. 9).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
    Einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 1 AEUV bedarf es deshalb nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81 - Slg. 1982, I-3415 Rn. 14).".
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1982 - 10 S 428/80

    Luftverkehrsrecht; Sicherung der Flughäfen gegen terroristische Anschläge;

  • VGH Hessen, 24.10.2006 - 12 A 2216/05

    Flugroutenplanung und Störfallanlagen

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG um eine Norm, die sich auf das Gebot zur Gefahrenabwehr i.S.d. allgemeinen Polizeirechts beschränkt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 2.13 - juris Rn. 18).

    Eine Gefahr i.S.v. § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass ein Zustand oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für das Schutzgut führt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Es kommt auch nicht darauf an, ob Gemeinden, die in ihren Lärmaktionsplänen ruhige Gebiete dargestellt haben, möglicherweise in eigenen Rechten verletzt sein könnten (die Klagebefugnis nicht erörternd: BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 2.13 - die Klagebefugnis bezweifelnd: Berkemann, NuR 2012, 517 ).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Der Kläger kann eine Klagebefugnis ferner nicht daraus herleiten, dass die Gemeinden, die in ihren Lärmaktionsplänen ruhige Gebiete dargestellt haben, möglicherweise klagebefugt sind (die Klagebefugnis nicht erörternd: Urteil vom 26. Juni 2014 - BVerwG 4 C 2.13 - die Klagebefugnis bezweifelnd: Berkemann, NuR 2012, 517 ).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Der Begriff des Risikos ist von dem der Gefahr abzugrenzen, von dem er sich strukturell unterscheidet (vgl. BVerwG vom 26.6.2014 - 4 C 2.13 - juris Rn. 17).

    Demgegenüber stellt sich ein Risiko als Vorstufe der Gefahr dar (vgl. BVerwG vom 26.6.2014 - 4 C 2.13 - juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 29.14

    Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 26. Juni 2014 - BVerwG 4 C 2/13 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Die Streitwertfestsetzung entspricht derjenigen des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren BVerwG 4 C 2.13 (vgl. auch Beschluss des 11. Senats vom 23. Januar 2013 - OVG 11 A 1.13 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2014 - 6 A 1.14

    Flughafen Berlin Brandenburg: Klage der Gemeinde Schönefeld gegen

    Dies ist mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 2014 - BVerwG 4 C 2.13 - Rn. 25 f.; Urt. v. 26. Juni 2014 - BVerwG 4 C 3.13 - Rn. 30 f., juris): Gemeinden steht kein unmittelbar auf der Grundlage von Art. 28 Abs. 2 GG beruhendes Anhörungsrecht zu.

    Verfassungsrechtlich ausreichender Rechtsschutz wird dadurch gewährt, dass die Betroffenen gerichtlich prüfen lassen können, ob das Bundesaufsichtsamt bei der Flugroutenfestsetzung ihre rechtlich geschützten Interessen im Ergebnis fehlerfrei abgewogen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 2014 - BVerwG 4 C 2.13 - Rn. 25 f., juris).

    Dem braucht der Senat jedoch nicht weiter nachzugehen, da sich nach den nachvollziehbaren Darlegungen der Beklagten in der mündlichen Verhandlung die den Lärmberechnungen zugrunde gelegte Berechnungsmethode jedenfalls nicht nachteilig auf die Klägerin auswirken kann; es fehlt an der Ergebnisrelevanz des behaupteten Berechnungsfehlers (zur Ergebnisrelevanz vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - BVerwG 4 C 2.13 - Rn. 23, juris).

  • BVerwG, 06.02.2020 - 4 B 3.17

    Anhörung; Musterverfahren; Nachverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könne die Planfeststellungsbehörde mit bindender Wirkung für die Festlegung von Flugverfahren feststellen, dass bestimmte Gebiete von Überflügen verschont bleiben sollen, wenn dies nach dem planerischen Konzept Grundlage für die Zulassung des Flughafens an dem gewählten Standort sei (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 2.13 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 37.17

    Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könne die Planfeststellungsbehörde mit bindender Wirkung für die Festlegung von Flugverfahren feststellen, dass bestimmte Gebiete von Überflügen verschont bleiben sollen, wenn dies nach dem planerischen Konzept Grundlage für die Zulassung des Flughafens an dem gewählten Standort sei (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 2.13 - juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 19.05.2017 - 9 C 1572/12
    Angesichts dessen, dass die Frage überflugfreier -bzw. begrenzter Gebiete in den Musterverfahren damit bereits Berücksichtigung gefunden hat, ergeben sich aus den von dem Kläger angeführten jüngeren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Planfeststellungsbehörde mit bindender Wirkung für die Flugverfahrensfestlegung feststellen kann, dass bestimmte Gebiete von Überflügen verschont bleiben sollen, wenn dies nach dem planerischen Konzept Grundlage für die Zulassung des Flughafens an dem gewählten Standort ist (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 2.13 -, juris Rn. 10), keine neuen Rechtsgrundsätze, die in diesem Nachverfahren eine Übertragung der Entscheidungen aus den Musterverfahren problematisch erscheinen lassen könnten.
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