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   BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89   

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BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89 (https://dejure.org/1990,10406)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1990 - 6 C 27.89 (https://dejure.org/1990,10406)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - 6 C 27.89 (https://dejure.org/1990,10406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89
    Die Tatsache, daß ein Antragsteller dem Bundesamt unentschuldigt seine Unterlagen nicht eingereicht hat, wird allerdings regelmäßig Zweifel an der Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung begründen (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - ).
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2) näher ausgeführt hat, muß das gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamts nach § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG angerufene Verwaltungsgericht zunächst wie das Bundesamt nach § 5 Abs. 1 KDVG prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfüllt.
  • BVerwG, 10.08.1988 - 6 B 16.88

    Kriegsdienstverweigerung - Eingehenderes Verfahren - Vollprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89
    Eine solche Beschränkung ist vielmehr nur "regelmäßig" gegeben (vgl. das erwähnte Urteil vom 3. Dezember 1986); können die nach dem Grund für die Zuständigkeit der Ausschüsse und Kammern - etwa bei wiederholten Anträgen oder aber bei Säumnis gegenüber dem Bundesamt - begründeten Zweifel nicht ausgeräumt werden, so ist allerdings eine vollständige Prüfung des Sachverhalts unter gebührender Berücksichtigung der im konkreten Falle wirklich gegebenen Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines bevorstehenden verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes geboten (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - ).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der sogenannten "lästigen Alternative" als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsverfahren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu auch BVerwGE 70, 216 und 75, 201).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der sogenannten "lästigen Alternative" als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsverfahren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu auch BVerwGE 70, 216 und 75, 201).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89
    Damit hat es sich aber auch in Widerspruch zu den einschlägigen Ausführungen des von der Revision erwähnten Urteils vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - (Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2) gesetzt.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89
    Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht aber offensichtlich eine "Vollprüfung" dahin gehend vorgenommen, ob in objektiver und subjektiver Hinsicht aufgrund aller dafür maßgebenden Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) eine Gewissensentscheidung des Klägers als nachgewiesen angesehen werden konnte.
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