Rechtsprechung
BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SGB VIII § 93 Abs. 1, § 94 Abs. 3 und 4
Abschöpfung des Kindergeldes; Anrechnung; Belastungsgerechtigkeit; Betreuungsleistungen; Eingliederungshilfe; Einkommen; Familienleistungsausgleich; Heimerziehung; Kindergeld; Kostenbeitrag; Vorhaltekosten; familienrechtlicher Ausgleichsanspruch; vollstationäre ... - Wolters Kluwer
Anrechnen von tatsächlichen Betreuungsleistungen über Tag und Nacht auf den Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes
- doev.de
Eingliederungshilfe; Abschöpfung des Kindergeldes
- rewis.io
Anrechnung von Betreuungsleistungen auf Kostenbeitrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnen von tatsächlichen Betreuungsleistungen über Tag und Nacht auf den Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes
- rechtsportal.de
Kostenbeitrag; Einkommen; Kindergeld; Anrechnung; Betreuungsleistungen; vollstationäre Unterbringung; Eingliederungshilfe; Heimerziehung; Belastungsgerechtigkeit; Familienleistungsausgleich; familienrechtlicher Ausgleichsanspruch; Vorhaltekosten; Abschöpfung des ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anrechnung tatsächlicher Betreuungsleistungen auf einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.03.2015 - 8 K 1818/14
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 12 S 870/15
- BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 152
- DÖV 2018, 956
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 21.10.2015 - 5 C 21.14
Absehen von der Kostenerhebung; Anrechnung des Kindergeldes; Besondere Härte; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Die Abschöpfung des Kindergeldes ist sachlich gerechtfertigt, weil im Rahmen der (vollstationären) Hilfe auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird und die Eltern insoweit entlastet werden (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 C 21.14 - BVerwGE 153, 150 Rn. 21).Die Abschöpfung des Kindergeldes ist zwar - wie bereits erwähnt - sachlich gerechtfertigt, weil im Rahmen der (vollstationären) Hilfe auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt wird und die Eltern insoweit entlastet werden (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 5 C 21.14 - BVerwGE 153, 150 Rn. 21).
- BVerfG, 16.02.2015 - 2 BvR 1615/12
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Kindergeldzahlung an nur einen …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Die Regelung des § 64 Abs. 1 EStG ist, wie der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden hat, verfassungsgemäß (BFH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 - BFHE 208, 220 sowie vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 (PKH) - BFH/NV 2012, 1133 Rn. 12 und zugehörigem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16. Februar 2015 - 2 BvR 1615/12 - juris). - BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97
Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 - BVerwGE 108, 221 dargelegt hat, dient das Kindergeld dazu, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken und zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen.
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Im Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 10.10 - (BVerwGE 139, 386 Rn. 14 bis 16) hat das Bundesverwaltungsgericht dies folgendermaßen konkretisiert: Nach der dem Familienleistungsausgleich dienenden Vorschrift des § 31 Satz 1 EStG wird die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die (in § 32 EStG geregelten) Freibeträge oder durch das Kindergeld bewirkt. - BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Die Regelung des § 64 Abs. 1 EStG ist, wie der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden hat, verfassungsgemäß (BFH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 - BFHE 208, 220 …sowie vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 (PKH) - BFH/NV 2012, 1133 Rn. 12 und zugehörigem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16. Februar 2015 - 2 BvR 1615/12 - juris). - BFH, 15.02.2012 - XI S 25/11
Kindergeldzahlung für jedes Kind nur an einen Berechtigten - Sachaufklärung durch …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Die Regelung des § 64 Abs. 1 EStG ist, wie der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden hat, verfassungsgemäß (BFH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 - VIII R 106/03 - BFHE 208, 220 sowie vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 (PKH) - BFH/NV 2012, 1133 Rn. 12 und zugehörigem Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 16. Februar 2015 - 2 BvR 1615/12 - juris). - BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15
Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Der Elternteil, der kein Kindergeld erhält, hat gegen den anderen, das Kindergeld beziehenden Elternteil aus dem Gesichtspunkt des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs einen Anspruch auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes (BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 45/15 - NJW 2016, 1956 Rn. 10 ff.). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2018 - 5 C 3.17
Der Regierungsentwurf zur Novellierung der unterhaltsrechtlichen Regelung des § 1612b BGB hebt in seiner Begründung ausdrücklich hervor, es bestehe nunmehr Einigkeit darüber, "dass das Kindergeld im wirtschaftlichen Ergebnis dem Kind zusteht und dazu bestimmt ist, dessen Existenzminimum zu sichern" (BT-Drs. 16/1830 S. 29 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01 - BVerfGE 108, 52 ).
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz …
- VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18
Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der …
Vielmehr bezeichnet er den ggf. vollen Einsatz des Kindergelds gemäß § 94 Abs. 3 SGB VIII ebenfalls als Beitrag (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris, Rn. 12 ff.).Es entspricht auch Sinn und Zweck von § 94 Abs. 4 SGB VIII (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris, Rn. 21 ff.), die Vorschrift auch beim Einsatz zweckidentischer öffentlicher Leistungen anzuwenden.
27 Soweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt worden ist, entspricht es billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO), dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; denn dieser hat den Kostenbeitrag der Klägerin zu 2 für Kindergeld im geforderten Umfang von sich aus ermäßigt und sich damit freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben; insbesondere hat er eine taggenaue Anrechnung der Anwesenheitstage der Klägerin zu 1 im Haushalt der Klägerin zu 2 vorgenommen (…vgl. VG Freiburg, Urt. v. 12.01.2016 - 4 K 1932/15 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. V. 12.01.2017 - 12 S 870/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.06.2018 - 5 C 3.17 -, juris).
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 9 K 20135/17
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes durch einen …
Wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Systematik und der Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des Gesetzes ergibt, ist diese Anrechnungsvorschrift auch auf den in Höhe des Kindergeldes zu erbringenden Kostenbeitrag anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 26.06.2018 - 5 C 3/17 juris).