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   BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15   

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https://dejure.org/2016,25312
BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15 (https://dejure.org/2016,25312)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2016 - 7 B 26.15 (https://dejure.org/2016,25312)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 7 B 26.15 (https://dejure.org/2016,25312)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen eines Insolvenzverwalters gegen die Anordnung von Wasserhaltungen in einer Tongrube

  • rewis.io

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; Rechtsfolgenverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwendungen eines Insolvenzverwalters gegen die Anordnung von Wasserhaltungen in einer Tongrube

  • rechtsportal.de

    Einwendungen eines Insolvenzverwalters gegen die Anordnung von Wasserhaltungen in einer Tongrube

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14

    Verbraucherinformation; behördliche Richtigkeitsprüfung; Richtigstellung;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO soll nur eine für die Zukunft geltende richtungsweisende Klärung herbeiführen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 6 und vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 16).

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verbietet es indessen, dass das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 180 Rn. 38 und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - juris Rn. 16, 18, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, BVerwG, vgl. nur Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Es müssen Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 12).
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 251/04

    Rekultivierung einer stillgelegten Deponie

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Hiernach ist allein mit dem Vortrag, das Oberverwaltungsgericht habe nicht darauf hingewiesen, dass es an seiner im Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 L 251/04 - vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhalte, eine unzulässige Überraschungsentscheidung nicht dargetan.
  • BVerwG, 02.04.2014 - 2 B 9.12

    Zur Zulässigkeit eines Zweitbescheids; Festlegungen des Berufungsgerichts in der

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Auf das Fehlen diesbezüglicher Angaben der Sitzungsniederschrift kann sich der Kläger zur Stützung seines Vortrags nicht berufen, denn ein solcher Hinweis zählt nicht zu den wesentlichen Vorgängen, die gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO in das Protokoll aufzunehmen sind und auf die sich dessen Beweiskraft gemäß § 165 ZPO bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 2 B 9.12 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 61 Rn. 14).
  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 702/11

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponie im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Dass der nach § 40 Abs. 2 Satz 2 KrWG eindeutige Bezug auf eine endgültige Stilllegung nach Abs. 3 zwingende Rückschlüsse auf die Auslegung des abweichend und insoweit offen formulierten § 36 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG erlauben könnte, legt die Beschwerde weder dar, noch ist dies sonst ersichtlich (vgl. auch OVG Weimar, Urteil vom 10. Juli 2015 - 3 KO 702/11 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 ).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 37.09

    Erfolgreiche Verfahrensrüge; unzulässige Überraschungsentscheidung nach

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur gewandelten Rechtsauffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 37.09 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 83 Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2006 - 1 BvR 247/05 - BVerfGK 9, 295 ).
  • BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12

    Auslegung eines Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb des

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, B.v.16.1.2018 - 7 B 3.17 - juris Rn. 6; B.v. 26.7.2016 - 7 B 26.15 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 02.08.2021 - RO 8 K 19.301

    Konkurrenzverhältnis zwischen Abfall- und Bodenschutzrecht

    Das BVerwG geht offenbar unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien für die ab 1. Juni 2012 geltende Regelung in § 40 Abs. 2 Satz 2 KrWG davon aus, dass der pflichtige Personenkreis durch die endgültige Stilllegung nicht erweitert wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2016 - 7 B 26/15 - juris Rn. 9), hat dies allerdings bislang - soweit ersichtlich - nicht abschließend entschieden.

    c) Soweit der Kläger eine Freistellung von der bodenschutzrechtlichen Haftung nach § 4 Abs. 3 BBodSchG geltend macht, ist nach den obigen Ausführungen schon fraglich, ob der Kläger auch nach der Stilllegung überhaupt zum pflichtigen Personenkreis für die Sanierung zählt (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2016 - 7 B 26/15 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 06.08.2018 - 7 B 4.18

    Lärmemission eines Kultur- und Gemeindezentrums

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass dem Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 26.15 - AbfallR 2016, 250 = juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 25.15

    Einwendungen eines Insolvenzverwalters gegen die Anordnung von

    Im Übrigen verweist der Senat zum Verständnis des Anwendungsausschlusses nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 KrWG auf seine Ausführungen im Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren - 7 B 26.15 - .
  • BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17

    Überraschungsentscheidung durch Änderung der Rechtsauffassung

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs kann deshalb auch dann verletzt sein, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs in hinreichend eindeutiger Weise zu erkennen gegeben hat und dann - ohne vorherigen Hinweis - von dieser wieder abrückt, so dass den Prozessbeteiligten ein Vortrag zur geänderten Auffassung nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 26.15 - AbfallR 2016, 250 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 26.07.2021 - Au 9 S 21.1065

    Pflicht zur Vorlage einer Entwurfsplanung mit Oberflächenabdeckung für ehemalige

    Bei § 40 Abs. 2 Satz 2 KrWG, wonach in Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass von einer endgültig stillgelegten Deponie nach § 40 Abs. 3 KrWG schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, für die Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung die Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) anzuwenden sind, handelt es sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts um eine Rechtsfolgenverweisung, mit der Folge, dass das KrWG als Ermächtigungsgrundlage und auch für die Störerauswahl maßgeblich ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.7.2016 - 7 B 27.15 - BeckRS 2016, 50338 Rn. 9; B.v. 26.7.2016 - 7 B 26.15 - BeckRS 50337 Rn. 9; Klages in Beck OK UmweltR KrWG, § 40 Rn. 13).
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