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   BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16   

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https://dejure.org/2017,24708
BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16 (https://dejure.org/2017,24708)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2017 - 8 B 64.16 (https://dejure.org/2017,24708)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 8 B 64.16 (https://dejure.org/2017,24708)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 AusglLeistG, § 7 EntschG, § 1 Abs 8 Buchst a VermG, § 1a VwRehaG
    Erbengemeinschaft; Zeitpunkt der Enteignung; Kreisverweisung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Ausgleichsleistungen zugunsten der Erbengemeinschaft; Klärungsbedürftigkeit der Vertreibung des Geschädigten von Haus und Hof als staatlicher Eingriff in das Eigentum des Vertriebenen

  • rewis.io

    Erbengemeinschaft; Zeitpunkt der Enteignung; Kreisverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Ausgleichsleistungen zugunsten der Erbengemeinschaft; Klärungsbedürftigkeit der Vertreibung des Geschädigten von Haus und Hof als staatlicher Eingriff in das Eigentum des Vertriebenen

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a); VwRehaG § 1a
    Festsetzung von Ausgleichsleistungen zugunsten der Erbengemeinschaft; Klärungsbedürftigkeit der Vertreibung des Geschädigten von Haus und Hof als staatlicher Eingriff in das Eigentum des Vertriebenen

  • datenbank.nwb.de

    Erbengemeinschaft; Zeitpunkt der Enteignung; Kreisverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 25.08

    Kreisverweisung; Deportation; landwirtschaftliche Bodenreform; Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Bereich des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bereits geklärt, dass die Kreisverweisung eine eigenständige behördliche Maßnahme darstellt, die grundsätzlich einer Rehabilitierung gemäß § 1a VwRehaG zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 25.08 - Buchholz 428.6 § 1a VwRehaG Nr. 1 = juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2016 - 3 B 18.16

    Rehabilitierung wegen Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16
    Es handelt sich dabei um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der nicht vom Vermögensgesetz erfasst wird (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.10.2003 - 8 C 28.02

    Bodenreform; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 64.16
    Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts war im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2003 - 8 C 28.02 - juris Rn. 32) die Erwägung, dass für die Bestimmung des Zeitpunkts der Enteignung auch im Falle des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG faktische Kriterien heranzuziehen seien.
  • VG Halle, 03.08.2021 - 1 A 192/19

    Die Rückübertragung von im Zuge der Bodenreform enteigneten Vermögens im Wege der

    Bei der Kreisverweisung handelt sich aber um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der dementsprechend auch vom Vermögensgesetz nicht erfasst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18/16 -, Juris Rn. 3).

    Allein die Enteignung selbst griff auf das Vermögen des Alteigentümers zu, bei dem die Rehabilitierung wegen des Anwendungsvorranges des Vermögensgesetzes aber ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 3 B 18.16 - Juris Rn. 3 und Beschluss vom 26. Juni 2017 - 8 B 64/16 -, Juris Rn. 8).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Juni 2017 (8 B 64/16 -, Juris Rn. 8) auch nochmals bestätigt und wiederum ausgeführt, es handele sich bei der Kreisverweisung um einen nichtvermögensrechtlichen Vorgang, der nicht vom Vermögensgesetz erfasst werde.

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